Home
http://www.faz.net/-gpg-py3l
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Anti-Terror-Gesetze Grüne zufrieden - Schily: „Wachsam bleiben“

11.03.2005 ·  Zum Jahrestag der Anschläge von Madrid hat Bundesinnenminister Schily (SPD) zu weiterer Wachsamkeit gegenüber dem Terrorismus aufgerufen. Die Grünen zeigen sich zufrieden über den moderaten Gebrauch der Behörden mit den Anti-Terror-Gesetz.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Zum Jahrestag der Anschläge von Madrid hat Bundesinnenminister Otto Schily am Freitag zu weiterer Wachsamkeit gegenüber dem Terrorismus aufgerufen. Im ARD-Morgenmagazin sagte der SPD-Politiker, in Europa habe sich die Sicherheitslage im vergangenen Jahr nicht verschärft. Ruhephasen dürften aber nicht dazu verleiten, in trügerische Bequemlichkeit zurückzufallen. Man müsse wachsam bleiben.

Der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar kritisierte den Umgang mit Daten unbescholtener Bürger im Zuge der Terrorbekämpfung. Die Grünen zeigen sich allerdings insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen, die die Evaluierung der Anti-Terror-Maßnahmen seit Verabschiedung der entsprechenden Gesetze seit Herbst 2001 erbracht haben. Die Maßnahmen hätten sich insgesamt bewährt und sollten verlängert werden, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Beck, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Samstagausgabe). Befürchtungen, die Sicherheitsbehörden könnten unmäßig von ihren neuen Befugnissen Gebrauch machen, hätten sich nicht bestätigt.

Moderater Einsatz der Mittel

Keine einzelne Maßnahme sei mehr als hundert Mal angewendet worden. Hier hätten sich die Sicherungen, die die Grünen durchgesetzt hätten bewährt, befand Beck: Zum einen der Genehmigungsweg, wonach der Behördenleiter und nicht der Sachbearbeiter die Maßnahmen anordnen könne, zum anderen die Berichtspflicht gegenüber dem parlamentarischen Kontrollgremium. Die Wirkung der Pflicht, Betroffene im Nachhinein zu informieren, könne noch nicht beurteilt werden.

Die Befugnis der Wohnraumüberwachung zum Zweck der Eigensicherung sei überhaupt nicht angewandt worden. Dennoch sei sie nicht überflüssig, urteilte Beck. Hingegen sei die Auskunftspflicht von Postunternehmen, die auch nie beansprucht worden sei, diskussionswürdig. Die Möglichkeit zur Ortung eines Mobiltelefons, eine „hocheffiziente Maßnahme für Telefonüberwachung oder Beobachtung“, sei weniger als dreißigmal, Auskünfte von Luftfahrtunternehmen weniger als zehnmal (Reisebewegungen von Mudschaheddin betreffend), Auskünfte bei Telekommunikationsunternehmen über Verbindungsdaten gut fünfzigmal beansprucht worden.

Spürbare Verfahrenserleichterung

Die Möglichkeit für das Bundeskriminalamt, ohne Rücksprache mit örtlichen Polizeibehörden bei nichtpolizeilichen Stellen Daten zu erheben, stelle eine spürbare Verfahrenserleichterung dar; sie sei in einigen tausend Fällen beansprucht worden, die aber weniger als zehn Prozent aller entsprechenden Auskünfte des BKA ausmachten.

Die neue Möglichkeit, wegen „völkerrechtswidriger Bestrebungen“ ein Vereinsverbot zu verhängen, sei einmal beansprucht worden. Das Mittel der Bankenauskünfte habe unter anderem zum Verbotsverfahren für den palästinensischen Al-Aqsa-Verein geführt. Doch sei bei dieser Bestimmung im Gesetz der Koalition ein „Denkfehler“ unterlaufen, der korrigiert werden sollte, indem auch zentrale Kontendaten abgerufen werden können.

Schily will Gesetz „entfristen“

Über eine Verlängerung dieser bis 2007 befristeten Anti-Terror-Maßnahmen soll nach den Worten Becks noch vor der Bundestagswahl entschieden werden, damit man danach nicht in Terminzwänge komme.

Mit den genannten geringfügigen Veränderungen würden die Grünen dem zustimmen, doch wollten sie, daß die Gesetze weiterhin befristet blieben. Im Innenministerium besteht hingegen auch die Absicht, das Gesetz zu „entfristen“.

Bedenken der Datenschützer

Schily bezeichnete es als gefährlich, etwa die Einführung biometrischer Daten als Verstoß gegen den Datenschutz abzulehnen. Schließlich müsse etwas getan werden, um zu verhindern, daß etwas passiere, statt erst danach zu handeln.

Das Wichtigste bei der Terrorbekämpfung sei Frühaufklärung, und dabei habe es dank der Zusammenarbeit von Bund- und Länderbehörden einige Erfolge gegeben. Auch der Fahndungsdruck sei wichtig im präventiven Bereich. Die Terroristen müßten wissen: „wir halten die Augen offen, wir bleiben wachsam, wir bleiben dran“, sagte Schily.

Schaar erklärte, wenn tatsächlich eine konkrete Gefahr bestehe, dann müsse man diese auch abwehren. „Aber auf der anderen Seite kann es nicht darum gehen, daß man quasi den Bürger unter Generalverdacht stellt, daß derjenige, der völlig unverdächtig ist, im Prinzip auch überwacht wird“, sagte der Datenschützer im Bayerischen Rundfunk. Die Tendenz gehe in diese Richtung, „und das macht mir natürlich Sorgen“.

Schaar. Gefährliches Potential

Schaar kritisierte vor allem die EU-Pläne, Telekommunikations- und Internetanbieter zu verpflichten, den Inhalt von Gesprächen oder E-Mails ein Jahr oder länger zu speichern, um sie gegebenfalls Ermittlern zur Verfügung zu stellen. „Ich halte dieses Vorhaben für eines, wo tatsächlich zu 99,99 Prozent Personen in das Visier dieser Maßnahme geraten, die sich völlig rechtstreu verhalten beziehungsweise überhaupt keinen Anlaß zu einer Telekommunikationsüberwachung gegeben haben.“

Die Möglichkeiten der Überwachung, etwa die punktgenaue Ortung eines Handys, seien sehr weit fortgeschritten, erklärte Schaar: „Das ist natürlich ein Potential, eine Möglichkeit zur Überwachung, die weit über das hinausgeht, was zum Beispiel George Orwell sich 1948, als er das Buch „1984“ geschrieben hat, vorstellen konnte.“

Quelle: FAZ.NET mit Material von löw. (F.A.Z) und AP
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel