Wegen heimtückischen Mordes hat das Frankfurter Oberlandesgericht am Freitag den 22 Jahre alten Arid U. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. U. hatte am 2. März vergangenen Jahres am Frankfurter Flughafen zwei amerikanische Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt. Weil der Staatsschutzsenat zudem die besondere Schwere der Schuld feststellte, ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass U. nach 15 Jahren Haft beantragen kann, den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Verbrechen gilt als erster islamistisch motivierter Anschlag mit Todesopfern in Deutschland.
Wie der Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Thomas Sagebiel, in der Urteilsbegründung sagte, handelte der Angeklagte an dem Nachmittag der Tat äußerlich ruhig und überlegt. Gründe, die seine Schuld mindern könnten, sah das Gericht nicht. Das Strafmaß entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft.
Der aus dem Kosovo stammende Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses im August die Tat gestanden. Er versuchte sie damit zu erklären, dass er „weitere Verbrechen“ der amerikanischen Soldaten in Afghanistan habe verhindern wollen. Er hatte nach eigener Darstellung am Vorabend im Internet ein Video betrachtet, das vermeintlich zeigte, wie Amerikaner ein junges Mädchen in Afghanistan vergewaltigten. Tatsächlich aber handelte es sich um eine Szene aus einem Kinofilm.
Arid U., der sich damals zum „heiligen Krieg“ der Islamisten bekannte, will sich über das Internet selbst radikalisiert haben. An dem Morgen des 2. März sei er überzeugt gewesen, er müsse die Frauen in Afghanistan vor weiteren Übergriffen schützen. Er nahm die Pistole – die er sich schon Wochen zuvor aus für das Gericht unerfindlichen Gründen beschafft hatte – und machte sich mit dem Bus auf den Weg zum Flughafen. Auf der Fahrt hörte er islamistische Propagandalieder, die zum Hass gegen den Westen und insbesondere gegen Amerikaner aufstacheln.
Untersuchungen des Bundeskriminalamtes (BKA) belegten, dass der Gelegenheitsarbeiter häufig Seiten mit islamistischem Inhalt aufgerufen hatte. Auch gerierte er sich in virtuellen Netzwerken als „Kämpfer“ für den Dschihad. Das BKA konnte hingegen keine Hinweise dafür finden, dass er in Verbindung mit extremistischen oder gar terroristischen Kreisen stand. Die Aussage eines Zeugen, der behauptet hatte, U. habe sich im Sommer 2010 in einem Terrorlager in Bosnien ausbilden lassen, hielt das Gericht nicht für stichhaltig.
Jedes andere Urteil wäre der blanke Hohn gewesen
Andreas Donath (adoc)
- 10.02.2012, 19:00 Uhr
Es ist schon etwas perfide
Norbert Schiefer (nobbl63)
- 10.02.2012, 18:06 Uhr
Urteil nicht komplett
egon samu (egonsamu)
- 10.02.2012, 17:06 Uhr
Und wie immer stellt sich bei solchen Fällen die Frage
Edmond Dantes (EDantes)
- 10.02.2012, 16:03 Uhr
Na so jung wie der ist, ist er mit Mitte 30 wieder frei
Christian Rumpf (ChrisWR)
- 10.02.2012, 14:52 Uhr