18.12.2008 · Die Polizei hat mit einem bundesweiten Fahndungsaufruf nach zwei Männern gesucht, die verdächtig sind, an dem Mordanschlag auf den Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl beteiligt gewesen zu sein. Zuvor war Haftbefehl gegen ein rechtsextremistisches Ehepaar aus München erlassen worden.
Von Albert Schäffer, MünchenDie Polizei hat am Donnerstag mit einem bundesweiten Fahndungsaufruf nach zwei Männern gesucht, die verdächtig sind, an dem Mordanschlag auf den Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl beteiligt gewesen zu sein.
Der Haupttäter, der den Messerstich gegen Mannichl geführt hat, soll etwa 1,90 Meter groß und zwischen 25 und 35 Jahre alt sein; als auffälliges Merkmal nannte die Polizei eine Tätowierung oder ein Muttermal am Hals. Der zweite Mann soll hinter seinem linken Ohr eine grüne Schlange mit einer roten Zunge eintätowiert haben. Die Männer, nach denen auch in Österreich und der Tschechischen Republik gefahndet werde, wurden in dem Fahndungsaufruf als glatzköpfig beschrieben; nach Angaben der Polizei könnte es sich bei den beiden Männern allerdings auch um ein und dieselbe Person handeln.
Haftbefehl gegen Münchner Ehepaar
Derweil erhärteten sich die Hinweise, dass die Tat, bei der Mannichl schwer verletzt worden ist, aus einer rechtsextremistischen Gesinnung heraus begangen worden ist. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Passau hatte am späten Mittwochabend einen Haftbefehl gegen ein Ehepaar erlassen. Der 33 Jahre alte Mann und seine 22 Jahre alte Frau seien verdächtig, den Haupttäter bei Vorbereitungshandlungen unterstützt zu haben; es bestehe Flucht und Verdunklungsgefahr.
Der Mann wird der rechtsextremistischen Gruppierung „Freie Nationalisten München“ zugerechnet. Auf ihren Internetseiten bestätigte die Gruppierung, die nach Einschätzung von Sicherheitskreisen zu den gewaltbereiten „Autonomen Nationalisten“ gehört, die Festnahme ihres „Kameraden“. Auf ihren Internetseiten gibt die Gruppierung als Ziel eine „nationale Revolution“ mit einem „Systemwechsel“ an, bei dem sie „keine Schafe, sondern Wölfe“ brauche.
„Übereifriges Eingreifen gegen nationale Deutsche“
Eine „politische Tat“ müsse ein Signal für „nachfolgende Taten“ sein; sie bedürfe einer „intensiven, generalstabsmäßigen Vorbereitung“, bei der geklärt werden müsse: „Was tun? Wer soll es tun? Mit welchen Ziel soll es getan werden?“ Auch wird zur Schaffung „befreiter Zonen“ aufgerufen: „Wir müssen Freiräume schaffen, in denen wir faktisch die Macht ausüben, in denen wir sanktionsfähig sind, d.h. wir bestrafen Abweichler und Feinde.“
Mannichl sei „nicht unschuldig“; bei seinem „übereifrigen Eingreifen“ gegen „nationale Deutsche“ wundere es nicht, „dass es Menschen gibt, die abdrehen und sich nicht anders zu helfen wissen“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Autonomen Nationalisten“ als „militante Randerscheinung“ ein. Sie entsprächen mit ihrem Erscheinungsbild nicht dem traditionellen Habitus der Neonazi-Szene, bevorzugten Kleidung, die ursprünglich eher in linken Milieus getragen worden sei, und verwendeten auf Transparenten auch Anglizismen. Für bezeichnend halten die Verfassungsschützer, dass die „Autonomen Nationalisten“ Forderungen nach einer offensiven, gewaltbereiten Auseinandersetzung mit politischen Gegnern und der Polizei erhöben. Ihre Zahl wird auf 200 bis 400 geschätzt.