19.03.2010 · Gegen den Oberst der Bundeswehr Georg Klein wird wegen des Verdachts auf Verletzung des Völkerstrafrechts ermittelt. Klein hatte den Luftangriff nahe der nordafghanischen Stadt Kundus mit bis zu 142 Toten oder Verletzten befohlen. Über Einzelheiten äußerte sich die Bundesanwaltschaft nicht.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein und seinen Flugleitoffizier wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der „Stuttgarter Zeitung“.
Bei dem von Klein befohlenen Luftangriff am 4. September 2009 nahe der nordafghanischen Stadt Kundus waren bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden, darunter auch Zivilisten. Das Ermittlungsverfahren ist der Behörde zufolge unter anderem deswegen unabdingbar, weil die Informationsmöglichkeiten über das tatsächliche Geschehen vom 4. September 2009, die es im Rahmen eines Prüfvorganges gibt, ausgeschöpft sind. Nur ein Ermittlungsverfahren biete die Möglichkeit, Zeugen zu vernehmen sowie den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren.
Vernehmung in der kommenden Woche
Zu Einzelheiten der Untersuchung will sich die Bundesanwaltschaft erst nach Abschluss ihrer Prüfung äußern. Der Luftangriff wird derzeit auch von einem Untersuchungsausschuss des Bundestages überprüft. Der Zeitung zufolge ermittelt die Behörde konkret wegen des Verdachts auf ein Kriegsverbrechen. Demnach sollen die beiden Beschuldigten zur Vernehmung in der kommenden Woche vorgeladen worden sein. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte derartige „Spekulationen“ nicht kommentieren.
Die Bundesanwaltschaft ist zuständig, weil sie nach eingehender Prüfung der Auffassung ist, dass es sich bei den Auseinandersetzungen zwischen den aufständischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der Isaf in Afghanistan „um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt“.