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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Amtsverständnis des Bundespräsidenten Verärgerung in der Koalition über Köhler

13.12.2006 ·  Innerhalb von nur zwei Monaten hat Horst Köhler nun schon zweimal einem Gesetz seine Unterschrift verweigert. In der großen Koalition stößt dies auf Verärgerung. Schon werfen Politiker von Union und SPD dem Bundespräsidenten vor, einem falschen Amtsverständnis zu folgen.

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In den Führungen der Regierungsfraktionen nehmen Verwunderung und Verärgerung über das Verhalten von Bundespräsident Köhler zu. Der Präsident gehe mit seinem Amtsverständnis über seine Befugnisse im Verfassungssystem hinaus, heißt es zur Begründung. Neuester Anlaß für die Kritik ist die Entscheidung Köhlers aus der vergangenen Woche, das Verbraucherinformationsgesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht zu unterzeichnen.

Spitzenpolitiker der Union und der SPD sind der Auffassung, es gebe beim Verbraucherinformationsgesetz zwei konkurrierende Interpretationen; Köhler hätte also - trotz einiger Bedenken - unterzeichnen können. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte im ARD-Fernsehen ebenfalls, die Bundesregierung habe „mit vielen Juristen“ eine eigene verfassungsrechtliche Beurteilung angefertigt.

„Der Bundespräsident ist zu einer anderen Auffassung gekommen. Okay - das nehmen wir zur Kenntnis, und wir müssen das umarbeiten.“ Das Bundespräsidialamt gab zu den Erklärungen aus der Koalition keine Bewertungen ab. In der Koalition gibt es Erwartungen, Köhler und Frau Merkel würden bei ihrem Treffen vor Weihnachten über die Angelegenheiten sprechen.

„Jedes zweite Ding“

In den Fraktionsführungen von Union und SPD wurde die Arbeit Köhlers schärfer als von Frau Merkel kommentiert. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck schrieb in einem Brief an seine Fraktion über die Verfassungskonformität von Gesetzen: „Kommen begründete Bedenken auf, gilt, die Instanz, die letztendlich und abschließend über die Verfassungsmäßigkeit zu entscheiden hat, ist das Bundesverfassungsgericht und niemand sonst. Daraus hat Bundespräsident Rau, z. B. beim Zuwanderungsgesetz, die richtigen Schlüsse gezogen. Daran könnte man sich ein Beispiel nehmen.“

Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Ramsauer wurde mit den Worten zitiert: „Die Regierung hat die einen Juristen, der Bundespräsident hat die anderen Juristen.“ Es passe ihm nicht, „daß jedes zweite Ding, was wir machen, jetzt verfassungswidrig sein soll“. Dahinter verbirgt sich die Auffassung, Köhler habe sich zwischen zwei gleichrangigen Rechtsmeinungen unerklärlicherweise einseitig auf eine Seite geschlagen.

„Politischer Wille an seiner Entstehung“ gehindert

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Röttgen, äußerte sich deutlich. Köhler stelle mit seinem Verhalten das Gefüge der Verfassungsinstitutionen in Frage. Wie Struck äußerte er, für die Prüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen sei Karlsruhe zuständig: „Jedes Gesetz, das nicht ausgefertigt wird, erreicht das Bundesverfassungsgericht schon gar nicht mehr.“ Insofern werde das Gericht an der Ausübung seiner Aufgabe behindert. Auch für das Parlament habe der Vorgang gravierende Folgen.

Röttgen sagte: „Den politischen Willen, der in dem Gesetz Ausdruck gefunden hat, den hindert man an seiner Entstehung.“ Er bezweifelte die Entscheidung Köhlers auch in ihrer Begründung, das Gesetz widerspreche dem - seit der Föderalismusreform geltenden - neuen Verfassungsgrundsatz, der Bund dürfe den Kommunen keine Aufgaben übertragen. „Es stand niemals in Rede, daß der Bund nicht Pflichten von Kommunen bei der Ausführung von Gesetzen begründen darf.“

Frühzeitige Warnungen aus dem Bundespräsidialamt

Auf der anderen Seite gibt es Hinweise, das Bundespräsidialamt habe frühzeitig gewarnt und Hinweise gegeben, wie das Gesetzesvorhaben verfassungskonform ausgestaltet hätte werden können. Die Ratschläge seien nicht gehört worden. Üblicherweise nimmt der Chef des Bundespräsidialamtes an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil; Köhler ist insofern stets über einen aktuellen Stand der Gesetzgebungsarbeit informiert.

In der SPD wird die Arbeit Köhlers ähnlich bewertet wie in der Union. Von Beteiligten wird die Stimmung mit der Bemerkung beschrieben, man sei verwundert, „wie der Bundespräsident in die Gesetze reingeht“. Auch früher habe es streitige Gesetzesinterpretationen gegeben, ohne daß der Bundespräsident gleich zu der Maßnahme gegriffen habe, sie nicht auszufertigen. So schlecht sei die jetzige Gesetzesarbeit nicht, daß innerhalb kurzer Zeit der Bundespräsident zweimal - zunächst zur Privatisierung der Flugsicherheit und nun beim Verbraucherinformationsgesetz - einem Gesetz die Unterschrift glaube verweigern zu müssen.

Rau gilt als Beispiel, weil er im Streit darüber, ob das Einwanderungsgesetz ordnungsgemäß beschlossen worden sei, eine salomonische Lösung gefunden habe: Er unterschrieb das Gesetz, empfahl den Beteiligten aber, sie sollten in Karlsruhe dagegen klagen. Schon vor dem CDU-Parteitag hatte Köhler für Erstaunen bei Parteipolitikern gesorgt, als er im Unions-internen Streit über das Arbeitslosengeldes I Vorschläge des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers kritisiert hatte.

Quelle: ban. / Frankfurter Allgemeine Zeitung
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