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Affäre Wulff Im Schatten der Wahrheit

 ·  Christian Wulff unterschrieb das dritte Darlehen für sein Haus erst, als die Öffentlichkeit schon von seinem Privatkredit erfahren hatte.

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© photothek.net/Pool/BPA Unterschrieben hat er: Wichtiger ist allerdings der Zeitpunkt, zu dem er das getan hat.

Am 22. Dezember äußerte Bundespräsident Christian Wulff sich in Berlin vor der Presse zur Finanzierung seines Privathauses: „Alle Fragen zu den Vorgängen nehme ich sehr ernst und habe deshalb für volle Offenheit im Hinblick auf die Finanzierung unseres Einfamilienhauses gesorgt.“ Die Verträge seien offengelegt worden, vom Bankgeheimnis sei „umfassend befreit“ worden.

Wer allerdings versucht herauszufinden, wann Wulffs jüngster, erst ab 2012 gültiger Darlehensvertrag für die Finanzierung seines Hauses unterschrieben wurde, fragt sich schnell, wie genau Wulffs Worte von der vollen Offenheit zu verstehen sind. Doch eins nach dem anderen.

Christian Wulff finanzierte sein Privathaus 2008 als niedersächsischer Ministerpräsident nach eigenen Angaben mit Hilfe eines Privatkredits der Frau seines Freundes Egon Geerkens, Edith Geerkens. Darüber berichtete die „Bild“-Zeitung am 13. Dezember 2011. Diesen Kredit hatte er 2010 abgelöst durch ein Darlehen bei der baden-württembergischen BW-Bank. In jenem Jahr hatte er unangenehme Fragen zu seinen Geschäftsbeziehungen zu Egon Geerkens vor dem Niedersächsischen Landtag beantworten müssen.

Wulff verschwieg Wesentliches

Nach der Veröffentlichung der Angelegenheit gab er am 15. Dezember 2011 eine erste, schriftliche Stellungnahme zu den gegen ihn wegen des Privatkredits erhobenen Vorwürfen ab. Wulff teilte mit, er habe zur Ablösung des Geerkens-Kredits im März 2010 ein „kurzfristiges und rollierendes Geldmarktdarlehen mit günstigerem Zinssatz“ aufgenommen. Damit meinte er sein erstes Darlehen bei der BW-Bank. Doch verschwieg Wulff Wesentliches. Das rollierende Darlehen wurde ihm zu einem sehr niedrigen Zinssatz gewährt. Nach Angaben von Wulffs Anwalt Gernot Lehr betrug er zuletzt 2,1 Prozent. Es gibt sogar Hinweise, der „rollierende“ Satz habe zeitweise bei unter einem Prozent gelegen.

Die Konditionen der BW-Bank beschäftigen inzwischen die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Dort gingen zwei Anzeigen ein, die sich nach Aussage des Staatsanwaltes Stefan Biehl wegen des Verdachts der Veruntreuung gegen die Verantwortlichen der Bank richten. Sollte es zu weiter gehenden Ermittlungen kommen, wird ein besonderes Augenmerk auf der Frage liegen, ob die landeseigene Baden-Württembergische Bank von ganz allein auf die Idee verfallen ist, dem niedersächsischen Ministerpräsidenten einen derart günstigen Kredit zu geben, oder ob es Einfluss von anderer Seite gab. Jedenfalls beeilten sich sowohl der einstige Ministerpräsident Baden-Württembergs Günther Oettinger als auch der ehemalige Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) kundzutun, dass sie mit der Sache nichts zu tun hätten.

Wulffs Stellungnahme vom 15. Dezember ist aber noch an einer weiteren Stelle unvollständig. Er teilte damals mit, er habe inzwischen ein „langfristiges Bankdarlehen festgeschrieben“. Später wurde bekannt, dass es zu einem effektiven Jahreszins von 3,62 Prozent vereinbart wurde. Unklar blieb aber, was er mit „festschreiben“ meinte und wann es „festgeschrieben“ wurde. Zunächst teilte sein Anwalt dieser Zeitung mit, der Zinssatz sei „Anfang Dezember“ vereinbart worden. Auf die Frage, ob die Zeitangabe präzisiert werden könne, erhielt diese Zeitung am Freitag die Antwort, das sei „in den ersten Dezembertagen“ gewesen. Kurz darauf wurde die Angabe noch einmal korrigiert: Bereits am 25. November 2011 sei der Zinssatz „fixiert“ worden. Die Verträge seien dann Anfang Dezember „ausgefertigt“ worden.

Wulff versuchte, Diekmann zu erreichen

Und wann wurden sie unterzeichnet? Die BW-Bank unterschrieb den Vertrag nach Auskunft von Anwalt Lehr am 12. Dezember. Dann schickte sie ihn dem Bundespräsidenten zu. Der war bis zum 13. Dezember am Persischen Golf unterwegs. An jenem Tag erschien der erste Artikel der „Bild“-Zeitung über Wulffs Privatkredit. Am Abend des Tages kehrte Wulff nach Deutschland zurück. Die BW-Bank teilte am Freitag mit, Wulff habe den Vertrag am 21. Dezember unterschrieben zurückgeschickt. Das hätte man bei seinem Auftritt am 22. Dezember natürlich gerne erfahren.

Allerdings wusste Wulff, dass eine Veröffentlichung drohte. Am Montag, dem 12. Dezember, versuchte er vom Persischen Golf aus den „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann zu erreichen. Da das nicht gelang, sprach er ihm auf die Mobilbox seines Telefons. Er klagte, dass ein „Bild“-Journalist seit Monaten eine „unglaubliche“ Geschichte plane, die am nächsten Tag veröffentlicht werden solle. Wulff kündigte für diesen Fall den „endgültigen Bruch“ mit dem „Springer“-Verlag an. Der Präsident bat um eine Unterredung, in der man über alles sprechen könne. Er sprach aber auch vom „Kriegführen“. Für ihn und seine Frau sei der „Rubikon“ überschritten.

Wulffs Auftritt zwei Tage vor Weihnachten zeigt jedoch noch an einer anderen Stelle die Neigung, sein Verhalten mit eigenen Maßstäben zu messen. Er sagte damals: „Ich sehe ein: Nicht alles, was juristisch rechtens ist, ist auch richtig.“ Das bezog sich auf die Finanzierung seines Eigenheims mit Hilfe des Geerkens-Darlehens zu jener Zeit, als Wulff noch niedersächsischer Ministerpräsident war. Der Satz klang zunächst wie ein Schuldeingeständnis. Ihm sei klargeworden, „wie irritierend“ diese private Finanzierung in der Öffentlichkeit gewirkt habe. Er hätte das vermeiden müssen, fügte Wulff hinzu. Auch hätte er dem Landtag im Jahr 2010 Auskunft über den Vorgang geben müssen. Seinerzeit war er nach Geschäftsbeziehungen zu Egon Geerkens gefragt worden und hatte deren Existenz bestritten.

Was versteht Wulff unter „voller Offenheit“?

Ein reuiger Christian Wulff? Mitnichten. Der Satz hat schließlich zwei Teile, und der erste besteht aus Wulffs Behauptung, dass sein Handeln „juristisch rechtens“ gewesen sei. Woher nahm er die Gewissheit?

Drei Tage zuvor, am 19. Dezember, hatte der „Gesetzgebungs- und Beratungsdienst“ des Niedersächsischen Landtags auf Bitte der CDU-Fraktion eine Stellungnahme erarbeitet, die sich im Wesentlichen der Frage widmet, ob Wulff mit der Entgegennahme des Geldes von Edith Geerkens gegen das niedersächsische Ministergesetz „oder gegen andere Vorschriften“ verstoßen habe. Die Ausarbeitung diente der Vorbereitung der Sitzung des Ältestenrates am 20. Dezember, bei der es jedoch nicht zu der von SPD und Grünen gewünschten Erörterung von Wulffs Privatkredit kam. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst liefert Fachwissen, ist eine wesentliche inhaltliche Stütze für die parlamentarischen Abläufe im Landtag und bei der Erarbeitung seiner Stellungnahmen nicht an Weisungen gebunden.

Doch lieferte der Dienst keineswegs einen Freispruch für den ehemaligen Ministerpräsidenten. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Gesetz dann vorläge, wenn „die dienstliche Stellung des Empfängers“ (also Wulffs Amt als Ministerpräsident) „zumindest mitursächlich“ für die Gewährung des Darlehens gewesen sein sollte. Da die zur Klärung dieser Rechtsfrage erforderlichen „tatsächlichen Umstände“ ihm nicht bekannt seien, schlussfolgert der Verfasser: „Ob das in Ihrer Frage dargestellte Verhalten gegen §5 Abs. 4 MinG (Ministergesetz; d. Red.) verstößt, können wir daher nicht beurteilen.“ Auch ob ein Verstoß gegen sonstige Rechtsvorschriften vorliege, habe angesichts der Kürze der Zeit nicht geprüft werden können. Damit wird in der bisher einzigen institutionellen Stellungnahme nicht ausgeschlossen, dass Wulff gegen das Ministergesetz verstoßen hat.

Noch wird in der Politik nicht zur Attacke gegen Wulff geblasen. Die Union, angeführt von der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, stellt sich vor Wulff. SPD und Grüne in Niedersachsen verzichten bislang auf den Versuch, einen Untersuchungsausschuss des Landtages einzusetzen, und wollen derzeit auch nicht vor den Staatsgerichtshof ziehen.

Der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel kritisierte Wulff zwar kurz nach Weihnachten hart in einem Interview mit der „Welt“. Er warf noch einmal die Frage auf, ob Wulff gegen das Ministergesetz verstoßen habe. Doch dann sagte er glasklar, es könne sich niemand den Rücktritt des Bundespräsidenten wünschen: „Rückhaltlose Aufklärung soll nicht zum Rücktritt, sondern zu einer Rückkehr in eine angemessene und glaubwürdige Amtsführung führen.“

Gabriel weiß, wie ungemütlich es für ehemalige Ministerpräsidenten in Hannover werden kann. Nachdem die SPD Anfang 2003 die Landtagswahl und Gabriel das Amt des Regierungschefs verloren hatte, heuerte der Landtagsabgeordnete nach Ablauf der geltenden Frist von sechs Monaten bei einer Firma an, die ihr Geld unter anderem durch einen Vertrag mit VW verdiente. Als Ministerpräsident war Gabriel VW-Aufsichtsrat gewesen. Gabriel verteidigte sich damals gegen heftige Vorwürfe wegen seines beruflichen Engagements. Einen Fehler gestand er später ein. Er habe zu lange überlegt, ob er aus der Politik ausscheide oder nicht: „Solange ich drin war, hätte ich diesen Vertrag nicht machen dürfen.“

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Jahrgang 1963, Leiter des Büros der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

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