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Adoptionsrecht Geschleifte Bastionen

 ·  Kaum jemand traut sich noch zu sagen, er sei gegen ein Adoptionsrecht für Lebenspartner. Oder ist einfach fast niemand mehr dagegen?

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© Greser & Lenz

Wer über Leute schreiben will, die das Urteil vom Dienstag nicht ausdrücklich gutheißen, hat Mühe, jemanden zu finden, der darüber reden möchte. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Sukzessiv- oder auch Zweitadoption in Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig erklärt. Somit darf jetzt auch in schwulen und lesbischen Paaren der eine Partner ein schon vom anderen Partner adoptiertes Kind ebenfalls adoptieren. Die Reaktionen von Politikern und Verbänden waren fast alle positiv, bloß schwiegen manche, zum Beispiel auch das Bundesfamilienministerium auf eine Anfrage der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.). Die Kommentare in der Presse waren ebenfalls durchweg positiv. Als 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz kam, sagten noch viele Konservative: Ist ja schön und gut, aber es muss immer noch Unterschiede zur Ehe geben. Dann nannten sie meist das Adoptionsrecht. Familie, das hatte aus ihrer Sicht zu sein: Vater, Mutter, Kind.

Es gibt aber immer mehr Familien, die anders sind. In Deutschland haben Tausende Kinder eine leibliche Mama und dazu noch eine Mami. Oder auch, deutlich seltener, zwei Väter. Das Bundesverfassungsgericht teilte nach dem Urteil mit: „Bedenken, die sich gegen das Aufwachsen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Elterngemeinschaften im Allgemeinen richten, wurden in der ganz überwiegenden Zahl der sachverständigen Stellungnahmen zurückgewiesen.“ Auch die mündliche Verhandlung im Dezember war eine einhellige Veranstaltung - mit Ausnahme einer einzigen Stellungnahme, der des Deutschen Familienverbandes. Aber wer waren eigentlich die anderen Sachverständigen?

Keine gute Figur

Am 31. Mai 2011 forderte das Gericht 14 Verbände zur Stellungnahme auf. Neun Verbände verfassten daraufhin ein Gutachten zur Sukzessivadoption, darunter der Lesben- und Schwulenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare, die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche, der Deutsche Familiengerichtstag, Berufsverbände von Psychologen und Kinderpsychotherapeuten. Dass nicht alle dazu aufgeforderten Verbände eine Stellungnahme abgeben, ist normal. Organisationen, die kein Gutachten schrieben, verweisen auf praktische Gründe. Der Juristinnenbund hat es versucht, aber innerhalb der Frist nicht geschafft, stattdessen freuten sich die Juristinnen jetzt in gleich zwei Pressemitteilungen über die Vorgänge in Karlsruhe. Beim Kinderschutzbund sagt eine Mitarbeiterin, wahrscheinlich habe der Vizepräsident ein Gutachten schreiben wollen, er sei aber krank geworden und gestorben. Die Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Paula Honkanen-Schoberth lobte das Urteil: „Haben beide Eltern das Adoptionsrecht, wirkt das stabilisierend für das Kind, das damit schwarz auf weiß die Gewissheit hat, zwei Elternteile zu haben, ganz offiziell.“

Weil die neun schriftlichen Stellungnahmen „sehr homogen“ gewesen seien, lud das Gericht mit einem Schreiben vom 27. November 2012 zur mündlichen Verhandlung am 18. Dezember nicht nur die bisherigen neun Sachverständigen, sondern noch vier weitere Verbände ein, um das „Meinungsbild weiter zu diversifizieren“. Die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht und der Paritätische Wohlfahrtsverband, der auch eine Stellungnahme nachlieferte, schickten daraufhin ebenfalls Vertreter nach Karlsruhe. Der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche erschienen dort nicht. Die Caritas beantwortete eine Anfrage der F.A.S. vom Donnerstagvormittag, warum sie in der mündlichen Verhandlung nicht vertreten gewesen sei, bis zum Samstagnachmittag nicht. Beim Diakonischen Werk erläutert ein Sprecher: „Es war abgemacht, dass die EKD den Part übernimmt.“ Aber die EKD habe doch niemanden nach Karlsruhe geschickt? „Nein, aber sie hat sich ja nach dem Urteil geäußert.“ Was Vizepräsident Friedrich Hauschildt sagte, ähnelt dem Statement des Kinderschutzbundes; beide beziehen sich auf den konkreten Fall, um den es in Karlsruhe ging. Eine Ärztin, die seit 2004 eine Adoptivtochter hat, hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Jetzt darf ihre Partnerin, mit der sie seit 20 Jahren zusammen ist, das Kind ebenfalls adoptieren. Das Urteil, sagte Hauschildt, gebe „in solchen Fällen den tatsächlichen Lebensverhältnissen eine klarere rechtliche Gestalt“.

Nur ein Sachverständiger vertrat eine abweichende Meinung, Klaus Zeh, der Präsident des Deutschen Familienverbandes, früher CDU-Minister in Thüringen. Laut anderen Teilnehmern hat er dabei keine gute Figur gemacht. Ein Sachverständiger behauptet sogar: „Er hat sich auf Studien von Pfingstlern aus den Vereinigten Staaten bezogen, die wegen dieser Studien aus ihren Berufsverbänden ausgeschlossen worden sind.“

„Gleichgeschlechtliche Partner sind genauso gute Eltern“

Auch im Gutachten des Familienverbandes geht es um eine Studie. Das Staatsinstitut für Familienforschung an der Uni Bamberg hat sie 2009 im Auftrag des Bundesjustizministeriums gemacht, Titel: „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“. Alle, die sich mit der Frage befassen, ob es Kinder bei schwulen und lesbischen Paaren genauso gut haben wie bei heterosexuellen, stützen sich seit Jahren auf diese eine Studie, weil es kaum andere Forschung zu dem Thema gibt. Die Bamberger Studie sagt: Kinder aus sogenannten Regenbogenfamilien entwickeln sich genauso gut wie andere Kinder. Zeh zweifelte nun in seinem Gutachten die Aussagekraft der Studie an. Und ihre Ergebnisse sind tatsächlich nur bedingt belastbar, was die Autorinnen aber auch nicht verhehlen. Vor allem stützt sich die Untersuchung im Wesentlichen auf die Aussagen der Eltern, von 693 Kindern wurden nur 95 selbst befragt. Zudem waren nur knapp zwei Prozent der Kinder adoptiert, nämlich 13. Kritik an der Studie übte auch eine andere Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht: die der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Darin heißt es, die Studie lasse kaum Aussagen über männliche gleichgeschlechtliche Paare zu; von den 693 Kindern lebten ungefähr 50 bei zwei Vätern. Die Gesellschaft kommt aber zum Schluss, dass mehr für die Zulassung der Sukzessivadoption spreche als dagegen. An der Verhandlung nahm sie nicht teil, „weil es terminlich nicht einzurichten war“.

Klaus Zeh fuhr im Dezember nach Karlsruhe, obwohl ihm klargewesen sein muss, dass er dort ziemlich alleine sein würde, auch mit seiner Kritik an der Studie. Birgit Grundmann, Staatssekretärin im FDP-geführten Bundesjustizministerium, sprach vor dem Bundesverfassungsgericht für die Regierung. Sie berief sich denn auch gleich auf die vom eigenen Haus beauftragte Untersuchung, als sie sagte: „Gleichgeschlechtliche Partner sind genauso gute Eltern.“

Beim Deutschen Familienverband meldet sich zunächst Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing. Anfangs ist er unwirsch. Der Herr Dr. Zeh habe sehr wenig Zeit, und überhaupt: „Wir müssen unsere eigene Position jetzt mal überdenken, müssen mal schauen, was das Urteil bedeutet, deshalb sagen wir jetzt nichts.“ Stresing fügt hinzu, dass sie ja gar nicht alleine dagestanden hätten mit ihrer Meinung, das hätten andere Verbände, die nicht in Karlsruhe waren, ihm unter der Hand signalisiert. „Aber jedem war ja klar, wie die Entscheidung ausgehen wird. Das ist der gesellschaftliche Mainstream.“

„Trotzdem bleibt immer ein Trauma, die Frage nach der Identität“

Einen Tag später ruft Klaus Zeh doch an, als Oberbürgermeister von Nordhausen hat er gerade einer Frau zum 100. Geburtstag gratuliert. Nach der mündlichen Verhandlung berichtete ihm ein Teilnehmer, dass, während Zeh seine Stellungnahme vorlas, jemand etwas über Pfingstler dazwischen gerufen habe. Zeh selbst hat es nicht gehört. Er sagt: „Ein Kind, das adoptiert wird, kommt in der Regel zu sehr liebevollen Eltern. Trotzdem bleibt immer ein Trauma, die Frage nach der Identität. Wenn man diesem Rucksack noch etwas dazu packt, weil die Eltern anders sind, als es das Kind im Umfeld erlebt, dann stellt sich die Frage: Was können wir als Gesellschaft Kindern aufbürden?“

Mit dem Kindeswohl argumentierte auch die neue homogene Bastion. Doppelt adoptierte Kinder, so sagt sie, sind besser abgesichert. Zeh meint, den Unterhalt und das Erbrecht könne man in solchen Fällen auch einfach gesetzlich regeln. „Aber jetzt ist eine Hintertür geöffnet für das volle Adoptionsrecht von Kindern durch Lebenspartner, denn ob das nun nacheinander geschieht oder gleichzeitig, macht kaum noch einen Unterschied.“ Das sehen auch die Befürworter so. Volker Beck, der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, hat einen Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl angekündigt.

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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