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Acta Rechte und Pflichten

10.02.2012 ·  Die Kritik an Acta kann man ernst nehmen, die Freiheit im Netz ist tatsächlich bedroht. Denn natürlich schränken Bestrebungen, das geistige Eigentum in der digitalen Welt zu schützen, andere Rechte ein.

Von Reinhard Müller
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Die Nerven liegen blank. Zwar teilt das Auswärtige Amt mit, nur aus formalen Gründen habe die Regierung das Anti-Produktpiraterie-Abkommen Acta noch nicht unterzeichnet, doch das wird in der Internetgemeinde schon als Sieg gefeiert. Die Kritik, die nicht nur von den Piraten, sondern auch aus der FDP kommt, kann man schon ernst nehmen. Aber waren die Verhandlungen zu Acta wirklich - im Vergleich zu anderen - "demokratisch entkoppelt und bürgerfern"?

Deshalb wachsen "Unmut und Unsicherheit". Schließlich geht es um die Freiheit im Netz. Und die ist tatsächlich bedroht. Denn natürlich schränken Bestrebungen, das geistige Eigentum in der digitalen Welt zu schützen, andere Rechte ein. Hier muss abgewogen werden, so ist das immer beim Austarieren von Interessen und Rechten.

Es stimmt: Eigentum und Urheberrecht sind im Netz offenbar nicht mehr, was sie einmal waren. Abgeschafft sind sie aber nicht - und wenn überhaupt, dann bitte in der Tat demokratisch und bürgernah. Und nicht durch technische Revolution.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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