10.02.2012 · Die Kritik an Acta kann man ernst nehmen, die Freiheit im Netz ist tatsächlich bedroht. Denn natürlich schränken Bestrebungen, das geistige Eigentum in der digitalen Welt zu schützen, andere Rechte ein.
Von Reinhard MüllerRichtlinien für Lesermeinungen
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"Rechte" schließt den Rechtsweg ein...
... aber Acta ist genau konzipiert, um den langen, teuren Rechtsweg zu
umgehen. Das ist auch der Grund, wieso anscheinend viele
Acta-Bestandteile in Deutschland sowieso überhaupt keine Wirkung
hätten - egal, ob irgendwer unterschreibt oder nicht. Denn in
Deutschland essenzielle Rechtsgüter werden ausgehebelt - bis diese
evtl. nach unten an den internationalen Standard angepasst werden.
Genauso wie bei der Vorratsdatenspeicherung wird hier die
Unschuldsvermutung einfach umgedreht - die Grundannahme ist der
Generalverdacht, wer nichts zu verbergen hat hat auch nichts zu befürchten.
Die Piratenpartei mag eine Ein-Ziel Partei mit chaotischen Zügen
sein - aber ich bin immens froh, dass jetzt die Mandatsträger Angst
um ihre Wiederwahl bekommen und "weiter so" und "more of
the same" nicht mehr funktioniert. Denn die im digitalen Zeitalter
sozialisierten Wähler werden mehr, während rein biologisch die
"Copyright-Kritiker sind wirtschaftsfeindlich und
kriminell"-Fraktion kleiner wird.
Es ist doch schon im Gesetz abstrus: §1 UrhG "Die Urheber von
Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für
ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes." und §7
"Urheber ist Schöpfer des Werkes." Keiner würde
sicherlich dies anzweifeln. Dass aber ganz andere Interessen
dahinterstehen, kann man in §64 UrhG herauslesen: "Das
Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers".
Meine Familie wird nicht 70 Jahre nach meinem Tod noch von dem, was ich
geschaffen habe, zehren können. Aber unabhängig davon,
scheinen die Urheber der Werke - mit wenigen Ausnahmen - kaum davon
nutznießen zu können: die Wissenschaftler mit den
Erkenntnissen, die in Zeitschriften veröffentlicht werden, aber
auch Musiker, die ihre Rechte durch entsprechende Rechte verkauft haben.
Das Urheberrecht muss sich auf diejenigen konzentrieren, die wirklich
Urheber sind und diese schützen. Dann wird das Urheberrecht auch
kompatibler zum Internet, da diejenigen wandlungsfähiger sind als
deren "Zuhälter".
ACTA ist ein zu bequemer Weg im Dienst von Partikularinteressen
Die Kritik an ACTA basiert in keiner Weise auf einer Verachtung von
geistigem Eigentum.
ACTA ist jedoch ein Beispiel dafür, wie durch massive Lobbyarbeit
Einzelinteressen über alle anderen gestellt werden sollen. Es geht
beim widerstand gegen ACTA nicht darum Urheberrechtsverletzungen von
Sanktionen freizustellen, sondern darum, daß sich eine
Interessengruppe herausnimmt, die Allgemeinheit von staatlichen
Behörden bis zu privaten Netzbetreibern in den Dienst ihrer
Geschäftsmodelle zu stellen.
Jeder Patentinhaber ist seit Jahrzehnten gewohnt, daß er seine
Rechte mit eigener Anstrengung auf dem Weg des Zivilrechts nachweisen
und durchsetzen muß. Die würden auch gerne den Staatsanwalt
zum vermuteten Patentverletzter schicken und dort dessen
Produktionunterlagen sicherstellen. Aber so geht es eben nicht und mit
den Methoden, mit denen ACTA im Hintzerzimmer unter Nichtbeteiligung
anderer brechtigter Interessen ausgehandelt wurde schon garnicht.
Diskussion und Meinungsbildung unerwünscht
Das Kernproblem ist hier, daß ein Regelwerk mit Auswirkungen auf alle Bürger unter Ausschluß ebendieser verhandelt werden. Wie kann ich für ein Gesetz sein, dessen Inhalt ich nicht kenne? Ohne zu wissen, was dort verhandelt wurde, ist eine Meinungsbildung schlicht nicht möglich. Allein deswegen schon und völlig unabhängig vom Inhalt ist der Protest gerechtfertigt. Darüber hinaus sind diejenigen Teile des ACTA-Vertragswerks, die befreit wurden, durchaus geeignet, einem Angst und Schrecken einzujagen. Unsere Politiker haben sich in den letzten Jahren nicht gerade durch Sachverstand bezüglich des Internets ausgezeichnet. Daher traue ich ihnen auch nicht die Kompetenz zu, über die Argumentation der Lobbyisten hinaus zu erkennen, wie fatal sich dieses Vertragswerk auswirken kann.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.
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