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Acta Rechte und Pflichten

 ·  Die Kritik an Acta kann man ernst nehmen, die Freiheit im Netz ist tatsächlich bedroht. Denn natürlich schränken Bestrebungen, das geistige Eigentum in der digitalen Welt zu schützen, andere Rechte ein.

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Axel Lüssow
Axel Lüssow (alsigma) - 12.02.2012 11:21 Uhr

"Rechte" schließt den Rechtsweg ein...

... aber Acta ist genau konzipiert, um den langen, teuren Rechtsweg zu umgehen. Das ist auch der Grund, wieso anscheinend viele Acta-Bestandteile in Deutschland sowieso überhaupt keine Wirkung hätten - egal, ob irgendwer unterschreibt oder nicht. Denn in Deutschland essenzielle Rechtsgüter werden ausgehebelt - bis diese evtl. nach unten an den internationalen Standard angepasst werden.

Genauso wie bei der Vorratsdatenspeicherung wird hier die Unschuldsvermutung einfach umgedreht - die Grundannahme ist der Generalverdacht, wer nichts zu verbergen hat hat auch nichts zu befürchten.

Die Piratenpartei mag eine Ein-Ziel Partei mit chaotischen Zügen sein - aber ich bin immens froh, dass jetzt die Mandatsträger Angst um ihre Wiederwahl bekommen und "weiter so" und "more of the same" nicht mehr funktioniert. Denn die im digitalen Zeitalter sozialisierten Wähler werden mehr, während rein biologisch die "Copyright-Kritiker sind wirtschaftsfeindlich und kriminell"-Fraktion kleiner wird.

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Michael Thomas

Urheberrecht

Es ist doch schon im Gesetz abstrus: §1 UrhG "Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes." und §7 "Urheber ist Schöpfer des Werkes." Keiner würde sicherlich dies anzweifeln. Dass aber ganz andere Interessen dahinterstehen, kann man in §64 UrhG herauslesen: "Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers".
Meine Familie wird nicht 70 Jahre nach meinem Tod noch von dem, was ich geschaffen habe, zehren können. Aber unabhängig davon, scheinen die Urheber der Werke - mit wenigen Ausnahmen - kaum davon nutznießen zu können: die Wissenschaftler mit den Erkenntnissen, die in Zeitschriften veröffentlicht werden, aber auch Musiker, die ihre Rechte durch entsprechende Rechte verkauft haben.
Das Urheberrecht muss sich auf diejenigen konzentrieren, die wirklich Urheber sind und diese schützen. Dann wird das Urheberrecht auch kompatibler zum Internet, da diejenigen wandlungsfähiger sind als deren "Zuhälter".

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Prospero Mazzetti

ACTA ist ein zu bequemer Weg im Dienst von Partikularinteressen

Die Kritik an ACTA basiert in keiner Weise auf einer Verachtung von geistigem Eigentum.

ACTA ist jedoch ein Beispiel dafür, wie durch massive Lobbyarbeit Einzelinteressen über alle anderen gestellt werden sollen. Es geht beim widerstand gegen ACTA nicht darum Urheberrechtsverletzungen von Sanktionen freizustellen, sondern darum, daß sich eine Interessengruppe herausnimmt, die Allgemeinheit von staatlichen Behörden bis zu privaten Netzbetreibern in den Dienst ihrer Geschäftsmodelle zu stellen.

Jeder Patentinhaber ist seit Jahrzehnten gewohnt, daß er seine Rechte mit eigener Anstrengung auf dem Weg des Zivilrechts nachweisen und durchsetzen muß. Die würden auch gerne den Staatsanwalt zum vermuteten Patentverletzter schicken und dort dessen Produktionunterlagen sicherstellen. Aber so geht es eben nicht und mit den Methoden, mit denen ACTA im Hintzerzimmer unter Nichtbeteiligung anderer brechtigter Interessen ausgehandelt wurde schon garnicht.

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Karsten Bender
Karsten Bender (Kasmo) - 11.02.2012 16:53 Uhr

Diskussion und Meinungsbildung unerwünscht

Das Kernproblem ist hier, daß ein Regelwerk mit Auswirkungen auf alle Bürger unter Ausschluß ebendieser verhandelt werden. Wie kann ich für ein Gesetz sein, dessen Inhalt ich nicht kenne? Ohne zu wissen, was dort verhandelt wurde, ist eine Meinungsbildung schlicht nicht möglich. Allein deswegen schon und völlig unabhängig vom Inhalt ist der Protest gerechtfertigt. Darüber hinaus sind diejenigen Teile des ACTA-Vertragswerks, die befreit wurden, durchaus geeignet, einem Angst und Schrecken einzujagen. Unsere Politiker haben sich in den letzten Jahren nicht gerade durch Sachverstand bezüglich des Internets ausgezeichnet. Daher traue ich ihnen auch nicht die Kompetenz zu, über die Argumentation der Lobbyisten hinaus zu erkennen, wie fatal sich dieses Vertragswerk auswirken kann.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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