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Abstimmung über Euro-Rettungsfonds Mein Gewissen gehört mir!

 ·  Manche Abgeordnete der Unionsfraktion glauben, der Erweiterung des Euro-Rettungsfonds nicht zustimmen zu können. Ihr Vorsitzender, Volker Kauder, hat vor der Abstimmung am Donnerstag noch einmal alles getan, um sie umzustimmen: Polternd soll es gewesen sein.

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Unlängst hatte, so wird erzählt, Volker Kauder Besucher zu Gast. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde dabei mit Bemerkungen konfrontiert, die – an diesem Donnerstag nun anstehende – Entscheidung über den Euro-Rettungsfonds EFSF sei doch, wie Kauders Fraktionskollege Wolfgang Bosbach zu recht sage, eine „Gewissensentscheidung“, weil es um die Stabilität der Währung und die Sicherheit der deutschen Staatsfinanzen gehe. Er müsse doch jenen Abgeordneten seiner Fraktion nachgeben, die – sich auf ihr Gewissen berufend – die Vorlage der Bundesregierung nicht billigen und der Mehrheit der Fraktion nicht folgen wollten. Kauder soll heftig und polternd geworden sein, womöglich auch wegen des Vorwurfs, er entscheide gewissenlos. Auch er entscheide nach seinem Gewissen, soll er den Besuchern zugerufen haben.

Er könnte ihnen zur Begründung gesagt haben, was er seither vielfach dargelegt hat. Es gehe um die Eindämmung der Griechenland-Krise. Es gehe auch um die europäische Integration. Und darum, eine Regierung zu stabilisieren, weil durch deren Ablösung nichts besser, sondern alles schlimmer werde. Also komme er in seiner eigenen Gewissensentscheidung zu einem anderen Ergebnis als Wolfgang Bosbach – und deswegen stimme er mit Ja. Es heißt, die Besucher seien perplex gewesen.

In den offiziellen Erklärungen sagen Kauder oder auch sein Parlamentarischer Geschäftsführer Altmaier, bei der EFSF-Entscheidung handele es sich nicht um eine „Gewissensentscheidung“, sondern um ein normales Gesetz, freilich eines von „zentraler Bedeutung“. Die Gleichsetzung mit Abstimmungen über Gegenstände der Gesetzgebung, die gemeinhin als „Gewissensentscheidung“ gelten, lehnen sie und auch die Spitzen der anderen Fraktionen ab: Ethische Fragen des Lebensschutzes im weitesten Sinne gehören dazu: Schwangerschaftsrecht, Stammzellenforschung, Präimplantationsdiagnostik (PID).

Die Abstimmung ist „freigegeben“

Bei solchen Abstimmungen ist es üblich, dass die Abgeordneten bei der Bildung ihrer Gewissensentscheidung nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion zu berücksichtigen haben. Die Abstimmung ist in diesem Sinne „freigegeben“ – was nicht ausschließt, dass die meisten Abgeordneten so abstimmen wie ihre Führung. Bei der PID-Abstimmung vor der Sommerpause war das in allen Bundestagsfraktionen so. Und auch war die Rede davon gewesen, trotz der „Freigabe“ des Abstimmungsverhaltens sei – dieses Mal seitens der Kirchen – politischer Druck auf Abgeordnete ausgeübt worden.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen pflegen zu sagen, bei ihnen jedenfalls gebe es keinen „Fraktionszwang“ – Zuhörer pflegen dann wissend zu lächeln und ein Augenzwinkern des Politikers zu erkennen. Nur selten wird von der Möglichkeit einer Sanktion Gebrauch gemacht: jener etwa, einen Abgeordneten von einer Funktion zu entbinden, die er für die ganze Fraktion ausübt. Die Mitgliedschaft in einem Bundestagsausschuss etwa gehört dazu. Der Entzug einer solchen Mitgliedschaft – oder gar des Vorsitzes eines Ausschusses – freilich ist die Ausnahme im parlamentarischen Betrieb. Sie ist die schärfste Sanktion, die der Fraktionsspitze zur Disziplinierung von Abgeordneten zur Verfügung steht, und sie wird allenfalls dann angewendet, wenn der betroffene Abgeordnete auf seinem eigentlichen Arbeitsfeld die Mehrheitsmeinung der Fraktion nicht unterstützen kann und es auch nicht will.

Die Spitze weiß um die Stimmungen in der Partei

Im Rahmen der Euro-Debatten wurde darüber in der Unions-Fraktion nicht nachgedacht, was auch daran liegen mag, dass die Spitze um die Stimmungen in der Partei weiß. Zugleich wissen die Organisatoren der Macht auch, es würde eine Fraktion, eine Koalition, eine Regierung handlungsunfähig machen, wenn bei sämtlichen Gesetzen die Abstimmung frei gegeben würde – womöglich noch bis hin zum Haushaltsgesetz, in dem über das Schicksal des ganzen Landes entschieden wird.

Üblicherweise wird – bei sogenannten normalen Gesetzen – den Abgeordneten die Pflicht auferlegt, ein von der Fraktionsmehrheit abweichendes Stimmverhalten der Fraktionsführung am Vorabend der Abstimmung im Parlament anzuzeigen. Da die Fraktionsführungen in der Regel wissen, welche Abgeordnete zu einem „Abweichen“ neigen, werden diese zu Gesprächen mit der Spitze geladen. Das sind Einladungen, denen in aller Regel zu folgen ist. Auch in den Plenarsitzungen der Bundestagsfraktionen kann Druck ausgeübt werden. Kauder etwa rief den Euro-Kritikern in der Unions-Fraktion zu, wenn sie schon anderer Meinung seien, müssten sie diese nicht ständig vor – quasi – jedem Mikrofon vortragen, weil sie damit öffentlich den schädlichen Eindruck der Zerstrittenheit erweckten.

Nicht alle bisherigen Abweichler werden mit Nein stimmen

Da wurde ihm von der Mehrheit heftig und laut Beifall gezollt. Doch gehört es zur Pflege der Fraktion auch, den vermeintlichen Abweichlern, wie Kauder es nun tat, „Respekt“ zu zollen. Das dient auch dem Ziel des Brückenbauens. Mancher Parlamentarier, der in der Fraktion gegen die Mehrheit abstimmt, unterwirft sich hernach im Bundestag – ebenso nach seinem Gewissen – der Mehrheitsmeinung, die im Berliner Alltag auch als Gruppenzwang wirken kann. So könnte es sich erweisen, dass nicht alle Abgeordneten, die am Dienstag in der Sitzung der CDU/CSU-Fraktion gegen die EFSF-Vorlage stimmten oder sich der Stimme enthielten, sich an diesem Donnerstag im Bundestag anders verhalten werden.

Am Dienstag noch waren es 14 Abgeordnete, die in der Fraktion kundgetan hatten, zu den Gegnern des Mehrheitskurses zu zählen. Sicherheitshalber hatte die Fraktionsführung versichert, ihnen nicht ein „Umfallen“ vorzuwerfen, wenn sie sich beugen würden. Sie würde ihnen für die Loyalität und die Solidarität danken. Es könnte dazu beitragen, dass die Koalition – entgegen den angeblichen eigenen Zweifeln – dann doch die „Kanzlermehrheit“ präsentieren wird. Hinweise gibt es freilich, die Zweifel seien nur vorgeschoben gewesen, um hernach einen umso schöneren Erfolg feiern zu können. Dafür hat sich der Begriff vom Erwartungsmanagement eingebürgert.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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