19.01.2005 · Wieder einmal wird über fragwürdige „Nebentätigkeiten“ und „Nebeneinkünfte“ von Abgordneten diskutiert. Erweckt wird aber auch der Eindruck, Politiker seien insgesamt faul, raffgierig und verlogen. Begierig wird aufgesaugt, was ins antiplutokratische Vorurteil paßt. FAZ.NET-Spezial.
Aus den „mehr als hundert Politikern“, die der VW-Konzern angeblich auf seinen Gehaltslisten führt, sind, nachdem das Unternehmen sich erklärt hatte, sechs Abgeordnete geworden.
Die erste Zahl hatte eine unablässig an der Hebung von Volks- und Politikermoral sich verausgabende Zeitung in die Welt gesetzt, ruhig erst einmal auf Verdacht, denn wer den Rauch macht, bekommt schon irgendwann das Feuer. Den Eindruck, daß die Politiker insgesamt faul, raffgierig und verlogen seien, braucht man nicht mehr zu erwecken, er ist - zu Unrecht - schon verbreitet; begierig wird aufgesaugt, was ins antiplutokratische Vorurteil paßt. „Jeden Tag Enthüllungen!“ lautet das Motto des freiwilligen Feuersturmgeschützes der Demokratie.
Einzelfall bewerten
Der Generalverdacht ist in der Welt, da wird er sich ausbreiten, sechs Abgeordnete, das ist doch auch schon was. Man muß den Einzelfall betrachten und bewerten. Daß hier ein Großkonzern sich flächendeckend Politiker kauft, wird dadurch bislang nicht bestätigt.
Allerdings muß der VW-Konzern sich fragen lassen, wie er eine rechtswidrige Richtlinie - und das ist mehr als eine einzelne Handlung - der Art erlassen konnte, daß Angestellte, die Abgeordnete werden, ihre Bezüge in voller Höhe und ohne Gegenleistung behalten - wenn das denn so zutrifft. Dergleichen untersagt die Verfassung, allerdings nicht dem Konzern, sondern den Abgeordneten, indes ohne Strafandrohung.
Strafrechtliche Vorwürfe möglich
Dabei ist die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens eigentlich nicht zu erkennen. Es ist ja nicht so, daß Abgeordnete in Deutschland am Hungertuch nagen und deshalb auf die Unterstützung ihres früheren Arbeitgebers angewiesen wären. Und die Nachteile wiegen für das Unternehmen möglicherweise schwer. Wird nämlich für das Geld keine Gegenleistung erbracht, liegt der strafrechtliche Vorwurf der Untreue gegen die Verantwortlichen bedenklich nahe.
Im (vergleichbaren, nicht gleichen) Fall des zurückgetretenen CDU-Generalsekretärs Meyer ermittelt schon die Staatsanwaltschaft. Als Ausgaben mit dem (rechtswidrigen) Ziel, durch Geldzahlung Einfluß auf Abgeordnete zu nehmen, können solche Beträge aber auch nicht verbucht werden.
Zwei Politiker, Arentz und Meyer, büßten kurz vor Weihnachten wichtige Parteiämter ein, weil sie durch Umfang und Art ihrer sogenannten Nebeneinkünfte für die CDU in ihrer bisherigen Rolle untragbar wurden. Dann kam heraus, daß nicht nur die RWE, sondern auch VW Mandatsträger finanziell unterstützt.
Regeln der Transparenz
Inzwischen werden auch die Dresdner Bank, Siemens und BASF genannt. Nun überschlägt sich in Deutschland wieder der investigative Journalismus. Tag für Tag werden Sensationen veröffentlicht, die jedermann im Bundestagshandbuch oder auf der Internetseite des Bundestages nachlesen kann: welche sogenannten Nebentätigkeiten Bundestagsabgeordnete ausüben.
Es gibt dafür Regeln der Transparenz, die in der Geschäftsordnung des Bundestages festgelegt werden. Nebentätigkeiten müssen offenbart werden, wenn sie mit Einnahmen in einer bestimmten Höhe verbunden sind. Wie hoch solche Einnahmen beim einzelnen Abgeordneten sind, geht aus dem Bundestagshandbuch nicht hervor, es wird aber der Bundestagspräsident darüber unterrichtet.
Zwischen Himmel und Erde
Ob das dem Öffentlichkeitsgebot hinreichend genügt, ist sinnvoller Diskussionsgegenstand; die Schlüsselfrage aber ist es nicht. Denn die Abgeordneten müssen ihre Verbindungen offenbaren - und solche Verbindungen sind grundsätzlich nicht ehrenrührig oder fragwürdig. Schließlich fallen Abgeordnete nicht beziehungslos aus dem Äther reiner Unverbindlichkeit - ganz anders als Journalisten, die dafür bei allen relevanten Unternehmen mit brutalen „Presserabatten“ büßen müssen, ohne deshalb freilich der Selbstverachtung anheimzufallen.
Politiker sollen auch gar nicht im Himmel schweben, sondern fest auf der Erde stehen. Deshalb kann es nicht angehen, daß die Diskussion über ihre Diäten und sonstigen Einnahmen nun schon wieder Züge einer Simoniedebatte annimmt. Die Einbindung der Abgeordneten in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben, auch in öffentlich-rechtliche Zusammenhänge, ist grundsätzlich wünschenswert. Daraus dürfen keine Abhängigkeiten erwachsen, die Freiheit des Mandats muß erhalten bleiben. Doch die Freiheit des Mandats wird aus vielen Richtungen bedroht und zur Zeit mal wieder nicht zu knapp von der selbsternannten „vierten Gewalt“.