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Abgeordnete Bundestag verschärft Regeln für Nebentätigkeiten

30.06.2005 ·  Das Parlament reagiert auf die Gehälteraffären: Abgeordnete müssen demnächst strengere Regeln beachten; Nebeneinkünfte werden in Intervallen veröffentlicht.

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Die Abgeordneten des Bundestages haben künftig schärfere Regeln für Nebentätigkeiten neben ihrer Mandatsausübung zu beachten; überdies werden die Anzeigepflichten von Nebenverdiensten verschärft und Sanktionen eingeführt, die greifen, wenn gegen die Vorschriften verstoßen worden ist.

Die Verschärfung der Regeln im Abgeordnetengesetz ist das Ergebnis der Gehälteraffäre, in deren Verlauf zunächst der nordrhein-westfälische CDU-Landtagsabgeordnete Arentz, später auch zwei SPD-Landtagsabgeordnete aus Niedersachsen ihre Mandate aufgaben. Sie hatten von ihren ehemaligen Arbeitgebern, in beiden Fällen große Industriekonzerne, weiter Gehälter bezogen, ohne für die Unternehmen noch tätig geworden zu sein.

„Ausübung des Mandats“ im Mittelpunkt

Die von den Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Union beschlossene Gesetzesänderung bestimmt nun erstens, daß „die Ausübung des Mandats“ im „Mittelpunkt der Tätigkeit“ eines Abgeordneten zu stehen habe, andere Tätigkeiten „beruflicher oder anderer Art“ neben der Mandatsausübung aber „grundsätzlich zulässig blieben.

Zweitens wird jetzt gesetzlich fixiert, daß die Annahme von Geld oder anderen Zuwendungen unzulässig sei, wenn sie „ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestags gewährt wird“. Außerdem wurden im Gesetz Ordnungsgelder bei Verstoß gegen die Vorschriften eingeführt, die bis zur Hälfte der jährlichen Summe einer Abgeordnetenentschädigung betragen können. Die Veröffentlichung der Höhe der Nebeneinkünfte wurde über eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit beschlossen. Veröffentlicht werden sollen die Nebeneinkünfte in Einkommensstufen bis 3500, 7000 und über 7000 Euro im Monat. Lediglich der Bundestagspräsident, dem die zusätzlichen Einnahmen gemeldet werden müssen, kennt ihre genaue Höhe.

Union vermißt klare Definitionen

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Röttgen warf den Koalitionsfraktionen vor, sie habe die Konsenssuche abgebrochen und bedeutende Fragen nicht geklärt, bevor sie die Gesetzesänderung eingebracht und mit ihrer Mehrheit durchgesetzt habe. Daher werde sich die Unionsfraktion bei der Schlußabstimmung enthalten und in der nächsten Legislaturperiode das Thema neuerlich auf die Tagesordnung heben, um verfassungskonforme Regelungen bei der Regelung von Nebeneinkünften zu erreichen. Röttgen bemängelte unter anderem, daß es keine klare Definition des Begriffes einer „angemessenen“ Gegenleistung für Tätigkeiten von Abgeordneten außerhalb des Mandats gebe; wenn dem Bundestagspräsident künftig die Beurteilung dieser Fälle überlassen bleibe, dann werde er vom Kollegen zum Vorgesetzten.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion Beck entgegnete, wer „sein Geld wert“ sei, brauche auch als Abgeordneter bei Nebentätigkeiten das Licht der Öffentlichkeit nicht zu fürchten. Die Bürger erwarteten, daß Abgeordnete „im wesentlichen ihre ganze Kraft für das Mandat verwendeten“.

Der FDP-Abgeordnete van Essen sagte, die größte Bedrohung der Unabhängigkeit eines Abgeordneten seien nicht Nebentätigkeiten oder Nebeneinkünfte, sondern vielmehr Umstände, in denen der Abgeordnete außer seiner politischen Laufbahn, die ihn an das Mandat gebracht habe, keine berufliche Qualifikation oder Erfahrung aufweisen könne. Die FDP sei offen in die Beratungen über das Gesetz gegangen, sei aber mit den jetzt fixierten Regelungen nicht einverstanden.

Quelle: Lt./Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ.NET
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