13.01.2005 · Volkswagen hat die Namen von sechs Politikern veröffentlicht, die neben ihren Bezügen als Parlamentarier weiter Gehalt vom Konzern erhalten haben. Niedersachsens Ministerpräsident Wulff (CDU) begrüßte die Entscheidung, diese Praxis zu ändern.
Nach politischem Druck ändert der Volkswagen- Konzern seine jahrelange Praxis, Beschäftigten beim Wechsel in Parlamente das volle Gehalt weiterzuzahlen. VW bestätigte am Donnerstag offiziell das seit 1990 übliche Vorgehen und gab die Namen von sechs SPD-Abgeordneten bekannt, die auf der VW- Gehaltsliste stehen oder gestanden haben.
Bei den Parlamentariern, die von VW trotz ihrer politischen Ämter Gehalt bekommen haben, handelt es sich um die beiden Bundestagsmitglieder Jann-Peter Janssen und Hans-Jürgen Uhl, die niedersächsischen Landtagsabgeordneten Günter Lenz, Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen sowie den bayerischen Landtagsabgeordnete Hans Joachim Werner. Welche Arbeitsleistung sie genau dafür erbracht haben, ist zum Teil unklar.
Ruhende Verhältnisse
Allerdings lassen Janssen, Viereck und Wendhausen ihre Beschäftigungsverhältnisse bei VW seit dem 1. Januar 2005 ruhen und beziehen seitdem auch kein Geld mehr von dem Autobauer. Werner, der bei der Konzerntochter Audi beschäftigt war, bekommt schon seit dem 1. September 2001 kein Salär mehr, weil das Beschäftigungsverhältnis ruht. Aktuell bleiben damit der Betriebsratsvorsitzende in Hannover, Lenz, und der Wolfsburger Betriebsrat Uhl auf der Liste der Mitarbeiter, dies neben den Diäten für ihr politisches Mandat auf Bundes- oder Landesbene auch weiter ein Gehalt von VW beziehen.
Unter den 178.443 Mitarbeitern des Konzerns in Deutschland seinen daneben seien 367 nicht freigestellte Mitarbeiter auf kommunaler Ebene ehrenamtlich tätig. Weitere Mitarbeiter mit Mandaten auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene seien nicht bekannt.
Wulff: Es gibt keine „VW-Affäre“
Der niedersächsische Ministerpräsident Wulff, der stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, begrüßte diese Korrektur einer „einsamen Entscheidung des damaligen Personalvorstands“, mit der weder Vorstand noch Aufsichtsrat befaßt gewesen seien. Wulff, der zuvor mehrfach Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit und dem Krisenmanagement von VW geäußert hatte, hielt sich nun zurück. Es gebe „keine VW-Affäre“.
Wenn jetzt alles richtig gemacht werde, werde VW gestärkt aus den Diskussionen hervorgehen. Wulff sagte, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, „daß VW ein Unternehmen besonderer Art ist.“. Schon Mitte Dezember hatte Wulff den VW-Vorstandsvorsitzenden Bernd Pischetsrieder brieflich aufgefordert, die Namen der Abgeordneten öffentlich zu machen.
Niedersachsens Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) hat noch nicht entschieden, ob er die zwei bei VW auf der Gehaltsliste stehenden SPD-Landtagsabgeordneten zu Rückzahlungen auffordern wird. Gansäuer sagte am Donnerstag in Hannover, die von den beiden Abgeordneten vorgelegten Unterlagen seien nicht ausreichend, um den Umfang ihrer Tätigkeit aufzuklären. Deswegen habe er VW-Chef Pischetsrieder um weitere Details zum Arbeitsumfang von Hans-Hermann Wendhausen und Ingolf Viereck gebeten.
Gansäuer hob hervor, daß die VW-Regelung, die Lohnfortzahlung auch bei Nichtarbeit ermögliche, gegen das niedersächsische Abgeordnetengesetz, das seit 1977 gelte, verstoße. Zur Erklärung der beiden SPD-Landtagsabgeordneten Viereck und Wendhausen sagte Gansäuer, er wolle ihr Bemühen um Aufklärung anerkennen. Beide seien früher ihren Pflichten zu Angaben über die Beschäftigung nachgekommen. Sie hätten jetzt auch ihre Aufgabenbereiche dargelegt und ihn zu weiteren Erkundigungen bei VW ermächtigt. Es bleibe aber unklar, wieviel sie gearbeitet hätten.
„Größtmögliche Arbeitszeitsouveränität“
Der VW-Vorstand will am kommenden Dienstag die seit April 1990 bestehenden Grundsätze, die den bei VW angestellten Mandatsträgern eine Fortzahlung ihrer Bezüge garantiert, rückwirkend zum 1. Januar ersatzlos außer Kraft setzen. Den Grundsätzen liege weder eine Betriebsvereinbarung noch ein Organbeschluß zugrunde.
Die bisherigen Grundsätze, so erläuterte VW, hätten den Mandatsträgern „weitgehende Autonomie in ihrer Arbeitsgestaltung“ bei Fortzahlung ihrer Bezüge zugesichert. Die „größtmögliche Arbeitszeitsouveränität“ habe dazu dienen sollen, die Unabhängigkeit der Abgeordneten bei der Ausübung ihrer Mandate zu wahren.
In den Grundsätzen heißt es: „Das Unternehmen gewährt diese Leistungen in der Erwartung, daß die Mandatsträger auch während ihrer Mandatsdauer ihre Tätigkeit bei VW so weiterführen, daß bei Mandatsende eine reibungslose Reintegration in das Unternehmen gewährleistet ist.“
Ein VW-Sprecher sagte auf Anfrage, künftig würden die Verträge von Mandatsträgern entweder unter Fortfall der Bezüge ruhend gestellt oder es werde ein klar spezifiziertes Arbeitsverhältnis vereinbart, etwa Teilzeitarbeit oder die Verantwortung für ein bestimmtes Thema. Dies werde für jeden nachvollziehbar auch dokumentiert.
„Parteiübergreifende Praxis“
Beim Volkswagen-Konzern war es offenbar seit Jahrzehnten gängige Praxis, in Parlamente gewählte Mitarbeiter weiter zu bezahlen. Der langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Staatssekretär Volkmar Köhler sagte der „Berliner Zeitung“, dies sei parteiübergreifend praktiziert worden. Ihm seien sowohl Abgeordnete von SPD als auch von CDU bekannt, die in den letzten Jahrzehnten in den Genuß dieser Regelung gekommen seien.
Der heute 74jährige Köhler gehörte dem Bundestag von 1972 bis 1993 an. Der Zeitung zufolge bezog er sein VW-Gehalt zusätzlich zu seinen Abgeordneten-Diäten, außer während seiner Tätigkeit als Entwicklungs-Staatssekretär zwischen 1982 und 1989. Köhler war demnach als Hauptabteilungsleiter in der Ausbildung des VW-Manager-Nachwuchses tätig. Mit dem Konzern habe er vereinbart, sein Gehalt während seiner Parlamentstätigkeit auf der untersten Einkommensstufe für leitende Mitarbeiter „einzufrieren“, sagte er dem Blatt. Dies habe er seinerzeit auch dem Bundestagspräsidenten angezeigt, zudem habe er auch tatsächlich für Volkswagen gearbeitet.
SPD betroffen
Der SPD-Fraktionsvorstand nahm in seiner Sitzung in Leipzig die Berichte über die Bundestagsabgeordneten Janssen und Uhl betroffen „zur Kenntnis“. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stiegler sagte, die beiden Abgeordneten hätten versichert, daß sie die „Nebentätigkeit“ als Betriebsräte bei VW dem Bundestagspräsidenten ordnungsgemäß mitgeteilt hätten.
Stiegler sagte, er gehe davon aus, daß "Leistung und Gegenleistung" gestimmt hätten. Ein Fall von Korruption habe nicht vorgelegen. Es sei richtig und auch gewünscht, daß Abgeordnete auch Betriebsräte sein und anderen Tätigkeiten nachgehen dürften. Es dürfe auch nicht darum gehen, daß jedes finanzielle Detail veröffentlicht werde. Die erforderliche Transparenz sei gegeben. Es sei nicht erwünscht, daß der Bundestag zu einem "Beamtenparlament" werde.
BDI will keine Veröffentlichungen
Die deutsche Industrie lehnte es ab, Zahlungen an politisch aktive Mitarbeiter zu veröffentlichen. Die Parlamente müßten repräsentativ besetzt sein, sagte der neue Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, dieser Zeitung in Berlin. Unternehmen müßten daher auch in der Lage sein, „ihren Mitarbeitern einen Ausgleich zu zahlen, wenn sie durch die Übernahme von politischer Verantwortung finanziell schlechter gestellt werden."
Die Abgeordneten sollten die Beziehungen zu ihren Unternehmen ausreichend transparent machen. Angaben über die Höhe möglicher Ausgleichszahlungen hätten allerdings keinen Mehrwert, sagte Thumann. „Deshalb lehne ich sie ab. Viel zu selbstverständlich sei heute von Berufspolitikern statt von Abgeordneten mit einem befristeten Mandat die Rede. Mandatsträger aber sollten den Weg zurück zu ihren Unternehmen finden können.