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500.000-Euro-Klage Türkisch, weiblich - diskriminiert?

18.12.2008 ·  Die größte bekannte Diskriminierungsklage der deutschen Rechtsgeschichte steht kurz vor einem Abschluss. Eine Deutsch-Türkin behauptet, ihr Arbeitgeber habe sie wegen Geschlecht und Herkunft benachteiligt - und will 500.000 Euro erstreiten.

Von Melanie Amann, Wiesbaden
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Die Diskriminierungsklage von Sule Eisele ist die größte Diskriminierungsklage in der deutschen Rechtsgeschichte - zumindest der größte bekannte Fall. Denn in der Mehrzahl der Diskriminierungsverfahren bemühen sich Kläger wie Beklagte um Anonymität. Eiseles Anwalt Klaus-Michael Alenfelder, zugleich Präsident der „Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht“, hatte aber seine Mandantin Ende 2007 dazu ermutigt, ihren Fall öffentlich zu machen. „Nur mit Aufsehen erregenden Klagen kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz seine Wirkung entfalten und anderen Betroffenen Mut machen“, sagte er damals der F.A.Z.

Die 38 Jahre alte Eisele, eine Deutsch-Türkin, ist noch immer bei der R+V-Versicherung beschäftigt, allerdings ist sie krankgeschrieben. Die Frau wirft ihrem Arbeitgeber vor, sie wegen ihrer Herkunft und ihres Geschlechts benachteiligt zu haben. Als sie im April 2007 ihren Vorgesetzten meldete, dass sie schwanger war, hätten diese versucht, sie zu einer längeren Auszeit zu überreden. Sie sei aber nach vier Monaten wiedergekommen und hätte einen männlichen Nachfolger vorgefunden, der angeblich mehr verdiente und - anders als sie - eine Sekretärin und ein eigenes Büro hatte. Eisele selbst sei ein wirtschaftlich unattraktiver Vertriebsbereich zugeteilt worden, wo sie geringere Chancen auf Provisionen gehabt hätte. Wegen der Benachteiligung habe sie einen Nervenzusammenbruch erlitten.

Die Forderung: Gut 500.000 Euro

Anwalt Alenfelder beziffert den wirtschaftlichen Schaden seiner Mandantin infolge der Diskriminierung auf 433.000 Euro. Denn sie habe bis zur Rente noch 29 Berufsjahre vor sich, in denen sie ohne die Zurücksetzung mehr verdient hätte.

Da aber nicht jeder Arbeitnehmer sein ganzes Berufsleben im selben Unternehmen verbringt, nutzt Alenfelder für die Kalkulation der Ansprüche außerdem die „Kattenstein-Formel“. Mit dieser Rechenformel wertet er nach eigenen Angaben 14 Millionen Datensätze des Statistischen Bundesamtes über die Entwicklung von Arbeitsverhältnissen in Deutschland aus. Sie enthalten Informationen über die typische Fluktuationsrate in Betrieben, über die Wahrscheinlichkeit von Beförderungen und die Entwicklung von Sozialabgaben. So kam der Anwalt auf einen Schadensersatzanspruch von 433.000 Euro - und dazu auf eine Schmerzensgeldforderung von rund 70.000 Euro.

Indizien reichen für eine Beweislastumkehr

Auch wenn sich Alenfelder mit seiner Berechnungsmethode nicht durchsetzen sollte, steigern jedenfalls die Beweisregeln des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Eiseles Chancen: Demnach genügt es, dass Kläger Indizien für eine Diskriminierung beibringen. Dann müssen die Arbeitgeber beweisen, dass sie nicht benachteiligt haben.

Die R+V-Versicherung streitet bislang kategorisch ab, die Klägerin diskriminiert zu haben. Auch ein Vergleichsangebot lehnte das Unternehmen ab. Die Klage beruht auf dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im August 2006 eingeführt wurde und vier europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt hat. Ein Urteil könnte noch an diesem Donnerstagnachmittag in Wiesbaden bekanntgegeben werden.

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Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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