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Sonntag, 12. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

20 Jahre Einigungsvertrag Der Endspurt in die deutsche Einheit

01.09.2010 ·  Nach einem Verhandlungs- und Entscheidungsmarathon wurde am 31. August 1990 der „Einigungsvertrag“ in Ost-Berlin unterzeichnet. Damals bewährte sich das provisorische Bonner Grundgesetz. Seit dem Beitritt der DDR zu seinem Geltungsbereich ist es eine vollgültige Verfassung.

Von Rainer Blasius
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Alles war auf gutem Wege - zumal man sich dem großen Ziel der Wiedervereinigung aus drei Richtungen annäherte. Die Zwei-plus-vier-Verhandlungen über den außenpolitischen Rahmen liefen Anfang Mai 1990 an. Schon am 18. Mai schlossen die Finanzminister Theo Waigel (CSU) und Walter Rombach (SPD Ost) im Beisein von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und Ministerpräsident Lothar de Maizière (CDU Ost) den Vertrag über eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Durch diesen Staatsvertrag gab es vom 1. Juli an ein gemeinsames Währungsgebiet und keine Grenz- und Zollkontrollen innerhalb Deutschlands mehr. Allerdings stand eine Regelung der Modalitäten der deutschen Einheit noch aus.

Rechtlich betrachtet, gab es zwei Möglichkeiten. Nach Artikel 23 konnte man das Grundgesetz (außer in den schon bestehenden Ländern der Bundesrepublik) auch in „anderen Teilen Deutschlands nach deren Beitritt“ in Kraft setzen. Oder aber das Grundgesetz sollte nach Artikel 146 an dem Tag die Gültigkeit verlieren, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Darüber musste sich die Volkskammer der DDR einig werden. Eine Mehrheit lehnte am 26. April die Ausarbeitung einer neuen Verfassung ab. Zudem zeichneten sich in der Bundesrepublik Schwierigkeiten durch die Bildung der rot-grünen Regierung in Niedersachsen ab. Denn Mitte Mai verlor die schwarz-gelbe Koalition im Bund ihre Mehrheit im Bundesrat.

Blasse Gesichter der Bundespolitiker

Volkskammer und Bundestag gedachten jedenfalls am 17. Juni erstmals gemeinsam des „Tags der deutschen Einheit“ und der Opfer des Volksaufstandes von 1953. Noch galt der Vier-Mächte-Status. Um also die Sowjetunion nicht zu provozieren, wurde die Sitzung als „Kulturveranstaltung“ deklariert und ins Schauspielhaus am Gendarmenmarkt verlegt. Die Feierstunde in Ost-Berlin wäre noch wenige Monate zuvor in der DDR ein Straftatbestand gewesen. Festredner Konsistorialpräsident Manfred Stolpe schlug den Bogen zur Revolution von 1989 und zu den Leipziger Montagsdemonstrationen: „Am 9. Oktober 1989 wurde vollendet, was am 17. Juni 1953 misslang.“

Nach der Feierstunde tagte am Nachmittag die Volkskammer im „Palast der Republik“ - mit Kanzler Kohl und Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) auf der Zuschauertribüne. Zu jener Zeit gab es Überlegungen, eine schnelle Vereinigung durch ein Überleitungsgesetz zu regeln. Dies strebte auch der Fraktionsvorsitzende der Deutschen Sozialen Union (DSU), Hansjoachim Walther, an. Er hatte den Parlamentarischen Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten, Günther Krause (CDU), am Vorabend davon in Kenntnis gesetzt, dass er einen Antrag stellen wolle. „Krause bestärkt ihn in dem Vorhaben, befürchtet aber, dass die Formulierung dieses DSU-Antrags rechtspopulistisch ausfallen könnte. Er beauftragt deshalb seinen Intimus Ulrich Born, eine Textformulierung auszuarbeiten“, so erzählt Ed Stuhler in seinem Buch „Die letzten Monate der DDR“.

Am 17. Juni überraschte Walther die Volkskammer mit dem Antrag der DSU-Fraktion, den sofortigen Beitritt der DDR nach Artikel 23 des Grundgesetzes zu beschließen. Es soll blasse Gesichter der Bundespolitiker auf der Tribüne gegeben haben. Die Sitzung wurde unterbrochen. De Maizière, der eine große Koalition aus CDU, DSU und dem „Demokratischen Aufbruch“ (DA) - als Allianzparteien - sowie aus SPD und FDP führte, einigte sich mit Richard Schröder und Wolfgang Thierse von der SPD auf die Verhinderung eines sofortigen Beitritts. Thierse beschrieb die Szene so: „Denn das hatte uns doch verbunden: keine Sturzgeburt, nicht irgendeinen regellosen, abenteuerlichen Beitritt zu vollziehen, sondern Regelungen, klare Vereinbarungen, also einen Vertrag zu erreichen.“ Daher wurde der DSU-Antrag an den Verfassungs- und Rechtsausschuss überwiesen.

Kaukasus-Treffen von Kohl und Gorbatschow

Dazu meinte de Maizière im Rückblick: „Hätte dieser Antrag in der aufgeheizten Stimmung des 17. Juni 1990 in der Sache eine Mehrheit gefunden, wäre der Zustand eingetreten, dass plötzlich annähernd 400.000 Sowjetsoldaten auf Nato-Territorium gestanden hätten ohne jedwede Regelung.“ Zudem wäre ein solcher Antrag auf „eine Entmündigung der Volkskammer“ hinausgelaufen. Immerhin gab es einen Konsens darüber, dass es die meisten Abgeordneten nicht mehr zu einem 41. Jahrestag der DDR am 7. Oktober kommen lassen wollten.

Beschleunigt wurde die innerdeutsche Entwicklung auch durch das Kaukasus-Treffen von Kohl und Gorbatschow am 15. Juli 1990. Nun drückte de Maizière auf das Tempo, besuchte am 1. August Kohl an dessen Urlaubsort am Wolfgangsee. Der DDR-Ministerpräsident schlug in St. Gilgen dem Kanzler den 14. Oktober als gemeinsamen Termin für den DDR-Beitritt, für die Landtagswahlen in den neuen Ländern sowie für die gesamtdeutsche Bundestagswahl vor; einen entsprechenden Beschluss sollte die Volkskammer am 7. oder 9. Oktober fassen. Kohl stimmte dem zunächst zu: „Über das, was dann geschah, gehen die Versionen auseinander: Kohl beschuldigte de Maizière, das Vorhaben durch eine vorzeitige Pressemitteilung torpediert zu haben, zu der sich de Maizière wiederum von Kohl ermächtigt und dann, als die SPD wütend reagierte, von ihm verlassen sah“, schreibt der Historiker Andreas Rödder.

Der Ministerpräsident verkündete auf einer Pressekonferenz am 3. August um 11 Uhr - mit der stellvertretenden Regierungssprecherin Angela Merkel an seiner Seite - das Ergebnis von St. Gilgen. Doch Kohl ließ dementieren, was de Maizière als „großen Vertrauensbruch durch den Bundeskanzler“ begriff: „Darüber hinaus hatte ich den Eindruck, dass der Ansehensverlust, der mir dadurch zugefügt wurde, von ihm sehr wohl einkalkuliert war.“ Dieses Erlebnis bestärkte de Maizière darin, dass es notwendig sei, alle wichtigen Details akribisch in einem Einigungsvertrag zu verhandeln. Hier lautete sein Motto, es müsse „die Teilung durch Teilen überwunden“ werden. Drei Verhandlungsrunden fanden statt, die erste Anfang Juli, die zweite Anfang August, die dritte vom 20. August an. Da der Einigungsvertrag Grundgesetzänderungen nötig machte, war die westdeutsche SPD beteiligt.

„Was habt ihr denn für einen Scheißdreck gemacht?“

Am 8. August stand das Wahlgesetz zur Vorbereitung der ersten gesamtdeutschen Wahlen auf der Tagesordnung der Volkskammer. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde nicht erreicht. Am nächsten Morgen soll Kohl den Minister im Amt des Ministerpräsidenten Klaus Reichenbach (CDU) angerufen haben: „Was habt ihr denn gestern für einen Scheißdreck in eurer Volkskammer gemacht?“ Damals trat die SPD für eine bundesdeutsche Sperrklausel ein. Bundesminister Wolfgang Schäuble (CDU) trat mit Rücksicht auf die ostdeutschen Parteien für getrennte Klauseln ein. Beschlossen wurde von der Volkskammer am 22. August (vom Bundestag am 24. August) ein Kompromiss: fünf Prozent als gesamtdeutsche Sperrklausel mit der Möglichkeit, Listenverbindungen zwischen nichtkonkurrierenden Parteien zu schließen; damit war Wünschen der CSU und der DSU Rechnung getragen. PDS, Grüne und Republikaner erhoben Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die einheitliche Sperrklausel wurde als verfassungswidrig verworfen: Bei den ersten gesamtdeutschen Wahlen am 12. Dezember 1990 galten in den alten und neuen Ländern getrennte Klauseln.

Am 22. August kam es noch um 21 Uhr zu einer von de Maizière erbetenen Sondersitzung. Die DSU stellte abermals den Antrag auf unverzüglichen Beitritt der DDR. Die Sitzung zog sich bis in den frühen Morgen. Schließlich stand ein Kompromissantrag von CDU, DA und DSU sowie von FDP und SPD (die mittlerweile aus der Regierung ausgetreten waren) zur Abstimmung: „Die Volkskammer erklärt den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 GG mit Wirkung vom 3.10.1990. Sie geht dabei davon aus, dass die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind, die 2+4-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt, die Länderbildung so weit vorbereitet ist, dass die Wahl in den Länderparlamenten am 14.10.1990 durchgeführt werden kann.“

Gysi soll „heiße Tränen“ geweint haben

Um 2.47 Uhr - also am 23. August - verkündete Volkskammer-Präsidentin Sabine Bergmann-Pohl (SPD) das „wirklich historische“ Abstimmungsergebnis: 294 Ja- und 62 Neinstimmen bei sieben Enthaltungen (von insgesamt 400 Abgeordneten waren 363 anwesend). Die Neinstimmen kamen von der geschlossenen PDS-Fraktion sowie von acht der fünfzehn Abgeordneten von Bündnis 90/Grüne. Gregor Gysi (PDS) ging zum Mikrofon und erklärte: „Das Parlament hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990 beschlossen“ - worauf laut Protokoll „jubelnder Beifall bei der CDU/DA, der DSU, teilweise bei der SPD“ ausbrach.

Nach Sitzungsschluss machte Gysi auf Folgendes aufmerksam: „Der Beschluss ist falsch und muss heißen: Die Volkskammer beschließt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, denn so wäre ja nur die Volkskammer beigetreten, nicht das Volk der DDR.“ Dies wurde stillschweigend im Protokoll - wie Reinhard Höppner (SPD) es einmal beschrieb - „korrigiert, aber beschlossen haben wir es nicht. So viel zum Thema Improvisation in der Volkskammer. Übrigens, Gysi hat mir hinterher mal gesagt, ich solle es ja nicht seinen Leuten sagen. Wenn die erfahren, dass er den Beitritt hätte aufhalten können, würden die ihn heute noch zu Kleinholz machen.“ Zudem soll Gysi - wie de Maizière zu berichten weiß - allein im Saal noch „heiße Tränen“ geweint haben, worauf der Ministerpräsident ihn tröstete: „Gregor, wir müssen es jetzt auch wollen, wir müssen unser Herz über die Hürde werfen, denn nur der Reiter kommt über die Hürde, der zuvor sein Herz hinübergeworfen hat.“

Eigentumsfragen wurden ausgeklammert

Am 24. August wurde die dritte Runde zum Einigungsvertrag abgeschlossen. Strittig blieben vor allem: Schwangerschaftsabbruch, Stasi-Akten, Länderfinanzen, Eigentumsfragen, Parteivermögen, Stimmenzahl im Bundesrat, Treuhandanstalt. Die Volkskammer nahm an diesem Tag das „Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen MfS/AfNS“ (Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit) an. Dazu meinte Joachim Gauck in seinen Memoiren: „Zum ersten Mal in der Politikgeschichte gab es eine Umwidmung des gesamten Archivguts einer Geheimpolizei, die dem Einzelnen und der Öffentlichkeit das Recht eines umfassenden geregelten Zugangs einräumte.“ Und: „Wäre es nach dem damaligen Bundeskanzler Kohl gegangen, wären die Stasi-Materialien einfach in einem großen Loch verschwunden.“ Gauck führte maßgeblich am 30. August die fast einstimmige Entschließung der Volkskammer herbei, dass das Gesetz „unverzichtbarer Bestandteil“ des Einigungsvertrages (als Zusatzklausel) wurde.

Eigentumsfragen waren übrigens im Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion weitgehend ausgeklammert worden. Die ostdeutsche Seite forderte zunächst „Entschädigung vor Rückgabe“, die westdeutsche Seite hingegen „Rückgabe vor Entschädigung“. Schon am 15. Juni 1990 verständigten sich die Bundesregierung und die DDR-Regierung in einer Gemeinsamen Erklärung auf das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“; hiervon ausgenommen waren die Enteignungen aus der Besatzungszeit zwischen 1945 und 1949. Diese Erklärung wurde dem Einigungsvertrag als Anlage III beigefügt. Ein „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“, das am 31. August ohne Gesetzgebungsverfahren in der Volkskammer als Anlage II in den Vertrag aufgenommen wurde, präzisierte die Gemeinsame Erklärung. Man einigte sich so: Eingriffe in das Eigentum während der Zeit von der Kapitulation des Deutschen Reiches bis zur Gründung der DDR (8. Mai 1945 bis 7. Oktober 1949) werden nicht rückgängig gemacht, insbesondere nicht solche Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen aus der „Bodenreform“ von 1945. Vermögen einschließlich Grundbesitz, das nach dem 7. Oktober 1949 enteignet oder unter staatliche Treuhandverwaltung der DDR gestellt wurde, soll ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben zurückgegeben werden.

„Einigungsvertrag! Ein verrücktes Wort.“

Die Verhandlungsführer Schäuble und Krause paraphierten am 31. August in Bonn das tausendseitige Vertragswerk mit 45 Artikeln, einem Protokoll und drei Anlagen - um es elf Stunden später in Ost-Berlin im Palais Unter den Linden zu unterzeichnen. Mit „Wirksamwerden“ des Beitritts der DDR sollten gemäß Artikel 1 „die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland“ werden. Der Vertrag regelte Änderungen des Grundgesetzes, die Veränderung der Sitzverteilung im Bundesrat, die gesamtdeutsche Finanzverfassung, die Rechtsangleichung, die Übertragung des Sozialrechts sowie des politisch-institutionellen Systems auf die neuen Länder und Dutzende Tatbestände. Berlin wurde als Hauptstadt festgelegt, die Entscheidung über den Sitz von Parlament und Regierung aber vertagt. Hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruchs - Indikationslösung in der Bundesrepublik, Fristenregelung der DDR - war eine Übergangsfrist vorgesehen, in der die Regelungen nebeneinander gelten sollten.

Der Einigungsvertrag war - so der Staatsrechtler Michael Kilian - „für den Beitritt der DDR nicht konstitutiv, da die Volkskammer den Beitritt bereits mit ihrem Beschluss vom 23. August 1990 erklärt hatte. Mit diesem Vertragswerk wurde die Wiedervereinigung jedoch rechtlich umgesetzt.“ Übrigens ging der „seltsame Name“ auf den DDR-Regierungssprecher Matthias Gehler zurück, während de Maizière zunächst vom „zweiten Staatsvertrag“ sprechen wollte. Eigentlich handele es sich - so Gehler - doch um „ein Unwort! Bei jedem Vertrag einigt man sich. Eigentlich, wenn man es genau nimmt, müsse es ,Vereinigungsvertrag' heißen. Einigungsvertrag! Ein verrücktes Wort. Nur es war leicht zu sprechen. Es war leicht rüberzubringen.“

Vorbereitungs-, Verhandlungs- und Entscheidungsmarathon

Markus Meckel (SPD), DDR-Außenminister bis 20. August 1990, hielt die Abfolge im Sommer 1990 für falsch: „Es gibt einen Webfehler in meinen Augen, das ist der Beitrittsbeschluss am 23. August. Und zwar deshalb ein Webfehler, weil dieser Beitrittsbeschluss gefasst wurde, bevor der Einigungsvertrag abgeschlossen war.“ Daher habe er an der Abstimmung zum Beitritt nicht teilgenommen, „aus Wut über diesen Ablauf. Nach wie vor halte ich das für einen Webfehler in diesem Prozess, den ich aber ansonsten als aufrechten Gang der Ostdeutschen in die deutsche Einheit beschreiben würde.“

Und der Zeithistoriker Andreas Wirsching resümiert treffend: „In einem wahren Vorbereitungs-, Verhandlungs- und Entscheidungsmarathon sorgten Minister und Beamte, Parteien und Parlamente dafür, dass der Vertrag über die Herstellung der deutschen Einheit am 31. August unterzeichnet und kurz darauf von beiden Parlamenten ratifiziert werden konnte.“ Am 23. September, zehn Tage vor der Wiedervereinigung, erging das Gesetz zum Einigungsvertrag, dem der Bundestag und die Volkskammer am 20. September, der Bundesrat am 21. September zugestimmt hatten. Es trat am 29. September in Kraft.

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