Am Montag beginnt in Deutschland der „Zensus 2011“, die umfassendste Befragung der deutschen Bürger seit 24 Jahren. Die Unterlagen dafür werden derzeit zugestellt. Bis dahin hatte kaum jemand vom Zensus Notiz genommen. Bei der letzten Volkszählung in den achtziger Jahren war das anders: Damals gab es massive Proteste, bis die geplante Befragung vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde.
Dieses Mal wird allerdings nicht die gesamte Bevölkerung, sondern nur eine Stichprobe befragt: Das Statistische Bundesamt wählte acht Millionen Deutsche per Zufallsprinzip aus. Sie sollen Fragen zu ihrem Bildungsstand, ihrem Beruf und eventuellem Migrationshintergrund beantworten. Auch Name und Anschrift werden abgefragt. Darüber hinaus müssen alle 17,5 Millionen Immobilienbesitzer Fragen zu ihrem Eigentum beantworten. 1987 wurden noch alle volljährigen Bewohner Deutschlands befragt.
1983 setzte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von mehr als 1200 Bürgern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch und entschied, dass jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner Daten bestimmen dürfe. Damals musste deshalb die ursprünglich für 1983 geplante Zählung neu konzipiert werden und konnte erst im Jahr 1987 stattfinden. Der Staat darf seit seither nur noch Daten erheben, „wenn ein überwiegendes Allgemeininteresse vorliegt“, wie es im Urteil von 1983 heißt. In der DDR fand 1981 das letzte Mal eine Volkszählung statt.
Breiter Protest gegen die Volkszählung bleibt aus
Mit Ausnahme des „Arbeitskreises Zensus“, der aus dem Arbeitskreis zur Vorratsdatenspeicherung hervorgegangen ist, sowie wenigen Bloggern regt sich in der Bevölkerung dieses Mal kaum Widerstand gegen die Zählung. Keine Demonstrationen, keine Boykott-Aufrufe, keine „VoBo“-Initativen (Volkszählungs-Boykott-Initiativen), wie es sie in den achtziger Jahren gab. Der Ratgeber „Was Sie gegen Mikrozensus und Volkszählung tun können“ fand damals große Verbreitung bei den Gegnern: Bis April 1987 wurden eine Viertelmillion Exemplare verkauft. Die Bundesregierung musste schließlich eine teure Werbekampagne finanzieren, die die Bürger vom Nutzen der Befragung überzeugen sollte.
Nach dem Sinn der Zählung wird im Jahr 2011 nicht gefragt. „Die Bevölkerung weiß gar nicht, dass die Volkszählung kommt“, sagt Werner Hülsmann, Informatiker und Mitglied des „Arbeitskreises Zensus“. Mit dem Begriff Zensus könne keiner etwas anfangen.
Auch der Umgang mit den Daten hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Viele Internetnutzer etwa gehen inzwischen recht sorglos mit ihren persönlichen Daten um. Das bestätigt auch Heike Trappe, Professorin für Soziologie an der Universität Rostock und Mitglied der staatlich eingesetzten Zensuskommission, die die Aufgabe hat, das „soziale Großexperiment“ wissenschaftlich zu begleiten. Das gesellschaftliche Klima habe sich entscheidend verändert, sagte sie. Trotz der vielen Missbrauchsfälle gebe es „weniger Skepsis“, persönliche Daten freiwillig preiszugeben.
Bevölkerungsstatistiken sind ungenau
Mit der Durchführung des „Zensus“ leistet die Bundesregierung einer Bestimmung aus Brüssel Folge: Die europäische Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen aus dem Jahr 2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union alle zehn Jahre zur Datenerhebung.
Die Zahlen, mit denen Bundesregierung, Länder und Kommunen derzeit arbeiten, entsprechen kaum noch der Realität. Es wird angenommen, dass der „Zensus“ vielerorts eine niedrigere Bevölkerungszahl ermitteln wird, da sich viele Bürger bei einem Umzug nicht korrekt abmelden und es große Wanderungsbewegungen zwischen den Bundesländern gibt. Der „Zensus 2011“ ist zudem die erste Zählung, die sowohl die alten wie auch die neuen Bundesländer einbezieht.
Mögliche Auswirkungen der Zählung
Die Feststellung eines Bevölkerungsrückgangs kann für das betreffende Bundesland spürbare politische Konsequenzen haben. Sollte sich etwa der Verdacht bewahrheiten, dass Hessen weniger als sechs Millionen Einwohner hat, verlöre das Land einen Sitz im Bundesrat. Auch beim Länderfinanzausgleich könnten sich die Gewichte verschieben. Die Einwohnerzahl entscheidet außerdem über die Anzahl der Abgeordneten im Europaparlament.
Auch die jüngste Volkszählung bewirkte Umverteilungen im Länderfinanzausgleich. Während das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen nach der Volkszählung in den Jahren 1987 und 1988 insgesamt 100 Millionen Mark mehr erhielt, verlor Schleswig-Holstein im gleichen Zeitraum rund 160 Millionen Mark, da nach der Zählung deutlich weniger Menschen in diesem Bundesland lebten als zuvor angenommen.
Die Bundesregierung wirbt für den „Zensus 2011“ auf Plakaten unter anderem mit dem Slogan: „Wie entstehen Wohnungen da, wo wir sie brauchen?“ Die neuen Daten, so das Argument, könnten für eine bessere Stadtplanung genutzt werden. Zudem soll der Bedarf an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten, Altersheimen und Krankenhäusern ermittelt werden.
Neue Erfassungsmethode: registergestützte Zählung
In anderen europäischen Staaten, etwa in den skandinavischen Ländern, ist die Methode der Stichproben-Befragung längst gängige Praxis. Sie wird „registergestützte“ Zählung genannt, weil sie sich auch auf die schon bestehenden Daten – in Deutschland aus dem Melderegister, der Datenbank der Bundesagentur für Arbeit und den Datenbanken der öffentlichen Arbeitgeber – stützt und die aktuellen Ergebnisse der Befragungen mit diesen gemeinsam auswertet. Die ersten Ergebnisse sollen Ende 2012 veröffentlicht werden. Im Mai 2017 sollen dann sämtliche Daten gelöscht werden. Für die Kritiker liegt dieses Datum zu weit in der Zukunft. Zu teuer sei der „Zensus“ außerdem: Rund 710 Millionen Euro wird er kosten. Außerdem könne die Sicherheit der Daten nicht garantiert werden. Das Statistische Bundesamt versichert, die Mitarbeiter würden geschult, zur Verschwiegenheit verpflichtet und die Eingabe und Auswertung der Daten strikt getrennt von den Verwaltungsbehörden. Zudem gilt das „Rückspielverbot“, das den Statistikern untersagt, die Daten an die Verwaltungsbehörden, beispielsweise an die Bundesagentur für Arbeit, zurückzuleiten.
Der große Protest bleibt in diesem Jahr aus. Im vergangenen Jahr unterstützten 13 000 Bundesbürger eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den „Zensus 2011“. Sie sahen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage zurück. Am 29. April legte eine einzelne Kritikerin nun abermals eine Verfassungsbeschwerde ein, mit dem Ziel, die Zählung im letzten Moment noch zu stoppen. Die Aussicht auf Erfolg ist allerdings äußerst gering.
Zensus 2011: Wer wird befragt?
In diesem Jahr wird, im Gegensatz zur Volkszählung von 1987, nicht jeder Deutsche befragt, sondern nur rund zehn Prozent der Bevölkerung. Mittels eines mathematischen Zufallsprinzips wurden für die Stichprobe keine Personen, sondern Anschriften ausgewählt. Hinzu kommt die Erhebung über Bewohner etwa von Altersheimen und Studentenwohnheimen. Sofern es sich um sensible Bereiche wie psychiatrische Kliniken oder Gefängnisse handelt, werden nicht die Bewohner selbst, sondern die Einrichtungsleiter befragt. Zusätzlich werden alle Immobilien- und Wohnungsbesitzer befragt. Die insgesamt 17,5 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer und die Verwalter von Wohngebäuden erhalten den Fragebogen per Post.
Die für die Stichprobe Ausgewählten, die Bewohner und Leiter von Heimen sowie Haus- oder Wohnungseigentümer unterliegen einer Auskunftspflicht. Wer sich weigert, muss ein Zwangsgeld zahlen und den Fragebogen trotzdem ausfüllen, denn die Auskunftspflicht kann nicht durch Geldzahlungen umgangen werden.
Noch vor dem eigentlichen Beginn der Befragung am 9. Mai werden die Interviewer Kärtchen mit einem Terminvorschlag und ihrer Telefonnummer, nicht aber den Fragebogen, in die Briefkästen der Befragten werfen. Die Fragebögen werden von jeweils einem der 80.000 ehrenamtlich arbeitenden Interviewer persönlich übergeben und können allein oder mit dessen Hilfe ausgefüllt werden. Die Interviewer sollen zur Mitarbeit motivieren und datenschutzrechtliche Bedenken zerstreuen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein verdienen die Zähler an jedem korrekt ausgefüllten Fragebogen 7,50 Euro. Wenn die Fragen nicht beantwortet werden, erhält der Interviewer fünf Euro weniger.
Einige Fragen erscheinen mir unsinnig
Tobias Brueggendick (PanzergrenadierBBC)
- 08.05.2011, 23:05 Uhr
Freiwillig ist nur...
Marc Müller (marc_mueller)
- 08.05.2011, 23:43 Uhr
Wir befinden uns im Informationszeitalter und Behörden sind nicht der Lage,
Markus Dorr (retareB)
- 09.05.2011, 08:40 Uhr
Funktioniert das über so, wie die sich das vorstellen?
Alex Zunker (zunker)
- 09.05.2011, 08:57 Uhr
