Die künftigen Koalitionspartner in Baden-Württemberg Grüne und SPD haben eine Entscheidung über die Frage, ob und zu welchen Modalitäten es über das Verkehrsprojekt „Stuttgart 21“ eine Volksabstimmung geben soll, zunächst vertagt. Der Koalitionsvertrag soll keine Vorgaben für ein Ausstiegsgesetz enthalten.
„Der Dissens in der Sache ist geblieben, deshalb haben wir über Verfahrensfragen verhandelt“, sagte der designierte Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) am Donnerstag. „Wir sind uns einig, dass wir uns in der Sache uneinig sind“, sagte der künftige stellvertretende Ministerpräsident Nils Schmid (SPD).
Beide Parteien hatten im Wahlkampf den Bürgern eine Volksabstimmung versprochen, damit sie über den Ausstieg des Landes aus dem vier Milliarden Euro teuren Projekt entscheiden können. Seit dem Wahlabend sind zwischen beiden Parteien aber erhebliche Differenzen zutage getreten: Die SPD will an ihrem Versprechen festhalten; die Grünen hoffen auf eine schnelle Beendigung des Projekts aufgrund weiterer Kostensteigerungen.
Quorum - ein Drittel der Wahlberechtigten
Die SPD will nach dem „Stresstest“, der im Juni vorliegen soll, eine Volksabstimmung nach Artikel 60 der Landesverfassung machen. Die Aussichten für die „Stuttgart-21“-Befürworter, die Abstimmung zu gewinnen, sind dabei gut. Nach der Verfassung müssten nämlich von den 7,6 Millionen stimmberechtigten Bürgern mindestens 2,54 Millionen Bürger gegen das Projekt stimmen, weil das Gesetz als Quorum ein Drittel der Wahlberechtigten vorschreibt.
Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl, bei der es eine hohe Wahlbeteiligung gab, stimmten 1,2 Millionen Bürger für die Grünen. Selbst wenn man die Hälfte der SPD-Stimmen dazu zählte, würden die Gegner nicht über zwei Millionen Stimmen kommen.
„Volksabstimmung ist Volksverdummung“
Für die Grünen wäre eine Niederlage der Gegner bei einer Volksabstimmung ein großes Problem, schon jetzt behaupten einige „Stuttgart-21“-Gegner: „Volksabstimmung ist Volksverdummung.“ Kretschmann formulierte deshalb vorsichtig: „Erst kommt der Stresstest, grundsätzlich geht es dann mit der Volksabstimmung weiter.“
In Verhandlungskreisen der Grünen wird nun auch eine Volksabstimmung mit einem „informellen Quorum“ diskutiert. Gefragt wird, ob es nicht möglich sei, ohne Verfassungsänderung eine Volksabstimmung mit einem Quorum von einem Viertel der Wahlberechtigten zu machen. Ein solche Volksabstimmung wäre dann rechtlich nicht bindend, sie könnte von der Landesregierung aber als Handlungsanweisung interpretiert werden. Auch über eine ebenfalls nicht rechtsverbindliche Volksbefragung wird wieder diskutiert.
SPD und Grüne hatten eine erst im Dezember von den Regierungsfraktionen CDU und FDP vorgeschlagene Verfassungsänderung zur Absenkung des Quorums von einem Drittel auf ein Viertel abgelehnt, weil sie weitergehende Forderungen hatten. Ob die demnächst oppositionelle CDU noch zu einer Verfassungsänderung bereit ist, gilt als unwahrscheinlich. Eine Verfassungsänderung erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Schmid machte deutlich, dass seine Partei nur eine verfassungskonforme Volksabstimmung befürworte. Die Arbeitsgruppe „Stuttgart 21“ wird ein weiteres Mal tagen. Kretschmann sagte, die von der Zeitschrift „Stern“ veröffentlichte „Risikostudie“, nach der es bei dem Projekt Mehrkosten in Höhe von 1,3 Milliarden Euro geben soll, habe bei den Beratungen keine Rolle gespielt.
GRÜN/ROT = Nicht bezahlbarer Luxus in Baden - Württemberg!
Christoph Runge (Chris271)
- 07.04.2011, 20:35 Uhr
Wenn die Verfassung nicht passt
Christian Schatz (cjs82)
- 07.04.2011, 21:22 Uhr
Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient
Helga Zießler (Steuernagel34)
- 07.04.2011, 21:34 Uhr
Egal
Jürgen Meier (jm0001)
- 07.04.2011, 21:41 Uhr
Das ist genau die Art von Bürgerbeteiligung...
T.P. Brantinger (Brantinger)
- 07.04.2011, 21:50 Uhr