Eine solche Rebellion hat Kurt Beck in 17 Jahren Amtszeit noch nicht erlebt. Dass ausgerechnet zwei Genossen dem rheinland-pfälzischen SPD-Ministerpräsidenten am vergangenen Montag in der Mainzer Staatskanzlei Bündel mit rund 19.000 Protestunterschriften unter dem Motto „Die Stimmen des Volkes“ überreicht haben, zeigt die Dimension des Aufstands. Einer der Sozialdemokraten, die bei Beck auch im recht lebhaften Gespräch vorstellig wurden, ist Eberhard Schulte-Wissermann – bis vor einem Jahr Oberbürgermeister von Koblenz.
Das andere SPD-Mitglied heißt Peter Itzel, stellvertretender Vorsitzender des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz und Sprecher des dortigen Richterrates. Zusammen mit anderen Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Vertretern von IHK, Handwerkskammern und Sparkassen, SPD-Landräten sowie vielen Bürgern der nördlichen Landesteile riefen die beiden Sozialdemokraten vor drei Wochen den Verein „Pro Justiz Rheinland“ ins Leben. Ziel der bisher rund 450 Vereinsmitglieder: „Die Zerschlagung des Koblenzer Justizstandortes“ zu verhindern.
Seit Beck mit den Grünen am 6. Mai die „Zusammenführung“ der beiden Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften endgültig als Teil der Koalitionsvereinbarung verkündete, ist halb Koblenz auf den Barrikaden, revoltieren Teile der SPD gegen Becks Justizsparpläne, erklären langjährige Sozialdemokraten ihren Parteiaustritt. Statt erwarteter 500 Demonstranten folgten am 13. Mai rund 3000 empörte Koblenzer dem ersten Aufruf zum Protest auf der Straße. Wütende Schreiben ehemaliger und amtierender ranghoher Richter erreichten Beck und seinen neuen Justizminister Jochen Hartloff (SPD). Der neue Koblenzer Oberbürgermeister Joachim Hoffmann-Göttig (SPD), der Beck lange Jahre als Kulturstaatssekretär diente, schrieb seinem früheren Chef einen Brandbrief. Und auf dem SPD-Sonderparteitag in Mainz am 7. Mai geschah für rheinland-pfälzische Verhältnisse Ungeheuerliches: Ein Redner aus Koblenz legte „König Kurt“ unverblümt den Rückzug als Ministerpräsident nahe.
„Politik nicht diktieren lassen“
Der Zorn der Juristen und vieler anderer Bürger richtet sich gegen den zentralen Bestandteil jener von Rot-grün als „Justizstrukturreform“ verkleideten Maßnahme, mit der jedes Jahr mit Verweis auf die Schuldenbremse bis zu zwei Millionen Euro eingespart werden sollen: Die Auflösung des OLG Koblenz mit seinen 60 Richtern und 80 Mitarbeitern sowie der zugehörigen Generalstaatsanwaltschaft mit rund 29 Staatsanwälten und 13 Mitarbeitern. Nach dem Willen von SPD und Grünen soll künftig der alleinige „Präsidialsitz“ der beiden fusionierten Oberlandesgerichte im rund 200 Kilometer entfernten Zweibrücken in der Westpfalz nahe der Grenze zum Saarland liegen. Seine politische Entscheidung zugunsten des OLG Zweibrücken bekräftigte Beck Ende Juni in einem Essen mit Journalisten. „Es kann nicht sein, dass die Justiz von Einsparungen ausgenommen wird,“ sagte der Regierungschef allerdings erst auf Nachfrage zu jenem Thema, dass die ersten 100 Tage der rot-grünen Koalition dominiert.
Dass Beck die ungewohnt massive öffentliche Kritik an seinem Fusionsplan persönlich nimmt, zeigten schon seine Reaktionen auf jener Pressekonferenz, bei der er den Koalitionsvertrag vorstellte. Beim Punkt Justiz kanzelte er den Widerstand gegen die OLG-Fusion rüde ab: „Wenn zwei Parteien sich auf die Überprüfung der Strukturen verständigen, muss man nicht die nachgeordneten Behörden fragen. Wir werden uns unsere Politik nicht diktieren lassen“. Besonders erbost es den früheren SPD-Bundesvorsitzenden, dass Beamte eine von ihm und dem Koalitionspartner als Regierungsexekutive getroffene politische Grundsatzentscheidung in Frage stellen und gar öffentlich die Rücknahme verlangen. „Das sind nicht unsere Verhandlungspartner, das sind unsere Mitarbeiter“, beschrieb Beck jüngst den Status jener Justizvertreter wie Peter Itzel, die in der von Justizminister Hartloff eingerichteten Arbeitsgruppe zur „Strukturreform“ teilnehmen.
„Personifizierter Albtraum der Politik“
Was Itzel und seine Kollegen fassungslos macht, ist die aus ihrer Sicht fehlende sachliche Begründung der OLG-Fusion mit Zahlen und Argumenten. „Es ist der personifizierte Albtraum der Politik, wenn völlig an den Menschen vorbei politische Entscheidungen nach dem Basta-Prinzip ohne Begründungen getroffen werden sollen“, heißt es in einer Stellungnahme von Richterrat, Präsidium und Personalrat des OLG Koblenz vom 22. Juni im Anschluss an eine Personalversammlung mit Hartloff. Bei den Mitarbeitern herrsche „tiefe Betroffenheit“ über den Auftritt ihres Dienstherren Jochen Hartloff, der nicht ganz freiwillig vom SPD-Fraktionsvorsitzenden zum Justizminister befördert wurde. Besonders „erschreckend“ sei es gewesen, dass Hartloff „eine geradezu hilflose Ahnungslosigkeit präsentierte“. Er habe nicht erklären können, an welcher Stelle welche Einsparungen möglich seien und „warum das Oberlandesgericht Koblenz zur Disposition steht.“
Richter weisen auch süffisant darauf hin, dass sie in jedem Gerichtsverfahren zunächst den Sachverhalt sorgfältig unter allen relevanten Gesichtspunkten prüften, bevor sie ein Urteil fällten. Im Fall der OLG-Fusion habe die Politik den umgekehrten Weg gewählt. Erst werde ohne Prüfung eine Entscheidung getroffen, um die Begründung nachträglich zu suchen.
„Angriff auf bürgernahe Justiz“
Sollte die Fusion in den nächsten Jahren vollzogen werden, sehen die Vorsitzenden der Senate am OLG Koblenz auch einen „massiven Angriff“ auf die von Beck und den Grünen im Koalitionsvertrag beschworene „bürgernahe Justiz“. Eine Verlegung des OLG-Sitzes nach Zweibrücken betreffe alle Senate in Koblenz: Familiensenate, Zivilsenate und Strafsenate. Die „unprofessionelle Formulierung“ Hartloffs, dass „publikumsrelevante Spruchkörper“ des OLG nicht nach Zweibrücken verlegt werden könnten, treffe auf alle Senate zu. So ordneten Familiensenate am OLG in fast allen Fällen das persönliche Erscheinen der Streitparteien an. In Sorgerechtsprozessen höre man zusätzlich noch die Kinder an, deren „Verfahrensbeistände“ sowie Mitarbeiter des Jugendamtes. Aus Sicht der Richter, aber auch der Rechtsanwälte der Region wäre eine Anfahrt der Prozessbeteiligten etwa aus dem Westerwald in das von dort 300 Kilometer entfernte Zweibrücken nicht „bürgernah“.
„Publikumsrelevanz“ gelte aber auch für die Zivilsenate, denn mit einem Termin beim OLG sei in vielen Fällen die persönliche Anhörung der Parteien, die Vernehmung von Zeugen und die Anhörung von Sachverständigen verbunden. Davon betroffen seien Bauherren, Handwerker, Ärzte, Patienten, Erben, Geschäftsführer von Firmen und viele andere Bürger: „Wer zahlt etwa dem Chefarzt aus Koblenz den Verdienstausfall, wenn er ein oder zwei Tage nicht operieren kann, weil er ein Gutachten in einem Geburtsschadensprozess beim OLG in Zweibrücken erläutern muss?“ Mehr Steuergeld ausgegeben als eingespart würde wohl auch bei einer Verlegung von Staatsschutzsenaten nach Zweibrücken. Für etliche Millionen Euro wurden in Koblenz in den vergangenen Jahren Gebäude und Gerichtssäle mit Panzerglas und Sicherheitsschleusen umgerüstet, um dort laufende Terror-Prozesse etwa gegen Al-Quaida-Mitglieder stattfinden zu lassen. Teure Umbauten wären dann auch in Zweibrücken fällig.
Kleine Wirkung, großer Ärger
Mancher in der SPD, aber auch bei den Grünen ist verwundert, dass sich Beck angesichts solch zweifelhafter Einspareffekte derart großen Ärger ins Haus holt. Die von Julia Klöckner geführte Oppositionsfraktion CDU, aber auch viele Richter vermuten einen „Racheakt“ Becks für die vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag eines Richters mit CDU-Parteibuch gestoppte Besetzung des Präsidentenpostens beim OLG Koblenz. In einer gemeinsamen Erklärung warfen Richterrat und OLG-Präsidium der Landesregierung vor, den 1946 beschlossenen Standort aus politischen Gründen schließen zu wollen.
„Mangels sachlich erkennbarer Gründe“ dränge sich der Verdacht auf, dass die geplanten Sparmaßnahmen „nur dazu dienen, das Versagen der politisch Verantwortlichen bei der Besetzung des OLG-Präsidenten zu kaschieren.“ Damit ist die „Verfassungsbruchaffäre“ gemeint. Hartloffs Vorgänger Heinz Georg Bamberger (SPD) war wenige Monate vor der Landtagswahl am 27. März vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil scharf gerügt worden, weil er die Rechte des bei der Bewerbung unterlegenen CDU-Mitglieds Hans-Josef Graefen bei der Besetzung der Präsidentenstelle grob missachtet habe.
Bamberger hatte seinem Favoriten Ralf Bartz für den Posten im Juli 2007 in einer Blitzaktion die Ernennungsurkunde überreicht, so dass der Landgerichtspräsident Graefen keine Rechtsmittel mehr einlegen konnte. Die Leipziger Bundesrichter hoben deshalb die Ernennung von Bartz auf. Nach den rot-grünen Sparplänen fällt diese Stelle nun weg. Der vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht siegreiche Bewerber Graefen will dies jedoch nicht hinnehmen. Er hat beim Verwaltungsgericht Koblenz am vergangenen Dienstag einen Vollstreckungsantrag gestellt, wonach wie vom BVG angeordnet, die Präsidentenstelle des OLG neu besetzt werden müsse. Bekommt Graefen womöglich wieder in letzter Instanz recht, könnte die absurde Situation eintreten, dass es zwar einen Präsidenten des OLG Koblenz gäbe, aber kein Gericht mehr. Die rund 180.000 Euro teure Stelle müsste aber dennoch weiter finanziert werden.
die Sinnhaftigkeit der Verlegung nach Zweibrücken
Helga Schulz (colorcraze)
- 11.07.2011, 11:33 Uhr
Bürgernähe
Peter Shaw (Bob_Andrews)
- 11.07.2011, 14:05 Uhr
Der Blick nach Hessen....
Ralph Greb (R.Greb)
- 11.07.2011, 14:37 Uhr
Nicht nur Beck auch die Presse versteht nicht
Wolfgang G. Runte (Wolluc)
- 11.07.2011, 15:22 Uhr
Ein Vergleich hilft zu verstehen
Herbert Sax (H.Sax)
- 11.07.2011, 16:21 Uhr