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Inhaftierter Schüler Merkel verspricht Hilfe für Marco W.

28.06.2007 ·  Die Kanzlerin setzt sich ein für eine rasche Heimkehr des in der Türkei inhaftierten 17 Jahre alten deutschen Schülers. Der Deutsche sitzt in Untersuchungshaft, weil er sich an einem britischen Mädchen vergangen haben soll.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat weitere Hilfe für den in der Türkei inhaftierten 17 Jahre alten Schüler Marco W. aus Niedersachsen zugesagt. „Erst einmal geht es darum, dass wir diesem Jungen helfen, und das tut die Bundesregierung gemeinsam mit allen anderen, die dazu einen Beitrag leisten können“, sagte Merkel am Mittwochabend in der ARD. Sie glaube, dass die Menschen in Deutschland dies erwarteten.

Weiter sagte die Kanzlerin: „Es ist ganz wichtig, dass wir aktuell und präzise dem Jungen helfen, damit er schnell wieder nach Hause kommt.“ Sie machte keine Angaben dazu, ob der Fall die Gespräche mit der Türkei über einen EU-Beitritt erschweren könnte.

Prozess im Juli

Zunächst gehe es darum, den Schüler möglichst bald nach Hause zu holen, sagte Frau Merkel. „Ich glaube, das ist im Geiste dessen, was die Menschen in Deutschland von uns erwarten. Und dann sehen wir weiter“, antwortete die Kanzlerin auf die Frage, ob Ankara damit die EU-Aufnahmegespräche belaste.

Video: Diplomatisches Tauziehen um jungen Deutschen in der Türkei

Der Prozess gegen den 17-Jährigen soll am 6. Juli in der Türkei beginnen. Dem Schüler aus Uelzen wird vorgeworfen, sich am 10. April in einem Ferienhotel an der 13-jährigen Charlotte M. aus Großbritannien vergangen zu haben. Seit dem 11. April sitzt er im Gefängnis von Antalya. Ihm drohen bis zu acht Jahre Haft.

„Das Opfer ist nicht der Junge“

Die Familie des britischen Mädchens vertraut nach eigener Aussage auf die türkische Justiz. Sie sehe keine Veranlassung, mit der Familie des Jungen in Uelzen zu sprechen, teilte die Familie in Manchester der Hörfunkagentur dpa/Rufa mit. Opfer sei nicht der 17-jährige Junge, sondern das 13 Jahre alte Kind.

Die Familie hat inzwischen die Polizei eingeschaltet, um das Mädchen auch auf dem Schulweg vor Reportern zu schützen. „Das Haus steht unter Polizeischutz“, sagte eine Sprecherin der Polizei in Manchester. Die Familie habe die Polizei kontaktiert, weil sie von den Medien belagert werde.

„Es gab Belästigungen vor allem von der deutschen Presse.“ Bisher habe der Fall in Großbritannien keine große Aufmerksamkeit erregt. Zu der Haft des deutschen Jungen in der Türkei sagte die Sprecherin lediglich: „Das Mädchen hat britischen Rechtsschutz und es soll sexuell belästigt worden sein.“

Haft in Deutschland?

Im Fall einer Verurteilung könnte Marco W. die Strafe eventuell in Deutschland verbüßen. Das berichtete die türkische Nachrichtenagentur Anadolu unter Berufung auf das Justizministerium in Ankara. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung habe er die Möglichkeit, auf Grund bestehender Abkommen einen entsprechenden Antrag zu stellen. Einer Verbüßung der Reststrafe in der Heimat müssten die zuständigen Behörden beider Länder zustimmen.

Der Schüler aus Uelzen wird indes von seiner 13 Jahre alten Urlaubsbekanntschaft weiter beschuldigt. Marco habe sie zwar nicht vergewaltigt, sich aber gegen ihren Willen im Bett auf sie gelegt, als sie schon eingeschlafen war, sagte die 13-jährige Britin nach Zeitungsberichten vor dem Staatsanwalt im türkischen Antalya aus. Damit widersprach sie Marcos Schilderungen.

Anwalt: „Aussage längst widerrufen“

Nach den Worten von Marcos Anwalt Jürgen Schmidt haben frühere Aussagen des britischen Mädchens jedoch möglicherweise keinen Bestand mehr. „Meines Wissens ist diese Aussage längst widerrufen“, sagte Schmidt am Mittwoch dem Sender RTL. Er ließ offen, auf welche der Aussagen des Mädchens er sich bezog.

In Antalya dementierte dagegen der von der türkischen Anwaltskammer bestellte Anwalt des Mädchens, dass die Mutter des Mädchens die Anzeige zurückgezogen habe. Die Anzeige müsse schriftlich zurückgezogen werden, sage er der Nachrichtenagentur Anadolu. Er habe jedoch kein entsprechendes Schreiben erhalten. Da der Prozess inzwischen eröffnet sei, könne sowieso nur noch das Gericht über eine eventuelle Freilassung Marcos entscheiden.

„Warten ab, ob die Türkei auf uns zukommt“

Aufgrund einer Anzeige der Eltern des Mädchens sitzt Marco seit April in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg leitete nun ebenfalls ein Ermittlungsverfahren gegen den 17-Jährigen ein. „Wir sind auf Grund der Medienberichte tätig geworden“, sagte Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke. Die Türkei könne das Verfahren nun auf dem Wege der Rechtshilfe an Deutschland abgeben. „Wir warten ab, ob die Türkei auf uns zukommt“, sagte Warnecke.

Das deutsche Strafrecht gilt nach Paragraf 5 des Strafgesetzbuches auch im Ausland, wenn ein Deutscher gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Person verstößt, erklärte Jörg Fröhlich von der Generalstaatsanwaltschaft Celle. „Der Paragraf bietet die Möglichkeit, in Ausnahmesituationen sachgerecht zu reagieren.“

Der Paragraf 176 stelle sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen unter Strafe. Das gelte auch für minderjährige Täter über 14 Jahren. „Mir persönlich ist aber noch kein solcher Fall bekannt, der verhandelt worden ist“, sagte Fröhlich. Sollte die Türkei das Verfahren auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe abgeben wollen, könnte die niedersächsische Kontaktstelle des Zentralen Europäischen Justiziellen Netzwerks (EJN) an der Generalstaatsanwaltschaft Celle das sonst langwierige Verfahren beschleunigen, sagte Fröhlich. (Siehe auch: Der Fall Marco W.: Auch in Deutschland droht Strafe)

Das Zentrum für Türkeistudien in Essen wandte sich gegen politischen Aktionismus. „Der Richter in Antalya wird sich gegen den Versuch der politischen Einflussnahme sicherlich zur Wehr setzen, um keinen Anlass zu bieten, die Unabhängigkeit der türkischen Justiz in Zweifel zu ziehen“, sagte der Direktor des Zentrums, Faruk Sen.

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