Das Bundesverfassungsgericht wird am 11. Juli über den Eilantrag Bayerns verhandeln, das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe aufzuschieben. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch in Karlsruhe.
Das Gesetz soll nach den bisherigen Plänen am 1. August in Kraft treten. Homosexuelle könnten dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Bayerns Justizminister Manfred Weiß (CSU) sieht in dem Lebenspartnerschaftsgesetz einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe. „Die Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten in nahezu allen Rechtsbereichen höhlt das Institut der Ehe aus“, hatte Weiß zur Begründung des Antrags gesagt.
Beck: „Bayern will zurück ins 19.Jahrhundert.“
Die rot-grüne Bundesregierung hatte das Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften gegen die Stimmen der Union im Dezember vergangenen Jahres verabschiedet. Die neuen Regeln billigen Homosexuellen bei Unterhaltsfragen, im Steuer- und Ausländerrecht eheähnliche Rechte zu.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, kritisierte das Vorgehen der Münchner Staatsregierung am Mittwoch erneut. Bayern wolle die deutsche Gesellschaft in Verhältnisse des 19. Jahrhunderts zurückführen und missbrauche das Gericht als Tribüne zum Kampf gegen jede rechtliche Anerkennung gleichgesellschaftlicher Lebensgemeinschaften, erklärte Beck.