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Hintergrund Homo-Ehe vor Gericht

17.07.2002 ·  Die unionsregierten Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen haben gegen das Partnerschaftsgesetz in Karlsruhe geklagt. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob die Homo-Ehe den besonderen Schutz der Ehe verletzt.

Von Stephan Hütig
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An diesem Mittwoch verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil darüber, ob das seit August geltende Partnerschaftsgesetz den grundgesetzlichen Schutz der Ehe aushöhlt und damit der Verfassung widerspricht.

Die unionsregierten Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen haben gegen das Gesetz in Karlsruhe geklagt. Dabei wird die Karlsruher Richter nicht interessieren, dass zurzeit durchaus Widersprüchliches aus den Reihen der Union zu hören ist.

Reiche zwischen Hü und Hott

Für die Rechte Homosexueller sprach sich vor Tagen noch Katherina Reiche aus, Stoibers Familienexpertin im Team des Mannes, der als bayerischer Ministerpräsident gegen die Homo-Ehe klagt. Beispielhaft nannte Reiche ein Zeugnisverweigerungsrecht, ein Besuchsrecht und die Mietnachfolge im Todesfall. Erst im Nachsatz unterstrich die ledige CDU-Familienpolitikerin den „besonderen Status der Ehe“.

Im angefochtenen Lebenspartnerschaftsgesetz sind allerdings genau diese Rechte für gleichgeschlechtliche Paare bereits festgeschrieben. Inzwischen hat Reiche nachgelegt: Das Gesetz von Rot-Grün gehe „weit über das hinaus, was ich bereit wäre zu regeln“, sagte Reiche am Dienstag. Die Klage der Union sei richtig, weil dieses Gesetz einen Angriff auf Ehe und Familie darstelle.

„Wenn Frau Reiche tatsächlich Ungerechtigkeiten für homosexuelle Paare beseitigen will, dann soll sie die unionsregierten Länder dazu bewegen, im Bundesrat endlich die Blockade gegen das Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft zu beenden, hatte zuletzt der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, die Aussagen Reiches kommentiert. „Bislang verhindert die Union die Anerkennung im Steuer- und Beamtenrecht.“

Bundesrat trickreich umschifft

Möglich gemacht hat die Unions-Blockade allerdings ein Trick, mit dem die rot-grüne Regierung um Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) seinerzeit die Klippe Bundesrat umschifften wollte und der in Karlsruhe ebenfalls überprüft wird. Um eine drohende Niederlage in der Länderkammer zu vermeiden, hatte Rot-Grün das Gesetzespaket in zwei Teile gespalten: In das Kerngesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, und in ein zustimmungspflichtiges Ergänzungsgesetz.

Dieses enthält insbesondere steuerrechtliche Regelungen und hängt tatsächlich immer noch im unionsdominierten Bundesrat fest. Beck spricht von gängiger Praxis, doch die Kläger halten die Trennung nicht nur für willkürlich, sondern sie widerspreche auch dem qua Verfassung gebotenen Verfahren.

Schlechte Kopie des Eherechts?

Vor allem begründen die Klägerländer die Verfassungswidrigkeit der Homo-Ehe mit dem so genannten Abstandsgebot. Eine gleichgeschlechtlich Partnerschaft müsse deutlich anders behandelt werden als die in Artikel 6 Grundgesetz geschützte Ehe. Tatsächlich aber ist in vielen Vorschriften der Begriff „Ehe“ einfach durch „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ ersetzt worden.

Gefahr für den grundgesetzlich verbrieften Schutz von Ehe und Familie sehen die Kläger des Weiteren im geänderten Erbrecht, bei familiengerichtlichen Verfahren oder in den Neuregelungen des Sozialversicherungsrechts. Denn bei der ursprünglichen Familiengesetzgebung hätten das Kindeswohl oder die Möglichkeit, Kinder aufzuziehen, die entscheidende Rolle gespielt.

Das „stupide Kopieren“ dieser familienrechtlichen Vorschriften auf eingetragene Lebenspartnerschaften hält Thüringens Justizminister Birkmann (CDU) für „sinn- und grundgesetzwidrig“.

Minderheit der Richter für Eilantrag

Bereits vor einem Jahr hatten Bayern und Sachsen versucht, das rot-grüne Prestigeobjekt zu verhindern, per Eilantrag. Doch Karlsruhe lehnte ab. Selbst bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, so die Mehrheit der Richter, seien die Folgen nicht derart schwerwiegend, um das Gesetz vorsichtshalber zu stoppen.

Allerdings vertraten drei Richter, darunter der neue Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, die gegenteilige Auffassung: Sollte sich das Gesetz später als nichtig erweisen, wären die geschaffenen Tatsachen in vielen Fällen kaum mehr rückgängig zu machen.

Hochrechnungen zufolge gingen bislang etwa 4500 homosexuelle Paare zum Standesamt. Deren Partnerschaften müssten rückabgewickelt werden, sollte Karlsruhe am Mittwoch das Gesetz kippen.

Rot-Grün zuversichtlich

Die rot-grüne Koalition hingegen ist überzeugt, dass ihr Gesetz Bestand haben wird. So versicherten die SPD-Rechtsexperten Margot von Renesse und Beck, der Vorwurf der CDU/CSU, dass die Lebenspartnerschaft den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie untergrabe, sei falsch. Der traditionellen Ehe werde nichts genommen, wenn andere Lebensgemeinschaften gleiche Verantwortung übernähmen.

Am Mittwoch müssten mindestens fünf Richter des Ersten Senats entscheiden, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Rot-Grün kann gemeinsam mit den Lesben- und Schwulenverbänden jedoch darauf hoffen, dass sich die Mehrheit der als eher linksliberal geltenden Richter - wie beim Eilantrag vor einem Jahr - gegen die als konservativ eingeschätzte Gruppe um den Senatsvorsitzenden Papier durchsetzt.

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