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Hintergrund Die Bodenreform von 1945

30.03.2005 ·  Die Bodenreform von 1945 stand am Anfang der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem Krieg in Ostdeutschland. Unter der Losung „Junkerland in Bauernhand“ wurde Großgrundbesitz über 100 Hektar enteignet.

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Die Bodenreform von 1945 stand am Anfang der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem Krieg in Ostdeutschland.

Unter der Losung „Junkerland in Bauernhand“ wurde in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) - der späteren DDR - Großgrundbesitz über 100 Hektar enteignet. Dazu kam Grund und Boden von Kriegsverbrechern und Nazi-Führern. Insgesamt war ein Drittel der Wirtschaftsfläche östlich der Elbe betroffen.

Zwergparzellen für „Neubauern“

Treibende Kraft dieser ersten Enteignungswelle war die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD). 7.000 Großagrarier verloren durch die Bodenreform entschädigungslos 2,5 Millionen Hektar. Zusammen mit 600.000 Hektar Land, das bereits die Nationalsozialisten konfisziert hatten, wurden 3,1 Millionen Hektar Land an 500.000 Landarbeiter, landlose oder landarme Bauern, Umsiedler, Arbeiter und Handwerker verteilt.

Viele „Neubauern“ erhielten jedoch nur Zwergparzellen, auf denen sie nicht wirtschaftlich arbeiten konnten. Dies führte schließlich zum zwangsweisen Zusammenschluß in den sogenannten Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Bis 1960 gab es in der DDR fast keine Einzelbauern mehr.

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