21.06.2001 · Mehr als die Hälfte aller Staaten haben die Todesstrafe formell oder zumindest de facto abgeschafft, zuletzt die Ukraine und Chile.
Mehr als die Hälfte aller Staaten haben die Todesstrafe formell oder zumindest de facto abgeschafft, zuletzt die Ukraine und Chile. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) gibt es in 109 der 195 erfassten Staaten keine Hinrichtungen mehr.
Art. 102 GG: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
75 Länder haben die Todesstrafe gänzlich aus ihrer Verfassung gestrichen, darunter die meisten europäischen und lateinamerikanischen Staaten. In Deutschland heißt es kurz und knapp in Artikel 102 Grundgesetz: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Der Satz ist eine klare Absage an die Todesstrafe als Sanktion und ein Bekenntnis zum Wert menschlichen Lebens - und einer Staatsauffassung, die sich gezielt abhebt von der Praxis während der NS-Zeit. Verboten sind nicht nur das Verhängen und Vollstrecken der Todesstrafe, sondern auch ihre Androhung durch den deutschen Gesetzgeber. Allerdings steht Artikel 102 nicht einer Abschiebung von Ausländern in Staaten entgegen, die bestimmte Taten mit Todesstrafe bedroht. Konkret können Menschen aber nur dann ausgeliefert werden, wenn der um Auslieferung nachsuchende Staat zusichert, dass die Todesstrafe tatsächlich nicht verhängt oder vollstreckt wird.
In 13 Ländern sind Exekutionen noch in bestimmten Fällen erlaubt, vor allem in Kriegszeiten. In Mexiko etwa steht auf die Ermordung des Staatschefs noch die Todesstrafe. 20 Länder praktizieren den Angaben zufolge keine Hinrichtungen mehr, auch wenn sie das Gesetz noch vorsieht.
Vorreiter bei dieser Entwicklung war der Europarat, der von seinen Mitgliedern die Abschaffung der Todesstrafe verlangt. Nur drei der 43 Europaratsländer kamen dem bislang noch nicht nach: Russland, Armenien und die Türkei. Sie halten aber bereits seit mehreren Jahren Moratorien für Hinrichtungen ein.
Von den 86 Ländern, die noch regelmäßig Todesurteile verhängen und vollstrecken, befinden sich die meisten in Afrika, Asien und im Nahen Osten. Nach Angaben von „ai“ wurden im vergangenen Jahr mindestens 1457 Verurteilte in 28 Ländern hingerichtet; 3058 Angeklagte in 65 Ländern wurden zum Tode verurteilt. Tatsächlich seien die Zahlen aber vermutlich viel höher, meinen Experten von „ai“.
Tod für Minderjährige
„Spitzenreiter“ in der düsteren Bilanz sind Saudi Arabien, die Volksrepublik China und die USA. Auf sie entfielen im vergangenen Jahr 88 Prozent der Hinrichtungen. In China wurden allein 1999 nach Erkenntnissen von „ai“ 1263 Menschen hingerichtet. Außerdem verletzten seit 1990 sieben Staaten internationale Bestimmungen, wonach minderjährige Straftäter nicht hingerichtet werden dürfen: Saudi-Arabien, Iran, Nigeria, Jemen, Pakistan, die Republik Kongo - und die Vereinigten Staaten.
Die USA bilden ohnehin einen Sonderfall: Sie haben die Todesstrafe 1977 - gegen den Trend in anderen Demokratien - wieder eingeführt. Heute halten sie als einziges demokratisches Land neben Japan daran fest - und werden deshalb besonders heftig kritisiert. Seit Wiedereinführung der Strafe 1977 wurden in den USA mehr als 700 Menschen hingerichtet.
In den letzten Jahren nahm die Zahl der Hinrichtungen ständig zu. Jüngsten Umfragen zufolge sind fast 70 Prozent der Amerikaner gegen eine Abschaffung der Todesstrafe. Allmählich kommt in der Öffentlichkeit aber eine Debatte darüber in Gang. Dazu beigetragen haben eine Reihe von aufgedeckten Justizirrtümern sowie die Hinrichtungen von Todeskandidaten, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig oder geistig nicht voll zurechnungsfähig waren. Unterdessen plädiert Präsident George W. Bush dafür, geistig Behinderte nicht mehr hinzurichten.