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Heimkinder Von der Schuld bis zur Sühne

12.03.2010 ·  Es ist leichter, die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs zu fordern als diese zu leisten. Das Beispiel der Heimkinder belegt: Die Einrichtung eines runden Tisches garantiert noch keinen Erfolg.

Von Reinhard Bingener
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Ein runder Tisch ist eine angenehme Einrichtung: Für die Politik, die mit der Einberufung eines runden Tisches dem Vorwurf der Untätigkeit entgegentritt. Für Vertreter der Betroffenen, die an einem runden Tisch endlich Gehör finden. Und nicht zuletzt für die beschuldigten Institutionen, die mit einer Teilnahme zunächst keinerlei Verpflichtungen eingehen.

Auch soll es ihnen schon gelungen sein, den einen oder anderen runden Tisch im Laufe einiger Sitzungen in die sprichwörtliche lange Bank umzuschreinern. Auch ein runder Tisch zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, über dessen Ein- und - vor allem: - Ausrichtung derzeit Union und FDP in der Koalition streiten, wäre davor nicht gefeit. „Man darf dieses Instrument nicht übertrieben häufig einsetzen“, warnt Antje Vollmer, die Moderatorin des bisher einzigen vom Deutschen Bundestag eingerichteten „Runden Tisch Heimerziehung in den fünfziger und sechziger Jahren“.

Die Mühen der Ebene

Die Mühen der Ebene, mit denen auch ein runder Tisch zum Thema sexueller Missbrauch zu kämpfen hätte, sind durchaus vergleichbar mit den Erfahrungen, die Frau Vollmer seit zwei Jahren macht - sofern er sich nicht, wie von Familienministerin Schröder (CDU) gewünscht, nur auf Fragen der Prävention beschränken soll. Die Aufarbeitung nicht weniger der lange zurückliegenden Fälle sexuellen Missbrauchs in Westdeutschland, die nun Tag für Tag ans Licht der Öffentlichkeit kommen, fielen sogar eigentlich in die Zuständigkeit von Frau Vollmer.

Als größte Schwierigkeit bezeichnet die Grünen-Politikerin und frühere Bundestagsvizepräsidentin Vollmer die Frage, wer an einem runden Tisch die Opferseite mit der nötigen Legitimation vertreten kann. Der Runde Tisch zur Heimerziehung, an dem Vertreter von Bund, Ländern, Kirchen sowie Betroffene teilnehmen, wäre an dieser Frage im vergangenen Jahr beinahe zerbrochen: Diejenigen ehemaligen Heimkinder, die berufen worden waren, beharrten nach Auffassung des Opferverbands „Verein ehemaliger Heimkinder“ (VEH), dem sie bis 2009 angehörten, nicht energisch genug auf finanzieller Entschädigung.

Der kleine, finanzschwache und anfangs gemäßigte Verein hatte sich allmählich radikalisiert und war eine Zusammenarbeit mit Michael Witti, einem „Opferanwalt“ von zweifelhaftem Ruf, und einer finanzkräftigen kirchenfeindlichen Stiftung eingegangen, der weniger an Entschädigungszahlungen als an einer Anschwärzung der Kirchen gelegen war. Diese drangen zusammen mit dem neuen Vereinsvorstand darauf, die früheren Heimkinder, die am Runden Tisch Platz nehmen, abzuberufen und stattdessen Juristen zu entsenden, die dem Verhandlungsgeschick der Riege aus Ministerialräten und Oberkirchenräten am Runden Tisch mehr entgegenzusetzen hätten.

Die Möglichkeit, den Makel zu tilgen

Die Sache kam vor Gericht, wo der VEH - nachdem es lange nach einem Erfolg für Witti und seine Mitstreiter ausgesehen hatte - zuletzt unterlag. Das Gericht wertete den runden Tisch nicht als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern als strikt freiwillige Einrichtung, die sich einer Verrechtlichung und somit einklagbarer Ansprüche entzieht.

Das ist die Bedingung, unter der die beschuldigten Institutionen - allen voran die beiden großen Kirchen sowie die Länder - am Runden Tisch zur Heimerziehung teilnehmen und markiert auch den heimlichen Mechanismus eines jeden runden Tisches, der sich mit der Aufarbeitung verjährten Unrechts beschäftigt: Ein runder Tisch gibt der „Täterseite“ die Möglichkeit, den ihr anhaftenden moralischen Makel zu tilgen - womöglich gegen Zahlung einer, nicht zu hohen, finanziellen Entschädigung. Sobald der „Täterseite“ am runden Tisch aber sowohl der Verlust von finanziellem als auch von symbolischem Kapital droht, verliert die Einrichtung den Sinn und sie wird die freiwillige Teilnahme an der Aufarbeitung einstellen.

Auch die Frage einer Entschädigung ist mit zahlreichen Fußangeln versehen: Bei den ehemaligen Heimkindern ist bisher lediglich sicher, dass die wieder und wieder genannte Entschädigungssumme in Höhe von 25 Milliarden Euro illusorisch ist. Sie stammt vom VEH-Juristen Witti und diente augenscheinlich dem Zweck, Medieninteresse auf das Thema zu lenken. Wittis Rechnung war von bestechender Einfachheit: Er multiplizierte die Zahl von 500.000 Opfern mit einer an irische, kanadische und norwegische Vorbilder angelehnten Entschädigungssumme von 50.000 Euro für jede Person.

Fingerspitzengefühl ist nötig

In Deutschland ist das allein schon deshalb undenkbar, weil es bei der Aufarbeitung der „schwarzen Pädagogik“ der Nachkriegszeit ein Abstandsgebot zu den NS-Verbrechen einzuhalten gilt. 1,7 Millionen frühere NS-Zwangsarbeiter waren zwischen den Jahren 2002 bis 2007 mit 4,4 Milliarden Euro entschädigt worden. Hinzu kommt das ganz praktische Problem, dass sich das Interesse der Betroffenen an einer Aufarbeitung bislang in sehr engen Grenzen hält: Von den 800 000 früheren Heimkindern, von denen die Forschung derzeit ausgeht, haben sich bisher nur 450 beim Runden Tisch gemeldet. Sollte der Bundestag nach Abschluss des Runden Tisches wie bei den Zwangsarbeitern die Einrichtung eines Entschädigungsfonds beschließen, in den auch die Kirchen und die Länder einzuzahlen bereit sind, könnte das Interesse der Betroffenen allerdings merklich zunehmen. Dann wäre freilich zu prüfen, ob jeder Betroffene auch Opfer ist, denn nicht jedes Heimkind wurde misshandelt. Bislang hat der Runde Tisch die Frage einer möglichen und von Antje Vollmer sehr leise forcierten Entschädigung noch gar nicht verhandelt und sich auf die Klärung historischer und juristischer Fragen beschränkt.

Im Fall der Heimerziehung könnten für die Festlegung der Entschädigungssumme zumindest die Aktenbestände herangezogen werden und man könnte bei den schlimmsten Heimen - die sich übrigens nach derzeitigem Erkenntnisstand in ihrer Mehrzahl in der Trägerschaft der Länder befanden - eventuell auch von der Institution auf das Einzelschicksal schließen.

Beim Problem des sexuellen Missbrauchs wäre all das nicht möglich: Selbst wenn es sich in manchen Institutionen um ein systemisches Problem gehandelt haben sollte, wären darüber selbstredend keine Akten geführt worden wie über den Arbeitszwang in Wäschereien oder zum Torfstechen in den früheren Kinderheimen. Sollte eine Aufarbeitung unternommen werden, wird den Beteiligten noch mehr Geduld, Fingerspitzengefühl und vor allem Zähigkeit abverlangt werden.

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Jahrgang 1979, Redakteur in der Politik.

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