02.07.2004 · Die Einigung im Vermittlungsausschuß, Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammenzulegen, ist auch ein Erfolg für Wirtschaftsminister Clement (SPD). Wie kam es zu Hartz IV, und droht Chaos?
Von Rüdiger SoldtAlles begann mit einer kraftvollen Äußerung von Bundeskanzler Schröder. Als er noch glaubte, mit Hilfe einer großen Boulevardzeitung Wähler überzeugen zu können, sagte er in einem Interview: „Es gibt kein Recht auf Faulheit. Wer arbeitsfähig ist, aber einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann die Unterstützung gekürzt werden."
Das war im April 2001, und Schröder war nicht der einzige Politiker, der Reformen des Sozialstaates einklagte. Im Juli desselben Jahres war der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in den amerikanischen Bundesstaat Wisconsin gereist, um sich über die dortigen Bemühungen zur Reform der Sozialhilfe zu informieren. Koch ließ sich damals von der Meinung Bill Clintons überzeugen, der gesagt hatte, die öffentliche Fürsorge müsse "die zweite Wahl sein, aber nicht ein Lebensstil".
„Keine staatliche Hilfe ohne Gegenleistung“
Das unkoordinierte Nebeneinander von zwei Hilfesystemen, der bedarfsabhängigen, kommunal finanzierten Sozialhilfe und der einkommensabhängigen Arbeitslosenhilfe, war Union und SPD schon lange ein Ärgernis. Im August 2001 sprach auch der damalige stellvertretende SPD-Parteivorsitzende Scharping davon, künftig dürfe es keine staatliche Hilfe ohne Gegenleistung geben.
Gemeinsame Überzeugung von Koch, der sich am Vorbild "Wisconsin" orientierte, und von führenden Sozialdemokraten, denen eher die Sozialpolitik Tony Blairs vorbildlich zu sein schien, war es, Langzeitarbeitslose unter Androhung von Leistungskürzungen zu motivieren, eine neue Arbeit anzunehmen.
Geringe Chancen für Langzeitarbeitslose
Im Vergleich mit anderen OECD-Staaten bekommt Deutschland seit Jahren für seine Arbeitsmarktpolitik keine guten Noten: Die Ausgaben sind hoch, die Chance, als Langzeitarbeitsloser wieder eine Arbeit zu bekommen, dagegen gering. Daß die Kürzung von Leistungen nur dann sinnvoll sein kann, wenn der Arbeitsmarkt dereguliert wird und nur so die Verweildauer in der Langzeitarbeitslosigkeit verkürzt werden kann, spielte vor zwei Jahren in der Diskussion eine geringe Rolle.
Auch über die Rolle der Kommunen bei der Vermittlung von Arbeitslosen wurde kaum gesprochen - sie war damals allenfalls ein Aspekt unter vielen. Einig waren sich alle Parteien - nur die PDS verteidigte den Status quo - darin, das Hin- und Herschieben von Arbeitslosen zwischen Sozialämtern und den Außenstellen der Bundesanstalt für Arbeit zu beenden.
Systemwechsel mit weitreichenden Folgen
Noch vor der Bundestagswahl 2002 nannte Schröder die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe "eine der zentralen Aufgaben in der nächsten Legislaturperiode"; die Bundesregierung setzte im Februar 2002, kurz nachdem Manipulationen in der Bundesanstalt für Arbeit an den Vermittlungsstatistiken bekanntgeworden waren, die Kommission "Moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt" unter dem Vorsitz des VW-Personalvorstandes Peter Hartz ein. In der weiteren Debatte war nur noch von der "Hartz-Kommission" und den "Hartz-Gesetzen" die Rede.
Zu den wichtigsten gehörte das "Hartz-IV-Gesetz", die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, auf das sich Regierung und Opposition im Vermittlungsverfahren im Dezember 2003 geeinigt hatten. Das für diese Reform zuständige Arbeitsministerium unter Wolfgang Clement spricht von der wichtigsten Reform seit Jahrzehnten, einige glauben sogar, es sei die folgenreichste Kürzung von Leistungen des Sozialstaates seit Bestehen der Bundesrepublik.
Die Zahlen sprechen für sich: Wenn das Gesetz am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft tritt, dann werden nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit etwa 500.000 Empfänger des alten Arbeitslosengeldes kein Geld mehr bekommen und somit nicht zu den Empfängern des Arbeitslosengeldes II zählen. Sie müssen Sozialgeld beantragen. Bei einer Million Menschen werden die Leistungen gekürzt. Zwei Millionen bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger, bislang betreut von der BA, und eine Million erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, bisher finanziert von den Kommunen, sollen nun das neue Arbeitslosengeld II bekommen - allein die administrative Bewältigung und die Verwaltung der Daten gilt als Herausforderung der Sonderklasse für die Bürokratie.
Ein Systemwechsel
Mit der Zusammenlegung der beiden Sozialsysteme ist auch ein Systemwechsel verbunden, der weitreichende Folgen hat: Das Arbeitslosengeld II ist nun eine reine Fürsorgeleistung, das heißt, der Bedarf kann von den Lebensumständen abhängig gemacht werden: Das Einkommen des Partners, das eigene Vermögen, Immobilienbesitz und Altersrückstellungen werden angerechnet. Das Partnereinkommen wird stärker als bisher zur Berechnung des neuen Arbeitslosengeldes herangezogen; für Gutverdienende wird die Leistung gekürzt. Ein Arbeitslosenhilfeempfänger kann bis zu 200 Euro Kapital pro Lebensjahr behalten, 200 Euro für die Altersversorgung, maximal aber nur 26 000 Euro. Dieselben Beträge kommen für den Partner hinzu.
Die Möglichkeiten, zusätzlich zum ALG II etwas hinzuzuverdienen, wurden allerdings erweitert - "zur Aktivierung von Langzeitarbeitslosen". Verbessert werden soll auch die Qualität der Vermittlung: In den neuen Job-Centern, Vorbild ist auch hier Blairs Arbeitsmarktpolitik, sollen die Klienten mit einem sogenannten "Fallmanagement" besser betreut werden. Ein Fallmanager soll für 150 Arbeitslose zuständig sein, mittelfristig sollen es sogar nur noch 75 sein.
In Erwartung wütender Bürger
Zwischen der Bundesregierung einerseits und der Union andererseits blieb lange umstritten, welche Rolle die Kommunen bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen haben sollen. Seit Monaten stritten die unionsregierten Bundesländer, angeführt vom hessischen Ministerpräsidenten Koch und unterstützt vom Deutschen Landkreistag, mit dem Wirtschaftsminister Clement über das sogenannte Optionsgesetz.
Es soll den Kommunen die Möglichkeit geben, Langzeitarbeitslose zu vermitteln, weil sie - so lautet die Begründung der Landkreise - den regionalen Arbeitsmarkt besser kennen als das lokale Arbeitsamt. Das Bundeswirtschaftsministerium ist der Auffassung, daß viele Kommunen mit dieser Aufgabe überfordert wären und die Mitarbeiter einer Landkreisverwaltung die Angebote auf dem überregionalen Arbeitsmarkt nicht überblicken. Außerdem werde es mit dem Optionsgesetz wieder zwei Klassen von Arbeitslosen geben: die Langzeitarbeitslosen, die von den Kommunen betreut werden, und die Arbeitslosen, für die auch weiterhin ausschließlich die BA zuständig ist.
Im Vermittlungsverfahren im Herbst vergangenen Jahres einigten sich SPD und Union dann auf das Optionsmodell (Paragraph 6a SGB III): "Kreisfreie Städte und Kreise sind auf Antrag und mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde anstelle der Agenturen für Arbeit vom BMWA durch Rechtsverordnung als Träger zuzulassen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Um dieses Bundesgesetz geht es: Clement will - teilweise aus verfassungsrechtlichen Gründen, teilweise, weil es auch innerhalb seines Ministeriums erhebliche Widerstände gegen die Kommunalisierung gibt - den Landkreisen und Städten nicht die Hoheit zur Vermittlung der Arbeitslosen geben. Eigentlich war es Anliegen der Reform, die konkurrierende Doppelzuständigkeit von Bundesagentur und Kommunen zu beseitigen. Nun soll es eine "arbeitsteilige Zusammenarbeit" der Job-Center der BA und der Kommunen geben. Welche Rechtsform diese Arbeitsgemeinschaften haben sollen und wer die Federführung haben wird, kann von Fall zu Fall entschieden werden.
Clement will die Diskussion über die Sozialkürzungen aus dem Landtagswahlkampf im März und April in Nordrhein-Westfalen heraushalten und hatte deshalb Angebote der Union ausgeschlagen, die Reform um ein halbes Jahr zu verschieben. In der SPD-Fraktion hätten manche Abgeordnete das Vorhaben am liebsten auf unbestimmte Zeit verschoben, weil die Stimmung in den Wahlkreisen schon jetzt aggressiv ist, wenn die Rede auf Hartz IV kommt. Im November, wenn die ersten Bescheide mit der Ankündigung von Leistungskürzungen verschickt werden, werden viele sozialdemokratische Abgeordnete und Kommunalpolitiker wütende Bürger beruhigen müssen.
Erfolge auf kommunaler Ebene
Nach einer Erhebung der Bundesagentur wollen 276 Landkreise und kreisfreie Kommunen die Arbeitsgemeinschaften einführen. Das hieße, daß 73 Prozent aller Empfänger des Arbeitslosengeldes II von diesen Arbeitsgemeinschaften betreut würden. 57 Landkreise haben bislang angekündigt, sie wollten optieren. 117 Kommunen sind unentschieden - auch weil sie die konkreten Konditionen noch nicht kennen.
Das Interesse des Landkreistages an der Optionsmöglichkeit ist allerdings auch nicht ganz ohne Eigennutz: Aus Furcht vor künftigen Gebiets- und Verwaltungsreformen möchte der Verband neue Aufgaben wie etwa die Betreuung von Langzeitarbeitslosen akquirieren, um nicht irgendwann überflüssig zu werden. Die anderen beiden kommunalen Spitzenverbände stehen der Kommunalisierung kritisch bis ablehnend gegenüber, die kreisfreien Städte mit vielen Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern wollen zwar finanziell entlastet werden, neue Aufgaben lehnen sie ab.
In einzelnen Landkreisen wie etwa im Main-Kinzig-Kreis haben Kommunalpolitiker mit der Vermittlung von arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern gute Erfahrungen gemacht. Als die hohen Sozialhilfekosten in den neunziger Jahren den kommunalen Etat immer stärker belasteten, begann der dortige Sozialdezernent Erich Pipa (SPD), die Arbeitsmarkpolitik selbst zu gestalten. Ähnlich wie in den Niederlanden, wo für die Vermittlung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen ausschließlich die Kommunen zuständig sind, schuf Pipa einen regionalen Pakt von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Gewerkschaftern, den Industrie- und Handelskammern sowie der Kreishandwerkerschaft, um die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen auf die Bedürfnisse der Wirtschaft abzustellen.
Die Arbeitslosenquote konnte seit 1994 von elf auf 7,1 Prozent gesenkt werden, die Zahl der Sozialhilfeempfänger um 15 Prozent reduziert werden. "Die Linke in der SPD war immer gegen die Kommunalisierung, weil sie in der Arbeitsmarktpolitik eine bundesstaatliche Aufgabe sieht, allerdings erreicht man dann den Handwerksmeister nicht", sagt Pipa. Ein Mitarbeiter der BA müsse 47 Seiten lesen, wenn er einen Lohnkostenzuschuß geben wolle, im Main-Kinzig-Kreis werde das sofort entschieden. Von einer Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe will Pipa erst gar nicht sprechen: "Diese Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und BA werden nie funktionieren, es gibt eine Leistung, aber es sind zwei Behörden zuständig, die jetzt unter einem Dach sitzen."
Als Clement einmal den Main-Kinzig-Kreis besucht habe, erzählt Pipa, sei er von den Erfolgen beeindruckt gewesen, das Hartz-IV-Gesetz habe er aber nicht geändert. Das könnte der Bundeswirtschaftsminister noch bereuen, denn er hat seine politische Zukunft an den Erfolg der Hartz-Reform geknüpft: „Wenn das scheitert, bin auch ich gescheitert", sagte Clement am Montag.