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Hartz-IV-Debatte Pokern um Arbeitslose

05.02.2010 ·  Mit der Reform der Jobcenter zeigt die Bundesregierung, wie wenig sie auf ihre Schwüre gibt, wenn es um die Macht geht. Doch die Union sollte nicht vergessen, wie sehr ihre Macht in Bund und Ländern davon abhängt, dass sie als Vertreter einer bürgernahen Politik wahrgenommen wird.

Von Stefan Dietrich
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Im Frühjahr 2004 tobte zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den unionsgeführten Ländern ein Kampf um die Ausgestaltung der Arbeitsmarktreformen. Damals warfen sich auch die Bundespolitiker der Union mächtig für die Kommunen ins Zeug, allen voran Oppositionsführerin Merkel. Ihre Fraktion werde nicht akzeptieren, dass die Kommunen in der Arbeitsverwaltung zum „verlängerten Arm der Bundesagentur werden“, sagte Frau Merkel. Und ihr damaliger Parlamentarischer Geschäftsführer Kauder, heute Fraktionsvorsitzender, sekundierte markig: „Wenn der Bürokratiehammer von Nürnberg zuschlagen sollte und die Bundesagentur zuständig bleibt, dann wird es nichts.“

Gemeinsames Ziel war die Zusammenführung von Arbeitsvermittlung und Sozialhilfe. Die Bundesregierung verfolgte das Modell Arbeitsgemeinschaft. Dort sollten die Bundesagentur und die Kommunen diese Leistungen gemeinsam unter einem Dach organisieren. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte die Union der Bundesregierung aber eine Experimentierklausel abgerungen: Neben den Jobcentern sollten Kommunen beides – die Vermittlung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende – in eigener Regie anbieten dürfen. Man einigte sich schließlich darauf, dieses „Optionsmodell“ fünf Jahre lang 69 Kommunen zuzugestehen.

Die Jobcenter hat das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 als „unzulässige Mischverwaltung“ verworfen. Es gab dem Gesetzgeber drei Jahre Zeit, diese Einrichtungen in eine verfassungsgemäße Organisationsform zu überführen. Am Optionsmodell hatten die Richter ausdrücklich nichts auszusetzen. Da es aber zeitlich befristet war, läuft seine gesetzliche Grundlage ebenfalls am 31. Dezember dieses Jahres aus. In der großen Koalition war Arbeitsminister Scholz allenfalls bereit, das Optionsmodell zu entfristen. Mehr als 69 sollten es aber nicht werden dürfen. Dabei ist nach fünfjähriger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur die Zahl der Kreise, die neben der Grundsicherung auch die Arbeitsvermittlung selbst anbieten möchten, auf mehr als 170 gewachsen. Sogar einige der Großstädte, die sich gegen das Optionsmodell gewehrt hatten, trauen sich das jetzt zu.

Von einer bürgerlichen Koalition, deren Parteien sich stets für das Subsidiaritätsprinzip stark machen, hätte man ein Eingehen auf diese Wünsche erwartet. Der Reformentwurf, den Arbeitsministerin von der Leyen Ende Januar – nun schon unter hohem Zeitdruck – vorlegte, war eine kalte Dusche: Die Ministerin will die Zahl der Optionskommunen einfrieren und die Zuständigkeiten in den Jobcentern wieder trennen. Die künftige Zusammenarbeit soll durch Verträge geregelt werden, die der Bundesagentur die dominierende und den Kommunen die dienende Rolle zuweisen.

Frau von der Leyens Vorschlag hat zwar den Charme, dass er ohne verfassungsändernde Mehrheit auskommt, die die Koalition nicht mehr hat. Doch in der Sache wäre es ein Rückschritt, von neuem zu trennen, was mühsam zusammengefügt wurde – nicht zuletzt für die sieben Millionen „Kunden“ der Jobcenter. Im Bundesrat wäre schon dieser einfachgesetzlichen Reform die Ablehnung sicher: Hessen und andere unionsgeführte Länder verlangen, das eingespielte Nebeneinander von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen im Grundgesetz zu verankern.

Mit Zähnen und Klauen verteidigen Bundespolitiker ihre Verfügungsgewalt über die fünfzig Milliarden Euro, die allein in diesem Jahr für die Arbeitsmarktpolitik ausgegeben werden. Die Länder haben dafür sogar Verständnis, da der Bund den Löwenanteil der Finanzierung trägt. Aber wo steht geschrieben, dass das so sein müsse? Das Geld der Steuerzahler hat dort eingesetzt zu werden, wo die gesetzlichen Aufgaben am besten erfüllt werden können. Das dürfte bei orts- und personenkundigen Sachbearbeitern eher der Fall sein als bei Bediensteten der Bundesanstalt, die von ihrer Behörde in Nürnberg angewiesen werden, „nach Schema F“ zu verfahren. Der Bund aber dreht das Prinzip der Steuerverteilung einfach um: Er siedelt die Aufgaben dort an, wo er die Einnahmen hinlenkt – eben bei sich.

Schon vergessen? Der Anlass für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war die Ineffizienz der einstigen Bundesanstalt für Arbeit im Zusammenspiel mit den kommunalen Trägern. Nun sollen die Aufgaben wieder getrennt und die Kommunen in „freiwillige“ Verträge mit der Bundesagentur hineingezwungen werden. Die Bundesbediensteten werden ihren Weisungen und Richtlinien aus Nürnberg folgen; lokale Kenntnis der Verhältnisse und Personen haben sich unterzuordnen.

Huldigungen an die Selbstverwaltung sind vor allem von Unionspolitikern in Sonntagsreden zu hören. Mit der Reform der Jobcenter zeigt die Bundesregierung, wie wenig sie auf ihre Schwüre gibt, wenn es um die Macht geht. Dabei vergessen die Unionspolitiker offenbar, wie sehr ihre Macht in Bund und Ländern davon abhängt, dass sie als Vertreter einer bürgernahen Politik wahrgenommen werden. Der Niedergang der SPD begann mit der Erosion ihrer kommunalpolitischen Basis. Bei der CDU schreitet auch auf diesem Gebiet die Sozialdemokratisierung voran.

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Von Timo Frasch

Die hiesigen Muslime hören auf, nur ein Teil Deutschlands zu sein, und fangen an, zu Deutschland zu gehören, wenn ihre Deutschkenntnisse gut genug sind, um zu erahnen, was Wulff, Gauck oder Söder mit ihren jüngsten Einlassungen zum Thema gemeint haben könnten. Mehr 7 13