03.02.2012 · Es ist falsch, was die SPD behauptet: Der Bundespräsident kann sehr wohl zum Rücktritt gezwungen werden. Aber nicht nach Belieben von SPD oder CDU oder sonst einer Partei.
Von Jasper von AltenbockumSigmar Gabriel mag recht haben, dass die Autorität Christian Wulffs mittlerweile so gelitten hat, dass nicht mehr der Bundespräsident, sondern die Bundeskanzlerin den Bürgern als das Staatsoberhaupt erscheint. Dafür könnte sogar das Grundgesetz sprechen, das nur indirekt, aber nicht explizit festlegt, wer das Staatsoberhaupt sei.
Doch den Stoß gegen Wulff noch durch den Stich zu garnieren, der Bundespräsident könne ja leider nicht zum Rücktritt gezwungen werden, geht haarscharf am Grundgesetz vorbei. Bundesrat und Bundestag können ihn anklagen, wenn sie meinen, er habe Bundesgesetze verletzt. Das Verfassungsgericht hat darüber zu urteilen.
Der Bundespräsident wird so davor geschützt, zum Spielball der Parteien zu werden. Das Verfahren ist somit Ausdruck ebenjener Überparteilichkeit, die auch Gabriel gerne für das Amt empfiehlt.
Das tut Gabriel natürlich nur, um die Kanzlerin dazu zu bringen, sich von der SPD einen „überparteilichen“ Nachfolger genehmigen zu lassen. Warum sollte sie Gabriel diesen Gefallen tun? Er tut ihr doch auch nicht den Gefallen, eine große „überparteiliche“ Koalition einzugehen (ohne Neuwahl).
Zum Rücktritt gezwungen werden? - Käse
Ralf Vormbaum (Vormbaum)
- 03.02.2012, 15:53 Uhr