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Wahlen in Hessen Merkel-Effekt und Ypsilanti-Effekt

 ·  Die CSU will unbedingt Abstand zur Bundestagswahl. Die CDU in Hessen nicht unbedingt. Wenn die Wahlen in Hessen zusammenfallen, wird Rot-Grün an Rot-Rot-Grün nicht vorbei kommen.

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© dpa

Einen idealen Wahltermin gibt es nicht, aber doch einen Wahltermin, der nicht besser liegen könnte. Meist stellt sich das erst am Abend des Wahltermins heraus. Doch die Hoffnung, den richtigen Termin treffen zu können, hat in den vergangenen Wochen in Bayern und Hessen eine große Rolle gespielt. Die Frage ist: Soll vor der Bundestagswahl gewählt werden, kurz danach, gleichzeitig oder viel später?

Eine Antwort zu finden war schon deshalb nicht leicht, weil ein Termin für die Bundestagswahl noch nicht endgültig feststand. Allzu viele Möglichkeiten für den Termin im Bund gibt es aber nicht. Er sollte nicht in die Ferien fallen. Die Sommerferien enden aber erst (in Bayern) am 11. September, die Herbstferien beginnen schon (in Hamburg, Berlin und Brandenburg) am Wochenende des 28./29. September und sind erst am 2. November (in Thüringen) vorbei. Eine Mehrheit der Länder ist deshalb für den 22. September. Eine andere Möglichkeit wäre der 15. September. Diesen Termin hatten sich aber schon CSU und bayerische FDP reserviert.

Wer eine hohe Wahlbeteiligung erreichen will, legt Wahltermine zusammen, wer eine noch höhere Wahlbeteiligung will, legt sie auf den Tag der Bundestagswahl. Der Umkehrschluss gilt vielleicht nicht immer, aber der Verdacht liegt nahe, dass eine hohe Wahlbeteiligung vermeiden will oder vernachlässigen kann, wer den Termin unbedingt auf einen anderen Termin als den der Bundestagswahl legen will. Aus den Ländern kommt außerdem gern das Argument, dass eine Zusammenlegung dazu führe, dass die „Landesthemen“ zu wenig Beachtung fänden. Das ist nicht von der Hand zu weisen, zumal dann nicht, wenn es um Bayern und die CSU geht.

Erbitterter Streit in Hessen

Anders in Hessen. Dort wird seit Monaten erbittert um den Wahltermin gestritten. Das liegt vielleicht an einer Besonderheit Hessens, wo der Termin gesetzlich nicht weiter eingegrenzt wird. Die Verfassung sieht nur vor: „Die Neuwahl muss vor Ablauf der Wahlperiode stattfinden.“ Festgelegt wird der Wahltermin in Hessen wie in allen Ländern von der Exekutive, nur in Bremen ist das Aufgabe der Bürgerschaft. Der relativ enge zeitliche Rahmen, der in Verfassungen und Landeswahlordnungen - auch im Grundgesetz für die Bundestagswahl - festgelegt wird, soll die Regierungen nicht in Versuchung führen, den Termin willkürlich und im puren Eigeninteresse festzulegen. Das war der Vorwurf der hessischen Opposition, die sogar mit einer Klage drohte, sollte der Wahltermin in den Januar 2014 gelegt werden.

Die Legislaturperiode endet in Hessen am 17. Januar 2014, einem Freitag, der auf das letzte Wochenende der Weihnachtsferien folgt. Der rot-grünen Opposition war die Frage, ob Wahlen im Januar also überhaupt angemessen seien, ein Gutachten wert. Darin wurde ein Termin im Januar verworfen, weil zu wenig Zeit zur Konstituierung eines neuen Landtags bleibe. Doch auch der jetzt von der Landesregierung festgelegte frühe Termin am 22. September - am mutmaßlichen Tag der Bundestagswahl - gefällt der Opposition nicht. Es dauere dann vier Monate, bis die Regierung die Geschäfte übergebe. Grüne und SPD hatten deshalb für eine Termin im November plädiert.

Damit zeigten Tarek Al-Wazir und Thorsten Schäfer-Gümbel, dass sie vor einem „Pendelschlag“ keine Angst haben - ein anderes ungeschriebenes Gesetz, das bei der Festlegung von Wahlterminen unbedingt zu beachten ist. Ein Regierungswechsel im Bund führt bei den darauf folgenden Landtagswahlen in der Regel zu einer Niederlage für den Wahlgewinner - weil die Wahlverlierer gute Ansatzpunkte haben, um ihre Anhänger kräftig zu mobilisieren. Siegt also Rot-Grün am 22. September im Bund, birgt das für Rot-Grün in Hessen die Gefahr eines Rückschlags, wenn erst im November gewählt würde. Das ist auch der Grund, warum die beiden Parteien Ministerpräsident Bouffier unterstellten, einen möglichst späten Termin zu favorisieren: Er erwarte eine schwarz-gelbe Niederlage im Bund und kalkuliere damit, dass das Pendel zu seinen Gunsten wieder zurückschlage. Jetzt, da der 22. September feststeht, sprechen sie allerdings davon, dass sich Bouffier hinter der Popularität Angela Merkels „verstecken“ wolle.

Eigentlich aber war es die FDP, die auf einem späteren Termin bestand, weil sie nicht in den Abwärtssog der Bundespartei geraten und den Pendelschlag in eigener Sache genießen wollte. Nach der Wahl in Niedersachsen sieht das die FDP in Hessen anders. Und auch für Bouffier hat sich etwas verändert. Für ihn ist der „Merkel-Effekt“ die beste Versicherung gegen einen im Lagerwahlkampf unvermeidlichen „Leihstimmen“-Effekt, der für die CDU in Niedersachsen nur deshalb so nachteilig war, weil er gleichzeitig die Demobilisierung, also Wahlenthaltung eingefleischter CDU-Wähler beschleunigt hat. Findet die Wahl aber am Tag der Bundestagswahl statt, dürften hohe Wahlbeteiligung plus hohe Mobilisierung plus Leihstimmen für Schwarz-Gelb eine Kombination sein, die zumindest in Niedersachsen zum sicheren Erfolg geführt hätte.

Stimmt das, ist nicht mehr Niedersachsen für SPD und Grüne in Hessen das Maß aller Dinge, sondern Schleswig-Holstein - sie brauchten also einen dritten Partner. Die Hessen-Wahl am selben Tag wie die Bundestagswahl muss SPD und Grüne in Wiesbaden also noch aus einem anderen Grund beunruhigen als dem formalen, den sie vorschützen. Ein Termin im November hätte Schäfer-Gümbel allzu bohrende Fragen nach Rot-Rot-Grün erspart. Solange der Bundestagswahlkampf tobt, hätte die hessische SPD auf die Antwort des niedersächsischen Spitzenkandidaten der SPD, Stephan Weil, zurückgreifen können: Die Linkspartei komme nicht in den Landtag, also stelle sich die Frage nicht. Damit ist er gut gefahren; die Umfragen taten ein Übriges. Hätte Rot-Grün dann die Wahl im Bund gewonnen, hätte die Antwort im hessischen Wahlkampf danach umso besser gesessen.

So einfach wird es jetzt nicht mehr werden. In Hessen liegen die Umfragen zwar noch ähnlich wie in Niedersachsen, doch bei gleichzeitiger Bundestags- und Landtagswahl strahlt nicht nur der „Merkel-Effekt“, sondern auch der nahezu sichere Wiedereinzug der Linken ins nationale Parlament auf das Land aus. Zum „Merkel-Effekt“ kommt dann auch noch der „Ypsilanti-Effekt“. Auch die ehemalige Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin der SPD Andrea Ypsilanti dachte, sie komme ohne die Linkspartei aus und versprach, nicht mit ihr regieren zu wollen. Nach der Hessen-Wahl von 2008 plädierte sie dann doch für eine rot-grüne Minderheitsregierung unter Tolerierung der Linkspartei. Sie verlor damit alles.

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Jahrgang 1962, verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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