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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Harte Bretter Ehre ist Zwang genug

 ·  Dem gestürzten Bundespräsidenten steht der „Ehrensold“ zu. So will es das Gesetz. Aber Christian Wulff könnte jetzt das Zeichen setzen, das er einst setzen wollte, als er dafür plädierte, die Ruhebezüge zu kürzen.

Kolumne Bilder (1) Lesermeinungen (135)

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Frank Zach
Frank Zach (FrankZach) - 03.03.2012 21:11 Uhr

Herr Wulff wird seine Zahlungen bekommen, denn…

… er ist ja tatsächlich aus politischen Gründen zurückgetreten (worden), weil er für die Gemeinschaft nicht mehr tragbar war. Anders Herr Köhler, der mit dem Amt persönlich nicht klar gekommen ist und darum demissionierte. (Denn wäre Herr Köhler aus anderen, als persönlichen Befindlichkeiten zurückgetreten, hätte das politische Folgen haben müssen, die es nicht hatte). Ergo beklage ich mich jetzt nicht wegen der Zahlungen an Herrn Wulff, die dazu führen werden, dass er als lebendes Denkmal für Schofeltum dahinsiechen wird, sondern ich beklage die Logik der Ehre und unserer Gesetzgebung.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.03.2012 15:00 Uhr
Birgit Zendel
Birgit Zendel (BAZen) - 04.03.2012 15:00 Uhr

Resultat aus Ihrem Kommentar:

Jener der aufrichtig, aus menschlicher Motivation und gesunder Naivität heraus, eine Wahrheit ausspricht, der sollte zu den Verlieren zählen,
während ein anderer unaufrichtig, aus kaltschnäuziger und eiserner Berechnung heraus, eine Wahrheit nach der anderen versucht zu unterbinden, ein Gewinner sein soll?

Meine Ansicht dazu:
Daumen runter!
Mein Wunsch für all jene, welche gleicher Ansicht sind wie Sie:
Den behalte ich für mich.

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Achim Detjen
Achim Detjen (AchimD) - 03.03.2012 10:56 Uhr

@ Seitz: ??????

Ja und? Meinen sie die, welche bisher immer von den politischen Auswirkungen der "Affäre Wulff" gesprochen haben, hätten keine Eigenverantwortung nötig, jetzt, wo sich der Hacken davon zeigt? Scheinbar gilt Eigenverantwortung für unsere politischen Gutbürger nicht mehr, denn alles was die tun ist ja per se gut und richtig; also braucht's dafür keine Verantwortung.
Herrlicher Gratismut, immer auf die feste druff, die von der veröffentlichten Meinung eh schon niedergeknüppelt wurden. DAS scheint das neue Gesicht unserer ach so demokratischen und menschlichen Gesellschaft zu sein. Egal ob sich jemand WIRKLICH was zu Schulden hat kommen lassen ---- wenn er den Richtigen nicht passt, wird er platt gemacht. DAS gab es in diesem Land schon zweimal im letzten Jahrhundert. Aber aus Geschichte lernen müssen eh nur die, welche sich nicht im politisch korrekten Zeitgeist haben gleichschalten lassen.
Und wir wundern uns, wenn der Rest der Welt über uns lacht und uns nicht mehr ernst nimmt.......

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.03.2012 11:43 Uhr
Achim Detjen
Achim Detjen (AchimD) - 04.03.2012 11:43 Uhr

Glückwunsch!

Sie haben es erfasst. Genau darum ging es mir: Leute, die nichts begreifen (wollen) und trotzdem ihre Meinung verbreiten (wollen). DAS passt einfach nicht ---- mit Herrn Nuhr gesagt......

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Erik Staack
Erik Staack (E_Staack) - 02.03.2012 21:52 Uhr

Die Rechtslage ist wie sie ist und wenn Politiker an das Gewissen von Herrn Wulf apellieren,

dann sind das Lippenbekenntnisse die man genauso ernst nehmen kann, wie die Aussage von Herrn Wulf dass die Ruhebezüge zu hoch sind. Wenn keine Taten folgen dann nimmt die Glaubwürdigkeit dieser Leute ab.
.
Herr Wulf kann natürlich seinem eigenen Gewissen verpflichtet auf einen Teil seines Ehrensoldes verzichten.
.
Was ich aber von den anderen Politikern eher erwarte, ist vielmehr eine Änderung der Gesetze dahingehend, dass insbesondere wenn es um Korruption geht bei einer rechtskräftigen Verurteilung eine Strafe folgen muss. Da Gesetze nicht rückwirkend gelten sollte man der vergossenen Milch nicht nachtrauern.
.
Wie schon im Artikel richtig gewarnt wurde muss sehr genau darauf geachtet werden, dass keine Medienkampagnen einen Einfluss auf die Politik ausüben durfen. Sonst wird die Macht zu sehr in richtung der Presse verschoben und der Willkür wird Tür und Tor geoffnet.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 03.03.2012 11:07 Uhr
Achim Detjen
Achim Detjen (AchimD) - 03.03.2012 11:07 Uhr

Titel

Wie sie schon richtig bemerken, sollte der Einfluss der Medien auf rechtlichen Entscheidungen (wie überhaupt auf ALLE Entscheidungen) unterbunden werden, den Medien sind per Definition eigentlich "Mittler" und nicht Entscheider! DAS ist aber nur der theoretische Anspruch. Die Wahrheit in dieser Gesellschaft sieht anders aus. Massenmediale Vorverurteilung sind die Regel und an der Tagesordnung, die Medien haben nichts zu befürchten --- ihr Status ist sakrosankt --- mit allen negativen Konsequenzen!
Bei Wulff sieht das so aus, das erst mal von seiner Schuld ausgegangen wird und egal was er macht oder die Gerichte und Ermittlungsbehörden feststellen; es wird ignoriert und ein neues Fass aufgemacht, um ihn mit Dreck zu bewerfen.
Warum sollte so ein Mensch auch nur auf irgendetwas verzichten, was ihm nach dem Gesetz zusteht? Warum sollte dieser Mensch auch nur noch auf irgendjemanden Rücksicht nehmen? Hat man auf ihn und seine Familie jemals Rücksicht genommen?
Würden SIE anders handeln???

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Pierre Emmanuel

Rente mit 52! Ehrensold für Bärendienste und Euroschmunzeln dazu

Dass es überhaupt eine Diskussion gibt, ob diesem Altbundespräsidenten ein Ehrensold zustünde, ist doch ein Fanal? - dafür, wie krass die Fehlbesetzung war.

Der Ehrensold steht allerdings dem Amt zu, so schmerzlich das ist im Falle Wulff ist, der dem Amt wenig Ehre zu machen in der Lage war. Er kann das allerdings nachholen (seinem Amt Ehre machen) - indem er von sich aus seine Leistung für das Amt realistisch beurteilt und die angemessenen Bezüge hierfür selbst beurteilt.

Sarkozy müsste übrigens nach Auffassung vieler Franzosen in seinem Ruhestand draufzahlen^^ - und auch sonst schmunzelt Europa breeeeeit über das Renteneintrittsalter der ansonsten allerorten austeritätspredigenden deutschen Eliten (und neidet doch den Deutschen ihre Eliten im Vergleich zu den jeweils eigenen) - Pierre Emmanuel

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Achim Detjen
Achim Detjen (AchimD) - 02.03.2012 18:57 Uhr

NEIN!

Natürlich waren die Gründe politisch!!!
Wenn nicht schon die eigentlichen Gründe des Rücktritts politische waren, so war es doch zumindest die politische Stimmung, die ihn in den Rücktritt gezwungen hat! Alles andere ist Haarspalterei!
Jetzt merken wohl die, welche bisher auf der politischen Karte geritten sind, dass sie sich damit ein Kuckucksei ins Nest gelegt haben. Jetzt ist es zu spät, aber wie üblich das Geschrei derjenigen gross. Schon lustig!
Wulff soll auf keinen Fall verzichten. Das ist er denen, die monatelang eine Kampagne gegen ihn geritten haben einfach schuldig. Denn da haben die auch jetzt noch was zu schimpfen. Wer so getreten und nachgetreten wurde, der muss (und will) keine Rücksichten mehr nehmen. DAS haben andere zu verantworten --- aber NIE Wulff selbst.
Eigenverantwortung nennt sich sowas, wenn man die Konsequenzen des eigenen Handelns ertragen muss. Übrigens eines DER Themen des neuen BP. DAS wird auch wieder einigen nicht passen. Aber so ist Deutschland........

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Ralf Kleemann

Herr Wulff wollte nicht mehr. Also persönliche Gründe. Falsche Entscheidung des Präsidialamtes.

Er hatte meines Erachtens alles getan, damit die Bürgerinnen und Bürger eine andere Person in diesem Amt sehen wollen. Objektiv also rein persönliche Gründe. Und Ehre war glaube ich nie Thema, sondern nur, ob sich rechtlich etwas nachweisen läßt.

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Tobias Banz
Tobias Banz (banzler) - 02.03.2012 17:21 Uhr

Politische Gründe? Ach was!

Als rein persönlich ist der Rückzug des Präsidenten (und mitunter auch der seines Vorgängers) zu bewerten. Selbst der heftigste "Shitstorm" an medialer oder gesellschaftlicher Entrüstung hindert den Bundespräsidenten schließlich nicht an der Wahrnehmung seiner Pflichten, wie etwa freundlich grinsend zu Weihnachten sprechen, den eigenen Namen unter Gesetzestexte malen oder durch die Weltgeschichte tingeln und den Kindern mal Israel zeigen. Ich habe jedenfalls keine Meldung vernommen, in dem von einem Piloten der Luftwaffe berichtet wird, der sich weigerte die Maschinen zu starten, weil ihm Wulffs Urlaubspraktiken nicht gefallen hätten. Dass man im Dauerfeuer von Negativschlagzeilen (gerechtfertigt oder nicht) seinen Job nicht mehr zufriedenstellend erfüllen kann, ist zunächst mal Ansichtssache. Und damit höchstpersönlich. Kritikfähig muss der Amtsinhaber und die Qualität seiner Amtsausübung jedenfalls bleiben. Vor allem bei 200 Mille Rente.

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Christoph Runge

SPD/GRÜNE/FDP betreiben ein überschaubares Spiel!

Man versucht weiterhin BK Merkel "in die Karre zu fahren", sprich der Union zu schaden. Der
Wähler weiß, daß die Rechtslage eindeutig ist, bis auf den Fall, wo mindestens zwei Juristen
aufeinandertreffen. Sie leben schließlich davon.

SPD/GRÜN/FDP empfehle ich, an die "Europa Arbeit" zu gehen. In Sachen Finanzen und
insbesondere Umsetzbarkeit gibts genug zu tun.

Nebenbei warne ich davor die Debatte nicht noch weiter zu skandalisieren! Oder wollen
Sie Gauck den "Geschmack" nehmen? Er könnte sich zurückziehen.

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Carlos Anton

Bigotte und kleinkarierte Diskussion

Die Opposition zoegert keine Sekunde, hunderte Milliarden an die Randstaaten zu verschenken und der Bundesrechnungshof erstellt jedes Jahr eine Horrorliste oeffentlicher Verschwendung in Millionenhoehe. Auch die Bundestagsabgeordneten jetten gerne auf unsere Kosten um die Welt. Herr Mass aus dem Saarland sollte ganz still sein, denn das Saarland koennte durch Zusammenlegung ebenfalls Milliarden sparen. Daher ist diese Diskussion absolut unverhaeltnismaessig, bigott und kleinkariert.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.03.2012 19:09 Uhr
Carlos Anton

Kein Freibrief

Von einem Freibrief kann keine Rede sein. Wenn Wulff Gesetze verletzt haben sollte, muss er dafür belangt werden. Das steht jedoch nicht fest. Hier und heute geht es nur darum, ob die Pension angemessen ist.

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Karin Gossmann-Walter

Herr Anton

kleinkariert finde ich die Diskussion keinesfalls.

Argumentiert man so, ist es ein Freibrief für jegliches Tun, wie einen Rücktritt so hinzubiegen, dass es passt, was Vorteilnahme, Korruption usw. betrifft. Dann macht das ja alles nichts,
und mit voller Fahrt gehts dahin was wir in anderen Ländern verurteilen.

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Werner Schnell

Milchädchenrechnung

Ein Standardrentner (Durchschnittsgehalt, 45 Jahre (= 540 Monate) Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung) hat nach Erreichung der Regelaltersgrenze (65+) ein Monatsrente von 1.224 Euro.

Herr W. (52 J.) hat nach 19 Monaten „Tätigkeit“ als BuPrä (keine Beitragszahlungen) ab sofort Anspruch auf einen „Ehrensold“ in Höhe von monatlich 16.583,33 Euro (plus Fahrer, Sekretärin, Büro…).

Rente je Monat Tätigkeit: 1.224 : 540 = 2,27

„Ehrensold“ je Monat „Tätigkeit“: 16.583,33 : 19 = 872,81

872,81 : 2,27 = 384,5

„VOLL NORMAAL ?“

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Karl S. Walter

@HANS-JÖRG RECHTSTEINER - 02.03.2012 14:07 Uhr: Der dubiose Rücktritt Horst Köhlers?

"Schon der dubiose Rücktritt von Horst Köhler schadete dem Amt." schreiben Sie. M. E. hat Horst Köhler aus durchaus ehrenhaften Motiven sein Amt aufgegeben. Die Kanzlerin ist mit ihm und seinem Amt despektierlich, ja fast verächtlich umgegangen. DAdurch wurde das höchste Verfassungsorgan beschädigt. Um dies deutlich zu machen und sich und sein Amt vor weiterem Schaden zu bewahren, ist Köhler zurückgetreten.

Das war beispiellos und nicht vorgesehen. Auch Merkel hat es kalt erwischt. Dass sich Köhler bis heute nicht konkret zu den Gründen äußert, ist seiner Staats- und Amtsraison geschuldet. Für die hat Horst Köhler im kleinen Finger mehr Empfinden als das Ehepaar Wulff in seiner Gesamtheit. Es ist wohlfeil und ehrabschneiderisch, deshalb wegen der Motive Köhlers herumzuvermuteln.

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Gerhard Wruck
Gerhard Wruck (arbiter) - 02.03.2012 16:03 Uhr

Die Konsequenz J. v. Altenbockums überzeugt nicht

Auch J. v. Altenbockum teilt offenbar die evidente Sicht, dass Wulff nicht aus polit. Gründen zurückgetreten ist ("sicher nicht ganz unparteiische Interpretation der Gründe dieses Rücktritts"). Er sieht in der "politischen" Umdeutung seitens des Präsidialamts sogar eine "Verkehrung der Tatsache", dass Wulff durch eigene Schuld strauchelte. Und er erkennt die fragwürdige Rechtsposition, dass "das Präsidialamt über die Bezüge eines Dienstherrn entscheidet, dem es bis zu dessen Rücktritt zur Loyalität verpflichtet war". Schließlich zieht er zu recht die Entscheidungskompetenz diese Amtes in dieser Sache überhaupt in Zweifel. So weit, so gut. Nur vor der Konsequenz dieser richtigen Erkenntnisse scheut der Autor zurück. Stattdessen behauptet er kühn: "Die Gewährung der Pension entspricht dem Geist des Gesetzes." Man darf entgegnen: ... aber nicht dem TEXT des Gesetzes! Dürfen Präsidialamt und politische Klasse sich die Gesetze so hinbiegen, dass es optimal für sie passt? Ich meine: Nein!

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 03.03.2012 01:08 Uhr
Gerhard Wruck
Gerhard Wruck (arbiter) - 03.03.2012 01:08 Uhr

@ Herbert Bielefeld: Autoritätshörigkeit

Es überrascht doch einigermaßen, dass ausgerechnet Sie einem Foristen vorwerfen, autoritätshörig und unkritisch zu sein. All Ihre Beiträge zur Causa Wulff atmen doch den obrigkeitsstaatlichen Geist eines zwar belesenen, aber gegenüber Entgleisungen der Staatsmacht weitgehend tauben und immunen Bürgers, der bereit ist, sich von dieser Staatsmacht offenbar alles bieten zu lassen. Wer die Verhaltensweisen des Herrn Wulff verteidigt (etwa die kuriose angebliche Bezahlung zweier Urlaube eines MP durch dessen zukünftige Schwiegermutter usw.), muss schon entweder ein persönlicher Fan dieses Herrn sein, oder er hat überhaupt nicht begriffen, was sich für Inhaber von Spitzenämtern gehört. Auch Ihr Beitrag vom 29.02.12 bestätigt diese Vermutung:"Wulff bekommt, was er verdient hat (den Ehrensold, m. A.). Völlig undenkbar, dass ein ehemaliges Staatsoberhaupt noch einmal durch Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten müsste." Worin liegt denn Wulffs Verdienst? Schändet Arbeit einen Kurzzeit-Ex-BP?

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Kobech Franz

Gesetz geht vor bloße Verwaltungsanordnung!

Weise Ihre - zugleich ad personam gerichtete, heftige!! - Kritik zurück. Weder spielt ein Herr Arnim noch die bislang nicht einmal gerichtlich überprüfte (falsche) Verwaltungspraxis bei der Erstfeststellung des Ehrensoldes eine Rolle. Eigenständiges Denken nach rechtsdogmatischen Prüfgrundsätzen ist geboten!

Das BPräs.-Amtes stützt sich auf das Ehrensoldgesetz; bei der von Ihnen zitierten Regelung handelt es sich um eine unter dem Gesetz stehende verwaltungsanordnung. Es ist zu prüfen, ob das Gesetz selbst oder anhand seiner Quellen eine Zuständigkeit prorogiert. Anhand der eingesehenen(!) Quellen ist festzustellen, dass die heutige Regelung fast identisch mit jener von 1922 ist und redaktionell angepasst so gewollt war. Die Begründung 1922 wies die Zuständigkeit der ReichsReg. zu; entsprechend gilt der Vorrang der BReg. auch heute.

Aber, wo kein Kläger, da kein Richter. Schließlich ist die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Entscheidung entscheidend und rechtlich zu beanstanden!

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Herbert Bielefeld

Herr Kobech

Sie haben die Ausführungen des Herrn von Arnim geradezu in sich aufgesogen, leider jedoch in absolut autoritätshöriger, unkritischer Weise. Dass dieser Herr einmal auch einfach FALSCH liegen könnte, kommt Ihnen a priori nicht in den Sinn.

Was in der Weimarer Republik galt, ist in der Gegenwart irrelevant, wenn es - wie hier mit Anlage 1, Fußnote 8 der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung - eine ausdrückliche abweichende Gesetzesvorschrift gibt. Man hört von von Arnim auch gar nicht mehr, dass mit dem Bundespräsidialamt eine unzuständige Behörde entschieden hätte, er stellt lediglich ihre Unbefangenheit in Frage.

Der Fall der Präsidentenanklage als Folge einer persönlichen Verfehlung des Bundespräsidenten ist selbstverständlich nach der von Arnimschen Diktion ebenfalls ein "persönlicher Grund". Das passt ihm aber nicht ins Konzept, und deswegen schlägt er eine Volte und erklärt diesen Fall kurzum zum "politischen Grund". Weniger glaubwürdig geht es nicht.

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Kobech Franz

Journalisten-Dilemma!

Sie zeigen den evidenten Widerspruch exakt auf. Dieser resultiert aus dem Umstand, dass eine semantische Betrachtung des Vorganges nicht unbedingt geeignet ist, eine schlüssige Folgerung im juristischen Sinne zu ziehen. Der Vorgang ist nun einmal streng rechtlicher Natur und läßt sich nicht 'gefühlt gerecht' pro oder contra entscheiden.

Der Autor ist auch Historiker. Er hätte die nahezu identische Gesetzesregelung von 1922 für den Reichspräsidenten einsehen müssen, um zu erkennen, dass die Feststellungszuständigkeit in dem erstmaligen und absoluten Ausnahmefall WULFF bei der BReg. liegt und nicht beim BPräs.-Amt.

Zusätzlich hat der sich selbst zust. erklärte Staatssekretär den Sachverhalt fehlerhaft unter die Gesetzesvoraussetzung pro Ehrensold subsumiert, folglich rechtsfehlerhaft entschieden.

Schließlich ist die Analogie zum BVerfG hier unzutreffend, weil dessen Zuständigkeit immer einen Vorgang aus politischen Gründen beinhaltet und damit Ermessen beim Ehrensold eröffnet.

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gisbert heimes

Entlehnung aus der Welt des Militärs und der Ordensverleihung? Es ist eher das Alimentationsprinzi

was beim 'Ehrensold' durchscheint. Es sind die 'hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums', die dem Beamten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt sichern sollen. Eine völlig unzeitgemäße und überholte Regelung, die das BVerfG leider auch in seinem jüngsten Urteil zur Besoldung der sogenannten W-Professoren als Leitlinie bestätigt und damit der Überdehnung dieses Prinzips erneut Vorschub geleistet hat. Die völlig überzogene Privilegierung insbesondere des höheren Beamtentums (ganz zu schweigen von den 'politischen' Beamten) setzt sich bei der Entscheidung des Bundespräsidialamts - abgesehen von den anderen Implikationen des Falles Wulff - nahtlos fort.

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Claus Mueller

Ehrennsold

Steht ihm m.E. nicht zu. Sollte seine Worte zu Beginn seiner Präsidentschaft ernst nehmen und darauf verzichten. Ist ungeheuerlich wie mit unseren Steuergeldern umgegangen wird. Grundlage für die Bemessung sollten die DRV Kriterien sein

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Dr. Michael Menzel

Das ist zuviel verlangt,

von einem Mann dem das Volk (wer hat eigentlich nicht bei der Hatz mitgemacht?) jegliche Ehre aberkannt hat. Nun soll er nicht nur entrechtet sein, sondern auch existentiell runiert und seiner rechtmäßigen Anwartschaft enteignet werden. Das erwartet man also von einem, der schon längst am Boden liegt und sich dann noch großzügig gegenüber seinen Peinigern verhalten soll! Ehre soll er JETZT zeigen? Warum, – er hat doch angeblich keine? Nie verurteilt und doch entehrt Gibt es irgend einen Deutschen, dem er persönlich geschadet hat?
Er hat m.E. nicht sein "Amt beschädigt". Die Art, wie mit ihm umgegangen wird, hat aus der Sicht des Auslands Deutschland beschädigt und die schlimmsten Ressentiments über die vermeintlichen Eigenschaften der Deutschen wieder erweckt.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.03.2012 19:04 Uhr
Ralf Kleemann

Also ich weiß ja nicht von welchem Ausland sie reden, aber meine ausländische Kollegen verhalten ...

sich anders. Vor kurzem immer noch kleinlaut wegen Ihres Herrn Bushs, obwohl von uns nie darauf angesprochen, rümpfen sie nun verwundert die Nase was bei uns so an der Staatsspitze passiert. Vorteilsannahme im Amt wird in den USA deutlich schärfer geahndet und mehr gesellschaftlich geächtet als in D, sagen sie.

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Gerhard Reichling

Zuviel verlangt?

Wieso ist Herr Wulff existentiell ruiniert? Der Mann ist Jurist und kann arbeiten gehen wie jeder andere auch in seinem Alter, ausser er ist gesundheitlich nicht in der Lage dazu.

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Horst-G. Willweber

Methodische Rechts(über)prüfung statt Resignation geboten!

Der Tenor ist resignativ, auf Hinnahme des Ergebnisses als 'gesetzesgewollt' gerichtet. Falsch, weil damit einer jur. Überprüfung jedweder Raum genommen wird!

Zur Auflockerung: WULFF hätte sich wegen der Kritik der Medien in einen Nervenzusammenbruch geflüchtet nebst Rücktritt. Ein 'gesetzeskonform' den Ehrensold rettender Rücktritt aus "gesundheitlichen" Gründen? Ebenso unbefriedigend, oder?

Nicht 'gestürzt', WULFF trat zurück; die Frage des "OB" eines Ehrensoldes stellte sich bei den Alt-BP's nie, das BPräs.-Amt hatte diesen nur festzusetzten.

Die Causa WULFF erfordert erstmals eine eigenständige Feststellungsprüfung. Diese steht analog zur Regelung des Reichspräsidenten (nur) der Bundesregierung zu. Das BPräs.-Amt bediente sich einer 'Tatbestandsquetsche', indem die rechtserhebliche Ursache des Rücktritts rechtsfehlerhaft aus politischen Gründen bewertet wurde.

Mangels einer Klagemöglichkeit ist eine Prüfung wegen begünstigender Rechtsbeugung (§ 339 StGB) unverzichtbar!

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Hans-Jörg Rechtsteiner

Ehrensold trotz unehrenhafter Demission?

Das Gerangel um den Ehrensold hat weniger juristische als gesellschaftliche Ursachen. Rein juristisch war der Ehrensold für Wulff niemals ernsthaft gefährdet, da diesem jederzeit die Möglichkeit offenstand, aus gesundheitlichen Gründen zurückzutreten. Diesen Weg hätte ihm keiner verbauen können, und ihn zu wählen, wäre sicherlich klüger gewesen. Er aber wollte sich wohl diese vermeintliche Blöße nicht geben und wählte den aus seiner Sicht honorigeren Abgang. Es ist nur recht und billig, wenn jetzt landauf, landab kritisch nachgefragt wird, ob ein Amtsverzicht unter derart schimpflichen Umständen das Attribut „politisch“ beanspruchen darf. Notabene hat das Ansehen des höchsten Staatsamts nicht erst unter dem letzten Amtsträger gelitten. Schon der dubiose Rücktritt von Horst Köhler schadete dem Amt.

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Herbert Bielefeld

Verzicht?

Wulff kann gar nicht auf den Ehrensold verzichten, weil das dann prompt als Schuldeingeständnis gewertet würde.

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Michael Arndt

Merke:

Aufrufe zur Bescheidenheit gelten immer nur für andere.
Wenn wir wüssten, welche Bezüge unsere ehemaligen Politiker einstreichen, käme es wohl zu einem Volksaufstand.
Aber von Wulff den Verzicht zu erwarten, ist albern. Er ist, wie wir alle, ein Mensch und ein "homo oeconomicus". Wer ihn kritisiert, sollte sich überlegen, ob er selbst auf EUR 200.000,00 p.a. verzichten würde, wenn es einem vertraglich zusteht. Ich würde nicht verzichten, Ehre hin oder her. Meine Rente wird ca. EURO 13.400,00 p. a. betragen...

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Claus Clausmann

gebt ihm eine Chance!

Der Ehrensold sichert dem 52-jährigen ein unbeschwertes Leben, hoffentlich ohne die bisherigen Versuchungen. Nach 10-15 Jahren kann er sich noch einmal für das Amt des BP bewerben wenn er es jetzt doch ernst gemeint hat.

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Jahrgang 1962, verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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