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Harte Bretter à la Ilsebill

 ·  Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern haben gezeigt, welche Tragweite der europäische Fiskalpakt hat. Der Bund war erpressbar. Das haben die Länder ausgenutzt.

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© dpa Der Fischer und seine Frau: Bundeskanzlerin Merkel auf dem Ostseegipfel in Stralsund

Die Länder sahen in den Verhandlungen mit dem Bund über die Folgen des Fiskalpakts eine Rettung ihrer Handlungsfähigkeit. Das ist begründet, denn der Fiskalpakt bedeutet, dass die Länder für die Schulden der Kommunen jetzt schon geradestehen müssen. Wie es darum steht, zeigt ein Blick nach Nordrhein-Westfalen: die Schuldenkrise hat dort Städte und Gemeinden längst erreicht. Viele von ihnen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen sind schlicht pleite.

Um daran im Sinne des Fiskalpakts jetzt schon etwas zu ändern, müssten die Länder mehr aufbringen als nur die Disziplin zur deutschen Schuldenbremse; es wären noch Blut, Schweiß und Tränen hinzugekommen.

Doch die nun vereinbarte Haftung des Bundes für möglicherweise anfallende Strafzahlungen bis zum Jahr 2019 reichte vielen Ländern nicht. Sie wollten noch viel mehr, wohl auch deshalb, weil die Gelegenheit so günstig ist, günstiger jedenfalls als im Jahr 2019, wenn eine Neuordnung der Finanzverfassung ansteht und der Bund nicht mehr so erpressbar ist wie jetzt.

Also wurden die Kommunen bedient und bekamen, was sie seit Jahren fordern - auch im Sinne des Konnexitätsprinzips („wer bestellt, der zahlt“), das zwar verfassungsrechtlich verankert ist, aber immer wieder kunstvoll umgangen wird.

Die Länder gewinnen aber nicht dadurch Handlungsfreiheit, dass sie den Bund zum Zahlmeister machen. Worauf sie dringen sollten, sind mehr eigene Einnamequellen als die wenigen, die ihnen geblieben sind. Das bedeutete mehr Verantwortung, mehr Wettbewerb, aber eben auch mehr Gestaltungsmöglichkeit. Zu der Einsicht kommen sie allerdings nicht mit einer Politik à la Ilsebill.

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Jahrgang 1962, verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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