Der in den Vereinigten Staaten wegen Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September 2001 angeklagte Zacarias Moussaoui soll als Zeuge im Hamburger Terrorprozeß aussagen. Die Anwälte des hier angeklagten Mounir El Motassadeq stellten am Mittwoch einen entsprechenden Antrag.
Der Vorsitzende Richter des Hanseatischen Oberlandesgericht, Ernst-Rainer Schudt, sagte am Mittwoch, er werde sich wegen der Vernehmung Moussaouis in den Vereinigten Staaten schriftlich an die amerikanischen Behörden wenden. Der 36 Jahre alte Moussaoui hatte sich in der vergangenen Woche schuldig bekannt, an der Vorbereitung der Anschläge mitgewirkt zu haben. Usama Bin Ladin habe ihn persönlich als Todespilot ausgewählt. Moussaoui droht nun die Todesstrafe.
Wichtige Erkenntnisse?
Motassadeqs Anwälte sagten, die Aussage Moussaouis könne wichtige Erkenntnisse für den Hamburger Terrorprozeß liefern. Das Hamburger Gericht wartet zudem noch immer auf die aus den Vereinigten Staaten angekündigten neuen Unterlagen zu den Anschlägen. Auf seine Anfrage nach den Papieren habe er noch keine Antwort erhalten, sagte Schudt. „Wir müssen allmählich überlegen, ob wir mal eine Frist setzen, damit sich etwas tut.“
Eine Vernehmung Moussaouis, die kommissarisch in den Vereinigten Staaten stattfinden könne, müsse wegen der drohenden Todesstrafe aber schnell geschehen, betonten die Anwälte. Die Bundesanwaltschaft bezweifelte, daß dies möglich sei, da Inhaftierte in den Vereinigten Staaten nicht als Zeugen vernommen werden dürften.
Urteil aufgehoben
Der aus Marokko stammende Moussaoui besitzt die französische Staatsbürgerschaft und war im August 2001 festgenommen worden. Zum Zeitpunkt der Anschläge befand er sich in Haft. Der Marokkaner El Motassadeq war 2003 als weltweit erster Angeklagter wegen Beteiligung an den Anschlägen des 11. September 2001 in Hamburg zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil später auf. Möglicherweise entlastende Zeugenaussagen seien nicht berücksichtigt worden, hieß es in der Begründung. Nun verhandelt ein anderer Strafsenat des Oberlandesgerichtes das Verfahren abermals. Bei den Anschlägen mit entführten Passagiermaschinen in New York und Washington waren fast 3.000 Menschen getötet worden.