09.08.2005 · Im Prozeß gegen den Marokkaner Motassadeq hat der Bundesanwalt die Höchststrafe gefordert - wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Vorbereitungen der Anschläge vom 11. September in Amerika seien aus Hamburg gesteuert worden.
Die Bundesanwaltschaft hat im Hamburger Terror-Prozeß gegen den Marokkaner Mounir El Motassadeq die Höchststrafe von 15 Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gefordert.
Motassadeq sei von Anfang an in die Gruppe um den Todespiloten Mohammed Atta eingebunden gewesen, erklärte die Anklage an diesem Dienstag vor dem Hamburger Oberlandesgericht.
„Maßgebliche Vorbereitungen in Hamburg gesteuert“
„Maßgebliche Vorbereitungen der Anschläge vom 11. September 2001 wurden zentral in Hamburg gesteuert“, sagte Oberstaatsanwalt Krauß zuvor in seinem Plädoyer. Er zeigte sich sicher, daß der 31 Jahre alte frühere Student zu einer Gruppe gehörte, „die in enger Abstimmung mit den Tätern in den USA die Attentate mit vorbereitete.“
Motassadeq ist nach Ansicht von Krauß unglaubwürdig, wenn er jede Schuld von sich weist. Die Gruppe islamistischer Studenten in Hamburg sei schon im Jahr 1999 radikalisiert und zu Terroranschlägen bereit gewesen. „Geplant war schon im Herbst 1999 ein Terrorattentat in den Vereinigten Staaten.“ Nach Ansicht von Krauß war die Gruppe damit schon damals eine terroristische Vereinigung im Sinne des Gesetzes.
„Wir werden auf ihren Gräbern tanzen“
Krauß stützte sich in seiner Beweisführung auf Zeugenaussagen, wonach ein Mitglied der Islamistengruppe schon 1999 von Tausenden von Toten im Zusammenhang mit den Vereinigten Staaten gesprochen habe. Außerdem erinnerte er an einen Zeugen, der den Angeklagten mit dem Satz zitiert hatte: „Sie werden wieder etwas Großes machen. Die Juden werden brennen. Wir werden auf ihren Gräbern tanzen.“
Die entlastende Aussage des in den Vereinigten Staaten inhaftierten mutmaßlichen Terroristen Ramzi Binalshibh wertete Krauß als Versuch, den Angeklagten zu decken. „Binalshibh versucht, seine Brüder zu schützen.“
Angriffe auf die Glaubwürdigkeit
Am Montag hatten die Ankläger mit Angriffen auf die Glaubwürdigkeit des ehemaligen Studenten Motassadeq ihren Schlußvortrag eröffnet. Motassadeq habe „keineswegs nur Hilfe unter Brüdern geleistet“, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger zu Beginn seines Plädoyers.
Die Freundschaftsdienste des Marokkaners hätten der „Verschleierung“ gedient. Motassadeq hatte unter anderem Geldgeschäfte für mehrere Attentäter des 11. September um den Todespiloten Mohammed Atta erledigt und dies im ersten Prozeß 2003 vor dem Oberlandesgericht als übliche Hilfsbereitschaft unter Arabern verteidigt.
„Beweisanregung“ der Nebenklage
Wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung war Motassadeq damals zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung jedoch aufgehoben und das Verfahren nach Hamburg zurückverwiesen.
Das Urteil im neuen Prozeß soll am 19. August fallen. Das Plädoyer der Anklage hatte sich verzögert, weil das Gericht zunächst einer „Beweisanregung“ der Nebenklage nachgehen mußte.
Enge Verbindung zur Hamburger Terrorzelle?
Bundesanwalt Hemberger ging in der Einleitung seines Plädoyers auch auf den rechtskräftigen Freispruch des Motassadeq-Freundes Abdelghani Mzoudi ein. Dieser war ebenfalls als Terrorhelfer angeklagt. „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, daß Mzoudi Mitglied der Gruppe um Atta war“, sagte der Bundesanwalt. Für die Nebenklage hatte Rechtsanwalt Andreas Schulz am Montag angeregt, zwei in Frankreich inhaftierte Terrorverdächtige, den deutschen Islamisten Christian Ganczarski und den Marokkaner Karim Mehdi, als Zeugen zu hören.
Hintergrund sind Presseberichte über eine angeblich enge Verbindung Motassadeqs und der Hamburger Terrorzelle zu einer Duisburger Al Qaida-Gruppe um Ganczarski. Das Gericht sah jedoch nach den Worten des Vorsitzenden Richters „keine Veranlassung, den Beweisanregungen nachzugehen“.
Die Anwälte von Motassadeq haben inzwischen erklärt, ihr Mandant würde Deutschland sofort verlassen, falls er freigesprochen werde. Sein eingezogener und inzwischen ungültiger Paß wird deshalb der Hamburger Ausländerbehörde übergeben, damit dieser ordnungsgemäß verlängert werden kann, um eine Ausreise Motassadeqs oder eine Abschiebung nicht weiter zu gefährden.