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Hafttermin Pfahls zeigt sich und schweigt

21.01.2005 ·  Einen Tag nach seiner Auslieferung aus Frankreich hat sich der frühere Rüstungsstaatssekretär erstmals in der Öffentlichkeit gezeigt. Das Augsburger Landgericht erließ Haftbefehl. Pfahls schwieg zur Sache, antwortete nur auf Fragen zu seiner Gesundheit.

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Das Augsburger Landgericht hat gegen den früheren Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls einen Tag nach dessen Auslieferung aus Frankreich Haftbefehl erlassen.

Der ehemalige CSU-Politiker machte bei dem Hafttermin am Freitag keine Angaben zur Sache und äußerte sich nur zu Fragen seines Gesundheitszustandes, wie sein Anwalt Volker Hoffmann mitteilte. Zugleich zeigte sich Pfahls nach seiner Auslieferung erstmals der Öffentlichkeit.

Auf Bitten zahlreich erschienener Medienvertreter stellte sich der 62jährige mit Zustimmung des Gerichts Fotografen und Kameraleuten. Die Staatsanwaltschaft wirft Pfahls vor, als Staatssekretär von dem Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber rund 3,8 Millionen Mark Bestechungsgeld angenommen zu haben.

Im Gegenzug habe er 1991 den umstrittenen Export von 36 Fuchs-Spürpanzern nach Saudi-Arabien ermöglicht.

Pfahls bleibt hinter Gittern

Wie der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister mitteilte, wird seine Kammer in den nächsten Tagen auf schriftlichem Weg über eine Haftbeschwerde der Verteidigung entscheiden. Pfahls' Anwalt Hoffmann hat nach eigenen Angaben eine Aufhebung des Haftbefehls aus rechtlichen Gründen beantragt und vorsorglich Haftbeschwerde beim Münchner Oberlandesgericht eingelegt.

Hoffmann erklärte, daß Pfahls keine Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen und seiner fünf Jahre dauernden spektakulären Flucht gemacht habe. Sein Mandant habe sich lediglich über seinen Gesundheitszustand geäußert.

Grauer Star und Schlaganfälle

Demnach benötigt der unter Grauem Star leidende frühere Politiker eine Augenoperation. Zudem habe Pfahls angegeben, drei Schlaganfälle erlitten zu haben. Er sei jedoch haftfähig, sagte Hoffmann. Über die Frage eines möglichen Teilgeständnisses habe er noch nicht mit seinem Mandanten gesprochen, fügte der Rechtsanwalt hinzu.

Zugleich betonte er, auf die Frage nach möglichen neuen Enthüllungen seines Mandanten im CDU-Spendenskandal, Fragen die „die große Politik betreffen, werden nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein“.

In einer Verhandlungspause posierte Pfahls auf Bitten der Medienvertreter hinter einer Glastür mit einem milden Lächeln im Gesicht in Richtung der Kameras.

BGH-Urteil überschattet Prozeß

Als Begründung für die Haftbeschwerde führte der Pfahls-Anwalt an, dass nach Ansicht der Verteidigung der Vorwurf der Bestechlichkeit verjährt sei. Auch der Anklagepunkt der Steuerhinterziehung sei nach einem Berufungsurteil des Bundesgerichtshofs hinfällig, nachdem der BGH in einem Parallelverfahren ein Urteil gegen zwei Thyssen-Manager teilweise aufgehoben hatte, die ebenso wie Pfahls Millionen Schmiergelder vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber erhalten haben sollen.

Der Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte dazu: „Was das BGH-Urteil angeht, ist es nicht 100 Prozent von Vorteil.“ Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft lägen vor: „Wir können keine neuen Beweise aus dem Hut zaubern.“

Allerdings habe der BGH im Kern die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft ebenso wie den Schuldspruch an sich bestätigt und lediglich das Strafmaß bei der Steuerhinterziehung gerügt. Möglicherweise reiche es aus, wenn ein neue Urteilsbegründung etwas anders und konkreter formuliert werde: „Ob es dann den Anforderungen des Bundesgerichtshofs gerecht wird, muß sich dann zeigen.“

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP/ddp
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