18.01.2012 · Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird keine Ermittlungen gegen die BW-Bank wegen des Verdachts auf Untreue und Vorteilsverdacht aufnehmen. Derweil macht die Unions-Fraktion im Bundestag deutlich, dass sie die Debatte über Wulff beendet wisen will.
Wegen der günstigen Konditionen bei einem Kredit für Bundespräsident Christian Wulff wird die Stuttgarter Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen gegen das Staatsoberhaupt oder Verantwortliche der BW-Bank aufnehmen. Es habe sich kein Anfangsverdacht auf Untreue und Vorteilsnahme ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Im Zusammenhang mit der zinsgünstigen Darlehensvergabe der BW-Bank an Bundespräsident Wulff waren bei der Staatsanwaltschaft 19 Anzeigen eingegangen. Mit einem günstigen Kredit der BW-Bank hatte Wulff in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident ein Privatdarlehen der Unternehmergattin Edith Geerkens in Höhe von 500.000 Euro abgelöst.
Die Behörde erklärte, dass sich „weder aus dem Vorbringen der Anzeigeerstatter noch aus den bisherigen Presseveröffentlichungen und den durch die Bank vorgelegten Unterlagen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat ergeben“.
Das heutige Staatsoberhaupt hatte Anfang 2010 - damals noch als niedersächsischer Ministerpräsident - einen Privatkredit Euro von der Unternehmer-Ehefrau Edith Geerkens in ein sogenanntes kurzfristiges Geldmarktdarlehen bei der BW-Bank umgewandelt. So löste er die Schuld
bei Geerkens ab, die ihm 2008 eine halbe Million Euro für einen Hauskauf im niedersächsischen Burgwedel bei Hannover geliehen hatte.
Als Wulffs Geldgeschäfte zum Jahresende 2011 öffentlich wurden, unterschrieb er im Dezember bei der BW-Bank einen weiteren Vertrag, der sein anfängliches Geldmarktdarlehen durch einen langfristigen Kredit ablöste. Kritiker vermuten, dass Wulff bei der BW-Bank womöglich Sonderkonditionen bekam. Zudem wurde die Höhe des Kredites als nicht angemessen kritisiert.
Unterdessen hat die Führung der Unionsfraktion im Bundestag ihren Willen deutlich gemacht, die Debatten über Bundespräsident Wulff sollten beendet werden. Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Kauder sagte, es habe „gutgetan“, dass die Abgeordneten „in Solidarität“ zum Bundespräsidenten gestanden hätten. Trotz des verbesserungswürdigen Krisenmanagements Wulffs würden sie das sicher weiterhin tun. Zwar habe es „kritische Anmerkungen“ über Wulff gegeben, sagte Kauder, ohne die Rücktrittsforderungen zweier CDU-Abgeordneter ausdrücklich zu erwähnen. Damit solle es nun aber auch gut sein. In der Aussprache sowie in der Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde das Thema nicht mehr erwähnt - wie das am Vorabend auch in der CSU-Landesgruppe der Fall gewesen war.
Schon in der Sitzung des Fraktionsvorstandes hatte Kauder am Montag geäußert, Wulff werde offene Fragen zum Hauskredit klären. Unbestritten sei, dass das Krisenmanagement Wulffs nicht gut gewesen sei. Doch sollten daraus nicht „vorschnelle Schlüsse“ gezogen werden, sagte Kauder offenbar mit Blick auf die Rücktrittsforderungen. Unkommentiert blieb ein von der „Bild“-Zeitung übermitteltes Zitat Kauders, das nach Hinweisen im kleineren Kreis der Fraktionsführung gefallen ist. Kauder habe gewarnt: „Jeder muss sich fragen, ob er der Erste sein will, der den Stecker zieht.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Altmaier, bestritt einen Bericht der Zeitung, die Fraktion bereite sich mit rechtlichen Prüfungen auf den Fall vor, dass eine Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen gegen Wulff den Bundestag um die Aufhebung der Immunität bitte.
Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte mit, sie werde kein Ermittlungsverfahren gegen Wulff wegen versuchter Nötigung einleiten. Es bestehe kein „Anfangsverdacht“, hieß es in einer Erklärung vom Mittwoch zu einer Strafanzeige, die sich mit dem Anruf Wulffs auf der Mailbox des Chefredakteurs der „Bild“-Zeitung befasst hatte.
Das niedersächsische Finanzministerium teilte derweil in einer parlamentarischen Antwort mit, nach seiner Ansicht habe Wulff mit der Annahme des Privatkredites für seinen Hausbau nicht gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen. Am Dienstagnachmittag stellte die Landesregierung Antworten auf mehrere Fragenkataloge der Grünen und der SPD ins Internet. Nach Auffassung der Landesregierung habe der frühere Ministerpräsident durch die Annahme des Kredits nicht Vorteile im Hinblick auf sein Amt erhalten. Das Darlehen sei ein „reines Privatgeschäft“, eine „Amtsbezogenheit“ sei „nicht gegeben“.
Grüne und SPD reagierten enttäuscht. An entscheidenden Punkten, sagte der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Wenzel, fehlten „wirkliche Antworten“ oder sie seien „verweigert“ worden. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Johanne Modder, sagte, die Antworten auf Fragen der SPD vor allem zu Urlaubsaufenthalten des damaligen Ministerpräsidenten seien „eher von Paragraphenreiterei geprägt“. Fragen würden mit juristischer Begründung als unzulässig bezeichnet oder gar nicht beantwortet. Wenzel sagte, die Grünen würden die Fragen im Plenum des Landtages von diesem Mittwoch an wiederholen.
Falls es weiterhin keine Antworten gebe, müssten die Grünen „weitere Möglichkeiten“ prüfen. Dazu könnte zählen eine Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg oder die Einrichtung eines Untersuchungsausschus, den bisher nur die Linkspartei gefordert hat; SPD und Grüne lehnen das bisher ab. Am Freitag wird der Landtag über einen Missbilligungsantrag der SPD gegen die Landesregierung entscheiden, weil eine Parlamentsanfrage „nicht wahrheitsgemäß“ beantwortet worden sei.
Zu fünf der sieben Fragen der SPD zu Urlauben Wulffs sagte der Finanzminister, das sei dem privaten Lebensbereich zuzuordnen. Zwei Fragen nach den Kosten für bauliche Sicherungsmaßnahmen am Haus der Familie Wulff in Burgwedel und Kosten für die Staatskasse wurden nicht beantwortet, da das Rückschluss gebe über das Sicherungskonzept des LKA.
Zum Kredit der Familie Geerkens sagt die Landesregierung zu den Fragen der Grünen, das Ministerrecht unterscheide wie das Beamtenrecht zwischen dem Regierungsmitglied als Funktionsträger und der dahinter stehenden „Privatperson“. Hier sei Wulff als Privatperson betroffen. Fragen nach Landesbürgschaften oder nach Krediten durch die NordLB an mehrere genannte Unternehmer wurden unter Berufung auf das Bankgeheimnis nicht detailliert beantwortet. Bei der Antwort zum Nord-Süd-Dialog heißt es zur Rolle des früheren Sprechers des Bundespräsidenten, Glaeseker sei „trotz intensiver Bemühungen nicht erreichbar“ gewesen. Ausführliche Antworten gab es ausschließlich zu umfangreichen Prüfaufträgen von Landesbehörden an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC. Die Antwort bestätigte Informationen dieser Zeitung, dass die erste Ehefrau von Herrn Wulff seit Ende 2008 angestellt sei bei einer Anwaltskanzlei in Osnabrück, die bis 2005 zum PWC-Verbund gehört habe.
Klageerzwingungsverfahren (Par. 172 Strafprozessordnung)?
Rolf Joachim Siegen (rolfS2)
- 20.01.2012, 08:41 Uhr
Wozu sind Laternen da?
Joachim Frei (j.frei)
- 18.01.2012, 22:47 Uhr
Die Politik hat sich schon den passenden, gesetzlichen Rahmen geschaffen,
Norbert Regin (FAZ-Leser344)
- 18.01.2012, 19:13 Uhr
Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Stuttgart???
Thomas Böhm (Thomasbaerboehm)
- 18.01.2012, 18:02 Uhr
Es ist zum Verzweifeln
Gerhard Zachmann (Gerd49)
- 18.01.2012, 16:54 Uhr