16.05.2002 · Der große Lauschangriff war bei seiner Einführung höchst umstritten. Hat er sich in der Praxis bewährt? Ein Erfahrungsbericht aus Leipzig.
Von Sven Eichstädt, LeipzigFalko hätte keine Chance gehabt. Der Entführer des neunjährigen Jungen verlangte im November 1998 rund fünf Millionen Euro Lösegeld. Die Polizei ist sich sicher, dass er das Kind trotz einer Geldübergabe ermordet hätte. Sie kam dem 35-Jährigen in Gera in Thüringen mit einer Methode auf die Spur, die seinerzeit noch taufrisch war: Das Abhören von Gesprächen in Privatgebäuden.
Der Verdacht gegen den Entführer bestätigte sich, als Gespräche in dem Fabrikgebäude abgehört wurden, in dem er Falko versteckt hielt. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei befreite schließlich Falko und nahm den Entführer fest.
In Teilen immer noch Skepsis
Damit war die Wirksamkeit von Abhöraktionen unter Beweis gestellt worden. Für den großen Lauschangriff war Anfang 1998 das Grundgesetz geändert worden. Nach der Änderung der Strafprozessordnung war damit das Abhören nicht mehr nur nach Polizeigesetzen der Länder erlaubt. Deshalb war kurz zuvor Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurückgetreten, sie hatte sich in ihrer Partei mit ihrer ablehnenden Haltung nicht durchsetzen können. Das FDP-Bundesvorstandsmitglied Burkhard Hirsch fordert noch heute das Verbot des großen Lauschangriffs, weil damit der Staat Zugriff auf ein elementares Grundrecht habe: das private unbelauschte Gespräch in der eigenen Wohnung.
Damit hat die Polizei seit 1998 die Möglichkeit, zur Aufklärung von schweren Straftaten Gespräche in Wohnungen abzuhören und aufzuzeichnen. Die Ermittlungsbehörden erhofften sich davon, Verbrechern ihre Straftaten besser nachweisen und aussagekräftige Beweismittel für die Anklage liefern zu können. Von 1998 bis 2000 griffen die Fahnder nach einem Bericht der Bundesregierung in Deutschland in 70 Verfahren darauf zurück. Für 41 Fälle waren die dabei gewonnenen Erkenntnisse allerdings nicht von Bedeutung. Für das vergangene Jahr liegen noch keine Zahlen vor.
Kein Allheilmittel
Die Zahl der Verfahren erscheint zunächst niedrig. Kriminalisten sehen Abhöraktionen auch nicht als Allheilmittel an, das für alle Schwerverbrechen geeignet ist. Für sie ist das Aufzeichnen von Gesprächen bei der Verbrechensbekämpfung nur eine Methode unter vielen. „Bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität und der Organisierten Kriminalität hat sich auch der Einsatz verdeckter Ermittler, das Zeugenschutzprogramm und die Verhandlungsgruppe sehr bewährt", sagt der Sprecher des sächsischen Landeskriminalamts (LKA), Lothar Hofner. Das Bundeskriminalamt und die LKA unterstützen die Polizisten in ganz Deutschland und stellen diese modernen Techniken und auch Beamte zur Verfügung.
„Wir wenden den großen Lauschangriff nur sehr wohldosiert an", sagt Volker Weitbrecht, Leitender Kriminaldirektor beim LKA. Für den Einsatz von Wanzen gilt wie für die anderen Kriminalfälle auch die Maxime: Jeder Fall ist anders und bedarf anderer Aufklärungsmethoden. Rund 90 Prozent der Abhöraktionen umfassen nach dem Bericht der Bundesregierung Drogenkriminalität und Morde. Auch nach Weitbrechts Erfahrung bilden diese Fälle die Mehrheit. Bei den im Gesetz ebenfalls vorgesehenen Verbrechen wie Geldfälschung, Menschenhandel, Hoch- und Landesverrat oder Straftaten nach dem Waffenrecht wurde der Lauschangriff bisher kaum genutzt. Um mutmaßliche Verbrecher abhören zu dürfen, benötigen die Ermittler die Zustimmung einer Strafkammer.
Investitionen nötig
„Die Telefonüberwachung dürfen wir nur bei Straftaten einsetzen und nicht etwa bei einem angekündigten Selbstmord", sagt Weitbrecht. In die komplizierte Ausrüstung muss viel Geld investiert werden, damit die Polizei mit der schnellen Entwicklung etwa bei Mobiltelefonen mithalten kann - und nicht den Anschluss an die Ausstattung der Kriminellen verliert. Die Einführung der UMTS-Standards zwingt bald wieder zu Neuanschaffungen. Häufig ist die Technik schon nach drei Jahren wieder veraltet.
Mit der Technik der Landeskriminalämter haben die Kriminalpolizisten allerdings ein hervorragendes Mittel zur Hand. Von seinem Schreibtisch in der Dienststelle aus kann der Sachbearbeiter die Gespräche verfolgen, die am belauschten Telefon geführt werden, obwohl die Technik dafür weiter im LKA steht. Auch angeblich sichere digitale Übertragungen von Mobiltelefonen können ohne Probleme angezapft werden. Die Telefongesellschaften sind verpflichtet, die Daten an die Polizei weiterzugeben, auch wenn sie es ungern tun.
Sonderkommission „VOKS“
„In manchen Fällen wie bei ausländischen Tätern helfen verdeckte Maßnahmen dagegen überhaupt nicht weiter", sagt Hofner. Bei der Aufklärung der Morde von vietnamesischen Banden in den neunziger Jahren in Sachsen setzte die Sonderkommission „VOKS" denn auch vor allem auf die Aussagen von Angehörigen der Opfer. Ihnen drohten allerdings Vergeltungsmorde ihrer Landsleute. Deshalb wurden aussagebereite Vietnamesen in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen und zu den Gerichtsverfahren nach Deutschland geflogen. „Im Zeugenschutzprogramm sind Menschen, die nachweisbar akut gefährdet sind, deren Aussagen als Zeugen aber enorm wichtig sind", sagt Weitbrecht. Sie erhalten Lebenshilfe und werden komplett abgeschottet, nicht einmal der Staatsanwalt kennt ihren Aufenthaltsort. Selbst nach dem Urteilsspruch werden sie weiter geschützt, wenn Gefahr besteht.
Mit verdeckten Ermittlern kommt die Polizei bei der Verfolgung von Schwerkriminellen oft ebenfalls entscheidend weiter. Diese Beamten treten nie als Polizisten auf und versuchen unter einer Legende Eintritt in die Kreise der Schwerverbrecher zu erhalten. Vor allem bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität helfen ihre Informationen weiter. Ihre Identität wird streng geschützt. Polizeidienststellen sind für sie tabu, und im Gerichtsverfahren werden ihre Aussagen anonymisiert. Mit der Mobilen Verdeckten Aufklärung dringt das LKA Sachsen seit anderthalb Jahren tief in die Strukturen von mittleren Rauschgifthändlern ein. Zunächst war der Zugang zur Szene der Drogenhändler mühsam, doch inzwischen hat sich diese Art der Strafverfolgung zu einem effektiven Mittel entwickelt. Mit der Arbeit dieser verdeckten Ermittler wurde Dealern mehrfach der Handel von Rauschgift in nicht geringer Menge nachgewiesen, was Haftstrafen von mehreren Jahren zur Folge hatte.