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Griechenland-Hilfen Nicht ohne den Bundestag

11.06.2011 ·  Die Regierung muss die Haltung des Parlaments bei weiteren Zahlungen an Griechenland berücksichtigen. Offenbar hat Bundesfinanzminister Schäuble vergeblich allzu viel Mitsprache des Parlaments bei der Euro-Stabilisierung zu verhindern versucht.

Von Reinhard Müller
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Darüber kann sich eine Bundesregierung kaum freuen: Alle ihre Entscheidungen „mit finanzieller Auswirkung“ sollen von der Zustimmung des Bundestages abhängig sein. Dem Vernehmen nach hat Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) vergeblich einige Kurzmitteilungen an die Fraktionsführung der Union verschickt, um allzu viel Mitsprache des Parlaments bei der Euro-Stabilisierung zu verhindern. Aber warum die Aufregung? Was soll schon ein „Entschließungsantrag“ der Fraktionen von CDU/CSU und FDP bewirken?

Mit dem Antrag nimmt der Bundestag ausdrücklich Bezug auf seine Mitwirkungsrechte gemäß dem Grundgesetz: Demnach ist die Regierung dazu verpflichtet, die Stellungnahmen des Parlaments bei ihren Verhandlungen zu berücksichtigen. Aus Sicht der Abgeordneten, die an dem Antrag mitgewirkt haben, wird hier die eigene „Marschroute“ des Bundestages deutlich. Man habe mit diesen „Leitlinien“ der Regierung „den Rücken gestärkt“.

„Hier stehen wir, und können kaum anders“

Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Gewiss kann die Bundesregierung einen solchen Entschließungsantrag als Argument in den Verhandlungen mit den EU-Partnern verwenden - gemäß dem Grundsatz: „Hier stehen wir, und können kaum anders“. Aus skandinavischen Ländern sind solche Mandate ohnehin bekannt. Die Regierenden fühlen sich dadurch oft zum Nachteil des Landes in ihren Handlungsspielraum eingeengt.

Video: Griechenland erwägt Verschärfung seiner Sparbemühungen

Doch bedeutet die vorgeschriebene „Berücksichtigung“ der Position des Parlaments eben auch nicht, dass die Regierung die Stellungnahme des Bundestages exakt umzusetzen hätte. Europarechtler warnen jedenfalls davor, dass sonst die Funktionsfähigkeit des Rates als europäischem Beschlussorgan in Frage gestellt wäre. Die Bundesregierung kann also auch abweichen, steht dabei aber unter Begründungszwang.

Und dieser Rechtfertigungsdruck ist gerade im Fall der Stabilisierung des Euro und der Griechenland-Hilfe erheblich. Es geht schließlich laut Bundesfinanzminister Schäuble nicht nur um die Abwehr schwerwiegender Gefahren für die Euro-Zone, sondern um „schwerwiegende Risiken“ für die „globale Entwicklung.“

Karlsruhe dürfte die Befugnisse des Bundestages hervorheben

Dann freilich kann Regierung kaum allein entscheiden, vor allem wenn man sich das bahnbrechende, von Regierungsmitgliedern intern heftig kritisierte Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 vor Augen hält. Die Karlsruher Richter rügten damals insbesondere, dass „Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages und des Bundesrates nicht in dem von Verfassungs wegen erforderlichen Umfang ausgestaltet worden sind.“ Sie gaben dem Parlament auf, künftig seine „Integrationsverantwortung“ wahrzunehmen.

So hat im Fall der neuen Griechenland-Zahlungen jetzt Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mehr Mitsprache des Parlaments verlangt - insbesondere mit Blick auf die anhängigen Klagen vor dem Verfassungsgericht gegen die Hilfen für Griechenland und den Euro-Rettungschirm. Tatsächlich dürfte Karlsruhe in dieser Entscheidung einmal die Befugnisse des Bundestages hervorheben - insbesondere sein Haushaltsrecht.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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