Dt. Von keinem Politiker erwartet das Volk, daß er die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit spreche. Dennoch reagiert es empfindlich, wenn ein Gewählter bei einer Unwahrheit ertappt wird. Ganze parlamentarische Untersuchungsausschüsse drehen sich nur darum, dem einen oder anderen Politiker nachzuweisen, daß er in Ausübung seines Amtes die Öffentlichkeit belogen habe. Gelingt es, dann ist der Betroffene in der Regel auch für seine Parteifreunde nicht mehr tragbar. Der Bundeskanzler hat am Montag beim Bundestagspräsidenten einen Antrag eingereicht, der mit dem Satz beginnt: "Gemäß Artikel 68 stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen." Doch nicht nur der Bundestagspräsident, sondern jeder Zeitungsleser weiß inzwischen, daß Schröder die in seinem Antrag bekundete Absicht nicht verfolgt. Tatsächlich ist er dabei, die ihm am treuesten ergebenen Minister zu überreden, ihm ihre Stimme zu versagen. Daß Schröder - ebenso wie einst Bundeskanzler Kohl - seine wahre Absicht zuvor der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, macht die Sache nicht besser. Vielmehr ist damit nur dokumentiert, daß er dem Bundestag eine glatte Unwahrheit übermittelt hat.