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Glosse Politik Selbstherrlich

 ·  D.D. Sicher steht es einem Bischof frei, sich auf das Urteil eines Therapeuten zu verlassen, der seinen Klienten, einen Priester, der sich an Kindern vergangen hat, als "geheilt" nach vier Jahren wieder in die Seelsorge mit Kindern und Jugendlichen und als Religionslehrer zu entlassen erlaubt.

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D.D. Sicher steht es einem Bischof frei, sich auf das Urteil eines Therapeuten zu verlassen, der seinen Klienten, einen Priester, der sich an Kindern vergangen hat, als "geheilt" nach vier Jahren wieder in die Seelsorge mit Kindern und Jugendlichen und als Religionslehrer zu entlassen erlaubt. Denn rechtlich hat jeder Bischof in seiner Diözese das letzte Wort, einschlägige Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz können ihn davon nicht entbinden. Jedoch sollte es einem Bischof zu denken geben, dass die Leitlinien, denen auch er zugestimmt hat, die in seinem Bistum getroffene Entscheidung kategorisch ausschließen. Denn schließlich gilt es nicht nur, Kinder und Jugendliche vor Geistlichen zu schützen, die sich krankhaft nicht in ihrer Gewalt haben. Zur Pflicht eines Bischofs gehört es überdies, solche Menschen auch vor sich selbst zu schützen und alle erdenklichen Vorkehrungen zu treffen, dass sich Untaten, so sie schon geschehen sind, nicht wiederholen. Das ist in Regensburg offenbar nicht geschehen. Auch dafür sollte Bischof Müller selbstbewusst die Verantwortung übernehmen, so wie er es in der Vergangenheit schon für viele Entscheidungen getan hat.

Quelle: F.A.Z., 10.09.2007, Nr. 210 / Seite 16
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