bko. Der Fall Osthoff steckt voller Merkwürdigkeiten, die nicht mit der Freilassung der Entführten endeten. Freilich ist hier nicht Lieschen Müller auf einer Wanderung im Taunus verschleppt worden, sondern eine Frau mit einer eigenartigen Agenda in einem sehr gefährlichen Land. Der jüngste Bericht, bei ihr sei Lösegeld gefunden worden, taugt dazu, die Konturen dieser Geschichte weiter zu verunklaren - oder erstmals deutlich hervortreten zu lassen? Das ist jetzt zu prüfen, auch wenn diese Untersuchung gegen die Interessen der Bundesregierung geht. Die hatte sich für unerpreßbar erklärt, Fragen nach einer Lösegeldzahlung aber offengelassen. Anderes war wohl kaum möglich in dem Dilemma, in dem der Rechtsstaat sich in solchen Fällen wiederfindet: Er muß das von Verbrechern bedrohte Leben seines Bürgers zu retten suchen, darf dabei aber nicht seine Prinzipien vergessen und am Ende auch noch das Geschäftsmodell Verschleppung fördern. In Berlin und schon in Bonn sprach man daher lieber von zusätzlicher Entwicklungshilfe als von Lösegeld. Noch schwerer würde es für den Staat, wenn er auch noch mit Inszenierungen zu rechnen hätte. Wer wollte sie schon von Anfang an vom wahren Verbrechen zu scheiden wissen?