kum. Um ganz sichergehen zu können, müßte sich die WASG-Führung nicht nur der Parteiführungen in Schwerin und Berlin entledigen, sondern beide Landesverbände gleich ganz vor die Tür setzen. Dann müßte die Linksfraktion im Bundestag nicht länger um ihren Bestand zittern, weil in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern die Parteien im September gegeneinander antreten, die im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft bilden. Das untersagt dessen Geschäftsordnung. Doch bei der rabiaten Lösung stünde die Satzung der Partei auf noch dünnerem Eis als bei der "sanften" Amtsenthebung von Vorständen. Die müssen "erheblich und fortgesetzt gegen die Grundsätze der Partei verstoßen" haben, um eine solche Behandlung zu verdienen. Wo die Grundsätze der WASG liegen, wird nun wohl vor Gericht ausgetragen werden. Bislang bestanden sie nicht so sehr aus programmatischen Lehrsätzen, sondern aus einem einzigen Punkt: Wie kommen wir in den Bundestag, wie bleiben wir da? Insofern ist die Entscheidung des Bundesvorstands der WASG nur konsequent. Sie ist der Tribut an eine Linkspartei, die sich - schon wegen der Grundsätze - ihre Beute von Tag zu Tag mühsamer verdient hat.