Dt. Fast fünf Jahre schwere Haft ohne Anwalt, ohne ordentliches Gerichtsverfahren, ohne Kontakt zur Außenwelt hat nicht einmal ein Verbrecher verdient. Denn es ist ein elementares Menschenrecht, sich für Verfehlungen verantworten zu dürfen. Weil dem Guantánamo-Häftling Kurnaz - wie 450 anderen Leidensgenossen - diese Möglichkeit verweigert wurde, ist bis heute ungewiß, ob er sich überhaupt etwas hat zuschulden kommen lassen. In Deutschland wird er bald zu dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen können, er sei an der Bildung einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen. Ihn aus Mitleid davon zu verschonen hieße, ihm abermals ein Verfahren vorzuenthalten, mit dem er sich entweder durch Freispruch oder durch Annahme einer gerechten Strafe rehabilitieren kann. Mit Gegenvorwürfen an die frühere rot-grüne Bundesregierung und den Bremer Senat, die sich alle der "unterlassenen Hilfeleistung" schuldig gemacht haben sollen, wird Kurnaz' Anwalt den Unschuldsbeweis für seinen Mandanten jedenfalls nicht führen können. Übrigens: Was hat eigentlich die türkische Regierung für ihren Staatsbürger unternommen?