K.F. Vordergründig ist es eine Verfahrensfrage: Soll schon jetzt das nationale Veto in der europäischen Innen- und Rechtspolitik aufgegeben werden, oder soll man warten, bis der Verfassungsvertrag in Kraft getreten ist? Kritiker der ersten Option sprechen von Rosinenpickerei, Kritiker der zweiten fürchten Zeitverlust und Untätigkeit. Recht haben beide. Aber das ist nicht der Kern des Streits. Den "ewigen" Konflikt der europäischen Integration um die Souveränität hat Bayerns Innenminister auf den Punkt gebracht: Akzeptieren wir, daß Entscheidungen auch gegen unsere Interessen gefällt werden? Sind wir bereit, daß wir uns europäischen Mehrheiten beugen, obwohl wir anderer Meinung sind? Wir - das heißt mal Berlin oder London, mal Warschau oder Prag. Daß die meisten EU-Staaten bei der Konferenz der Innen- und Justizminister auf Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips beharrten, wird ihnen den unoriginellen Vorwurf mangelnder europäischer Gesinnung eintragen. Es zeigt nur, wie sensibel dieses Politikfeld ist. Es ist wünschenswert, schnell zu entscheiden. Aber Schnelligkeit ist kein Ersatz für vernünftige Politik, auch unter dem Gesichtspunkt der Demokratie.