Mü. Auf dem Rücken eines Vaters, der seit Jahren für ein Umgangsrecht mit seinem Sohn streitet, führt das Oberlandesgericht Naumburg einen dreisten Kampf gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und auch gegen das Bundesverfassungsgericht. Die Naumburger Richter ignorieren eine Straßburger Entscheidung, die dem Vater recht gab und Deutschland wegen eines Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention verurteilte. Das führte wiederum zu einer grundsätzlichen Karlsruher Klärung der Grenzen völkerrechtlicher Verpflichtungen. Demnach verzichtet das Grundgesetz "nicht auf die in dem letzten Wort der deutschen Verfassung liegende Souveränität". Insoweit dürfe sogar Völkervertragsrecht nicht beachtet werden, wenn nur auf diese Weise ein Verstoß gegen tragende Grundsätze der Verfassung abgewendet werden könne. Ein solcher nationaler Souveränitätsvorbehalt muß jedoch die Ausnahme bleiben. Karlsruhe hat ihn wohlweislich bisher weder gegenüber Straßburg noch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ernsthaft geltend gemacht. Wird er zur Regel, kann man sich internationale Verträge sparen.