09.05.2007 · oll. Überraschen konnte die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes nicht mehr: Sie ist eine direkte Folge der Föderalismusreform. Grundsätzlich ist es nur von Vorteil, wenn sich die Bundesregierung von ihrem jahrelang übertriebenen Regulierungsdenken verabschiedet.
oll. Überraschen konnte die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes nicht mehr: Sie ist eine direkte Folge der Föderalismusreform. Grundsätzlich ist es nur von Vorteil, wenn sich die Bundesregierung von ihrem jahrelang übertriebenen Regulierungsdenken verabschiedet. Wer sich an die Versuche der früheren Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) erinnert, die Juniorprofessur zum einzigen Zugangsweg zu erheben und die Habilitation zu verbieten, kann darüber nur erleichtert sein. Das gilt allerdings nur so lange, wie die Länder die neuen Freiräume nicht durch Überregulierung in den Landeshochschulgesetzen unnötig beschränken. Gutes lassen die Pläne der Landesgesetzgeber nicht ahnen. Die vielbeschworene Autonomie ist häufig ein Vorwand, universitätsintern über Zielvereinbarungen Freiheiten empfindlich zu beschränken. Auch sind die Bestrebungen mit größtem Misstrauen zu beobachten, dem Rektor immer mehr Macht zuzugestehen und zentrale Entscheidungen der Universität auf externe, wissenschaftsfremde Gremien zu verlagern. Wettbewerb kann nur in der Wissenschaft selbst stattfinden. Der Versuch, ihn auf Institutionen zu verlagern, vergrault die letzten kreativen Köpfe.