09.02.2009 · Der Fall Glos dokumentiert in aller Öffentlichkeit die Wurstigkeit der Parteien im Umgang mit den Vorschriften des Grundgesetzes. Gerade weil die Parteien für die parlamentarische Demokratie unersetzlich sind, sollten sie nicht über die Regeln der Verfassung hinwegtrampeln.
Von Günther NonnenmacherIn einem Brief an den „sehr geehrten Parteivorsitzenden“ Seehofer hat Wirtschaftsminister Michael Glos den „lieben Horst“ gebeten, ihn von seinen „Ministerpflichten zu entbinden“. Als Bundesminister und altgedienter Parlamentarier hätte Glos wissen müssen, was Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes sagt: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.“
Kein Wort steht da von einer irgendwie gearteten Regierungsbildungskompetenz – was auch die Entlassung von Ministern einschließt – der Vorsitzenden von an der Regierung beteiligten Parteien, in diesem Fall des CSU-Vorsitzenden Seehofer. Und genauso wenig ist im Grundgesetz die Rede davon, dass ein Parteivorsitzender einem Bundesminister abschlagen kann, ihn von seinen „Ministerpflichten“ zu entbinden. Das aber hatte Seehofer, der vermutlich von Form und Inhalt der Glosschen Bitte ebenso überrascht war wie die Öffentlichkeit, in seiner ersten Reaktion getan.
Regeln des Grundgesetzes respektieren
Natürlich weiß jeder, dass das Regierungspersonal in der Regel von den Parteien gestellt wird – es gab auch Ausnahmen, also Minister, die keiner Partei angehörten – und dass in Koalitionsregierungen die beteiligten Parteien in einem Akt politischer Hoheit ihre Kabinettsmitglieder selbst bestimmen (wobei ein Minister nicht ohne weiteres gegen seinen Willen von seiner Partei „abberufen“ werden kann).
So will es die politische Praxis, die sich in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten etabliert hat und gern mit dem Begriff Verfassungswirklichkeit geadelt wird. Aber bisher sind bei dieser politischen Praxis immerhin die Vorschriften und Regeln des Grundgesetzes respektiert worden, was bedeutet, dass die verfassungsrechtliche Rolle und Zuständigkeit des Bundeskanzlers bei der Regierungsbildung zumindest der Form nach beachtet wurde.
Der Fall Glos bricht mit dieser Tradition, weil die Wurstigkeit der Parteien im Umgang mit den Vorschriften des Grundgesetzes hier in aller Öffentlichkeit dokumentiert wurde. Üblicherweise werden solche Probleme auf andere Art und Weise geregelt: Ein amtsmüder Minister teilt dem Bundeskanzler und seiner Partei (also dem Parteivorsitzenden und den entsprechenden Gremien) seine Rücktrittsabsichten mit, damit diese personell disponieren können, und bittet dann um seine Entlassung.
Die Kanzlerin wurde zur Statistin degradiert
Man kann sich auf den Standpunkt stellen, im Fall Glos werde nur offenbar, was sonst hinter den Kulissen gespielt wird, weil die üblicherweise respektierten Formen nicht eingehalten worden seien. Aber von der Verletzung dieser Formen zur Wurstigkeit im Umgang mit den Inhalten der Verfassung ist es nur ein Schritt.
Das sollte gerade eine bürgerliche Partei wissen, welche die Regeln der repräsentativen Demokratie hochhält und die sich in anderen Fällen – etwa wenn es um das sogenannte „imperative Mandat“ geht – gegen die parteienstaatliche Aushöhlung derselben wehrt. Dass die Regierungschefin bei einer nun notwendig gewordenen Umbildung ihrer Regierung in der öffentlichen Wahrnehmung überhaupt keine Rolle spielt, sondern nur als Statistin abnicken darf, was anderswo entschieden wird, trägt jedenfalls zu ihrem Ansehen nicht bei.
Fehlender Respekt vor der Ämterordnung
Doch genau dies war offenbar das Ziel von Glos’ ungewöhnlichem Vorgehen: Er wollte demonstrieren, dass er aus seiner Sicht von der Bundeskanzlerin nicht genug Unterstützung bei seinen Aufgaben bekommen habe. Kritik an der Regierungschefin ist legitim; doch wenn diese verbunden ist mit der öffentlichen Missachtung von Prozeduren und der Kompetenzordnung, beschädigt sie nicht nur die Person, sondern auch das Amt des Bundeskanzlers.
Selbst der Koalitionspartner SPD hat bisher Kritik an mangelnder Führung in der Regierung hauptsächlich von Personen vortragen lassen, die der Regierung nicht angehören: vom Fraktionsvorsitzenden, vom Parteichef oder vom Generalsekretär. Das ist nicht nur eine Frage der einigermaßen gedeihlichen Zusammenarbeit im Kabinett, das gebietet auch der Respekt vor der Ämterordnung.
Dass in der ganzen Angelegenheit auch der CSU-Vorsitzende Seehofer, der von dem Vorgang offenbar überrascht wurde, sein Fett wegbekommen hat, ist dagegen nur eine Nebenerscheinung, wenn auch eine mit politischem Gewicht. Parteien sind keine Freundeskreise, zwischen ihren herausragenden Vertretern gibt es keine Liebesbeziehungen – das haben SPD wie CSU in den vergangenen Monaten zur Genüge vorgeführt.
Turbulenzen und Streitereien in einer Partei sind politischer Alltag, der in der Regel die Verfassung nicht einmal berührt. Doch gerade weil die Parteien für die parlamentarische Demokratie unersetzlich sind – weit über die knappe Grundgesetzbestimmung hinaus, sie wirkten bei der politischen Willensbildung mit –, sollten sie sich peinlich an die Regeln der Verfassung halten und nicht über sie hinwegtrampeln. Der Schaden, der daraus entsteht, fällt letztlich auf sie selbst zurück, denn sonderlich geachtet oder gar beliebt sind sie in Deutschland nicht – das zeigen Geschichte und Gegenwart.