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Gleichstellung von Homosexuellen Schutzlos

02.08.2011 ·  Zu begrüßen ist das Ende der Diskriminierung Homosexueller. Daraus wurde aber eine Pflicht zur Gleichheit, die das Grundgesetz so nicht kennt. Dort heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“

Von Reinhard Müller
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Viel gibt es nicht mehr gleichzustellen: Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner genießen weitgehend dieselben Rechte. Es fehlen noch das Splitting im Steuerrecht und die gemeinschaftliche Adoption.

Doch dürfte die Bundesjustizministerin recht haben: Bald werden auch diese Unterschiede geschleift sein. Es ist zu einfach, dafür nur die Grünen, die SPD und die FDP verantwortlich zu machen. Zwar hat Rot-Grün das Institut der Lebenspartnerschaft vor zehn Jahren geschaffen, zwar wollen die Liberalen es ausbauen.

Aber es waren auch selbsternannte Konservative bis hinauf zu Verfassungsrichtern, die dem nichts entgegenzusetzen hatten. Zu begrüßen ist das Ende der Diskriminierung Homosexueller, soweit das in der Macht des Gesetzgebers liegt. Daraus wurde aber eine Pflicht zur Gleichheit, die das Grundgesetz so nicht kennt. Dort heißt es, und das ist bisher nicht Verfassungsgeschichte, sondern geltendes Recht: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." Aber wer schützt sie wirklich? Nur Parkschützer gibt es genug.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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