11.05.2006 · Was die Union in den Verhandlungen mit der SPD über die Neuauflage des Gesetzes zur Gleichbehandlung tatsächlich an Änderungen erreicht hat, ist nur mit dem Vergrößerungsglas zu finden. Das auffälligste ist die Namensänderung.
Von Stefan DietrichAngeblich hat die Union der SPD bei den Koalitionsgesprächen über das Antidiskriminierungsgesetz in 16 Punkten Zugeständnisse abgehandelt. Bei deren Aufzählung kam der CDU-Generalsekretär Pofalla aber schon ins Schwimmen, denn unterderhand hatte er sieben Punkte mitgezählt, die nicht eigener Durchsetzungskraft, sondern roter Einsicht und grüner Abwesenheit zuzuschreiben waren. Im Lauf der Beratungen über den im Januar 2005 eingebrachten und im September verfallenen Gesetzentwurf hatte schon die damalige Mehrheit der öffentlichen Kritik nachgegeben. Was die Union in den Verhandlungen über die Neuauflage dieses Gesetzes tatsächlich an Änderungen erreicht hat, ist nur mit dem Vergrößerungsglas zu finden. Das auffälligste ist die Namensänderung: Nun heißt das Kind Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Schöner ist es dadurch nicht geworden.
Es ist eben nicht das Minimum jener EU-Richtlinien, über das die Union unter keinen Umständen hinausgehen wollte, sondern beinahe „eins zu eins“ rot-grüne Übersollerfüllung. Mehr sei der SPD unter keinen Umständen abzuhandeln gewesen, sagt ein Unionspolitiker, der sich drei Monate lang redlich darum bemüht hat. Wirklich nicht? Niemand hat der SPD seit der Koalitionsbildung öffentlich die Argumente vorgehalten, welche die damalige und heutige Justizministerin Zypries noch im Sommer 2004 selbst gegen einen zu weit gehenden Diskriminierungsschutz im Zivilrecht vorgebracht hat. Die Ministerin mußte sich jetzt nicht einmal dafür rechtfertigen, daß sie ihre wohlbegründeten Ansichten von früher unter dem Druck ihrer eigenen Fraktion fallengelassen hat.
Wo beginnt die Diskriminierung?
Wer wegen seiner Herkunft oder Hautfarbe im privaten Geschäftsverkehr benachteiligt wird, muß sich rechtlich dagegen wehren können, das war auch für Frau Zypries eine Selbstverständlichkeit. Aber schon beim Merkmal „Geschlecht“ werde es schwierig zu entscheiden, wo begrüßenswerte Sonderregelungen aufhören und verbotene Diskriminierungen anfangen, sagte sie im Juni 2004. Da war die Befürchtung herauszuhören, daß sich unsere Gerichte demnächst mit der Gesetzmäßigkeit von Frauenbadetagen befassen müssen. Weil wir „fast nichts darüber wissen“, wo und in welchem Umfang im Alltag diskriminiert werde, erinnerte Frau Zypries an den Satz Montesquieus: „Wo es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Im privatrechtlichen Raum sei ein umfassender Diskriminierungsschutz entweder eine „leere Hülse“ oder es werde daraus ein heilloses Dickicht von Einzelregelungen. „Ich plädiere für einen Diskriminierungsschutz mit Augenmaß“, sagte die Justizministerin. Zu einer freiheitlichen Gesellschaft gehöre eben auch, „Verhaltensweisen hinzunehmen, die ein vernünftiger Mensch für dumm oder borniert hält“.
Goldene Worte, die Steilvorlagen in Serie für Punktsiege der Union boten. Sie wurden nicht verwandelt - sowenig wie die Warnung, daß sich die NPD demnächst „aus weltanschaulichen Gründen“ diskriminiert fühlen könnte, wenn ihr ein Gastwirt die Nutzung seines Hinterzimmers verweigere. Wie wird die zur glühenden Befürworterin eines umfassenden Diskriminierungsschutzes gewandelte Ministerin künftig auf derartige Klagen (mit Schadensersatzforderungen) reagieren? Statt ihre Meinung begründen zu müssen, durften SPD- und Grünen-Abgeordnete unwidersprochen behaupten, die neue Gleichbehandlungspolitik werde ganz „unbürokratisch“ verwirklicht. Dabei empfahlen die Gesetzesautoren, schon für die Erstausstattung des Antidiskriminierungsbeauftragten im Haushalt jährlich 5,6 Millionen Euro bereitzustellen. Wie lange wird es dauern, bis auch jedes Bundesland eine solche Stelle hat?
Deutschland droht ein Bußgeldverfahren
Aus Brüssel droht Deutschland ein empfindliches Bußgeldverfahren, wenn das Gleichbehandlungsgesetz nicht in kürzester Zeit verabschiedet wird. Tatsächlich hätte den unseligen EU-Richtlinien längst Genüge getan sein können, wenn die SPD nicht schon mit ihrem ersten Gesetzentwurf aus dem Jahr 2001 versucht hätte, weit über deren Anforderungen hinauszugehen. Weil sie damit nicht durchdrang, geriet die Bundesregierung in Verzug. Nun hat die SPD den von ihr selbst verursachten Zeitdruck dazu genutzt, ihre Zusatzwünsche doch noch durchzudrücken. Nach der erfolgreichen Zertrümmerung der letzten sexuellen Tabus muß gerade jetzt die sexuelle Orientierung unter besonderen Schutz gestellt werden. Wann war sie je so wenig bedroht wie heute?
Der Bundesverfassungsrichter di Fabio hat darauf hingewiesen, daß die Freiheit des einzelnen im Grundgesetz (Artikel 2) nicht nur durch gesetzliche Normen, sondern auch durch das Sittengesetz eingeschränkt werde. Der Begriff der guten Sitten sei jedoch derart ausgehöhlt worden, daß jetzt „bei jeder politisch bemerkten Unsittlichkeit ein Schutzgesetz erlassen“ werden müsse. „Nach dem Verlust einer Anstandsregel ist die Bilanz für die Freiheit negativ“, folgert di Fabio. Auf dem Weg zum Antidiskriminierungsgesetz habe sich der Gesetzgeber „vom einzelnen und allgemein gedachten Bürger entfernt“ und die Gesellschaft in eine Gesamtheit aus Gruppen und Interessenverbänden eingeteilt, denen die Politik nun Gruppenrechte zuweisen könne. Am Ende dieses Weges öffneten sich womöglich „die Tore zu einem neuen Mittelalter, in dem nicht der Mensch als Individuum, sondern die harmonische Ordnung der Gruppen untereinander das Leitbild ist“. Diese Gefahr sollte zumindest in Betracht ziehen, wer meint, durch immer mehr staatliche Zuteilung von Rechten einem gesellschaftlichen Ideal von Freiheit und Gleichheit näher zu kommen.
Zuteilung von Rechten
Niko Akathari (NikoA)
- 18.08.2006, 13:43 Uhr