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Gipfeltreffen in Brüssel Merkels „Marterwerkzeug“

29.10.2010 ·  Das Verlangen der Kanzlerin nach Stimmrechtsentzug für hartnäckige Haushalts-Sünder war wohl vor allem ein Verhandlungschip um etwa einen „Automatismus“ von Sanktionen durchzusetzen. Angela Merkel hatte in Brüssel weiteres „Marterwerkzeug“ in der Hinterhand. Günther Nonnenmacher kommentiert.

Von Günther Nonnenmacher
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Zu den beliebten, letztlich aber müßigen Spielen nach europäischen Gipfeltreffen gehört die Frage, wer am Schluss als Gewinner dasteht und wer verloren hat. Die Frage ist schon deshalb kaum zu beantworten, weil oft nicht klar ist, mit welchen taktischen Hintergedanken Forderungen eingebracht werden.

Frau Merkels Verlangen nach Stimmrechtsentzug für hartnäckige Sünder gegen Buchstaben und Geist des Stabilitätspaktes hatte von vornherein keine Chance – und es ist anzunehmen, dass die deutsche Kanzlerin, die dafür bekannt ist, Prozesse von ihrem Ende, also vom Ergebnis her, zu durchdenken, das auch gewusst hat.

„Automatismus“ von Sanktionen

Es ist also wahrscheinlich, dass sie ihre Forderung vornehmlich als „Verhandlungschip“ eingebracht hat, um in einer anderen Frage, etwa was den „Automatismus“ von Sanktionen angeht, etwas herauszuschlagen. Als nützlich mag sie es auch empfunden haben, ein weiteres „Marterwerkzeug“ in der Hinterhand zu behalten, um daran erinnern zu können, dass Deutschland zwar der größte Finanzier der EU bleibt, aber nicht bereit und fähig ist, immer alles zu bezahlen.

Solche Rochaden zeigen, wie schwierig es ist, die EU mit ihren 27 Mitgliedern zu führen. Bei der Reform des Stabilitätspaktes lässt sich das wie unter einem Vergrößerungsglas studieren: Es gab den Vorschlag der Kommission, der viel Kritik auf sich zog.

Dann gab es ein deutsch-französisches Treffen mit Vereinbarungen, die noch mehr Kritiker auf den Plan riefen, vor allem, weil der Eindruck der Bevormundung entstand. Schließlich wurde unter dem Vorsitz des EU-Präsidenten der Beschluss gefasst, im Dezember einen abstimmungsfähigen Plan vorzulegen. Und dann sollen alle Vorschläge auch noch die Bedingung erfüllen, dass Vertragsänderungen unterhalb der Schwelle bleiben, jenseits derer in einigen Migliedstaaten Volksabstimmungen nötig würden.

Komplexe Verhandlungsprozesse

Dieses Prozedere drängt einige Schlussfolgerungen auf. Die EU hat keine Führungsstruktur, die sie zu großen Sprüngen nach vorn befähigt – gleichgültig auf welchem Gebiet. Ihre Verhandlungsprozesse sind unvermeidlich komplex; das führt dazu, dass „Bürgernähe“, was Verfahren und Institutionen angeht, ein unerfüllbarer Wunsch bleibt.

Wenn alle Regierungen diese unpopuläre Mühsal auf sich nehmen, zeigt das allerdings auch, wie unentbehrlich die Abstimmung in der EU für sie geworden ist.

Merkels Weg - Stimmrecht, Insolvenz, Automatismus

Die Debatte über eine Reform der Währungsunion speist sich seit dem Frühjahr dieses Jahres im Wesentlichen aus vier Quellen: aus den einzelnen Mitgliedstaaten; aus der EU-Kommission; aus der Europäischen Zentralbank (EZB); und aus der von den Euro-Staaten eingesetzten Arbeitsgruppe unter Leitung des Ständigen Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy. Deutschland verficht seit jeher abschreckende Sanktionen, zunächst ist sogar vom Ausschluss eines notorischen Defizitsünders aus der Währungsunion die Rede, im Mai wird diese Forderung abgeschwächt: Jetzt geht es nur noch um den Entzug des Stimmrechts.

Kanzlerin Merkel befürwortet von Anfang an eine entsprechende Änderung der Europäischen Verträge, auch um eine staatliche Insolvenz unter Beteiligung privater Gläubiger zu regeln. Mit dem Vorschlag einer Vertragsänderung steht Frau Merkel zumindest unter den großen EU-Staaten allerdings allein.

Im September lauten ihre Kernforderungen dann: drastische, „automatische“ Sanktionen für Defizitsünder; Entzug des Stimmrechts im Ministerrat; statt des Krisenfonds ein Insolvenzverfahren für Staaten, an dem sich private Gläubiger beteiligen müssen. Die EU-Kommission legt ihre Pläne Ende September vor: Auch Währungskommissar Olli Rehn schlägt eine Verschärfung des Stabilitätspakts vor, einen Automatismus im Defizitverfahren, aber ohne Insolvenzverfahren und ohne Entzug des Stimmrechts, also ohne Änderung der Verträge. Statt eines Insolvenzverfahrens fordert Rehn einen dauerhaften „Krisenmechanismus“, der den bis 2013 befristeten Rettungsfonds ablösen soll. Das lehnt Merkel ab.

Im Oktober einigen sich dann die EU-Finanzminister in der Van-Rompuy-Arbeitsgruppe auf einen Kompromiss. Berlin verzichtet auf „automatische“ Sanktionen gegen Defizitsünder. Dafür sagt Frankreich zu, einer Änderung der EU-Verträge zuzustimmen, also einem Insolvenzverfahren und dem Stimmrechtsentzug. Dieser Einigung ist das Merkel-Sarkozy-Treffen in Deauville vorausgegangen. Dort haben sie sich auf „automatisierte“ Sanktionen verständigt, womit nicht die „automatischen“ Sanktionen gemeint sind, die Merkel und die Kommission im Auge gehabt hatten.

Der Europäische Rat soll demnach mit qualifizierter Mehrheit über die Eröffnung eines Defizitverfahrens entscheiden. Frankreich ist umgekehrt der deutschen Forderung nach einer Vertragsänderung entgegengekommen: Sie soll ein europäisches Insolvenzverfahren schaffen, wie es Frau Merkel fordert, außerdem einen vorübergehenden Entzug des Stimmrechts. Der 2013 auslaufende europäische Rettungsschirm solle in einen „dauerhaften Mechanismus“ umgewandelt werden.

In ihrer Regierungserklärung am Mittwoch dieser Woche im Bundestag bekräftigt Frau Merkel diese drei Punkte: Entzug des Stimmrechts, Insolvenzverfahren unter Beteiligung privater Gläubiger (also Änderung der Verträge) und das „automatisierte“ (also nicht wie im September noch: automatische) Defizitverfahren. Ausdrücklich lehnt sie noch einmal eine Verlängerung des Rettungsschirms ab; hier müsse ein neuer „Krisenbewältigungsrahmen“ geschaffen werden. (kum.)

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Jahrgang 1948, Herausgeber.

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