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Gesundheitsreform Rürup lehnt Ein-Prozent-Klausel ab

30.09.2006 ·  Der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Rürup, hat Kanzlerin Merkel empfohlen, den Sozialausgleich bei der geplanten Gesundheitsreform stärker über Steuern zu finanzieren. Die Höhe des Sozialausgleichs sei „eine politische Entscheidung“, sagte er.

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Der Vorsitzende der Sachverständigenrates, Bert Rürup, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel empfohlen, den Sozialausgleich bei der geplanten Gesundheitsreform stärker über Steuern zu finanzieren. „Wird das erforderliche Finanzvolumen aus Steuermitteln finanziert, kommt der größtmögliche Zahlerkreis, nämlich alle Steuerzahler, für diesen Ausgleich auf“, heißt es in Rürups Gutachten für die Kanzlerin, das der Frankfurter Allgemeinen Sonntagzeitung vorliegt.

Die Koalition will am Mittwoch auf der Grundlage der Expertengutachten zu einer Lösung in ihrem Gesundheitsstreit kommen. Wie hoch dieser steuerfinanzierte Sozialausgleich sein soll, „hängt von der gewählten Höhe des Eigenanteilsatzes ab“, den jeder Versicherte selber tragen muß, schreibt Rürup. „Diese Höhe ist eine politische Entscheidung. Wenn es für die Wettbewerbsposition der einzelnen Krankenkasse unerheblich sein soll, wie viele ihrer Versicherten durch den Zusatzbeitrag finanziell überfordert werden, muß der soziale Ausgleich außerhalb der Krankenkasse beziehungsweise kassenübergreifend durchgeführt werden“, schreibt Rürup , der von Merkel für die CDU als Experte benannt worden war.

Auch der Eigenanteil müsse steigen

Die Koalition hatte sich in ihren Eckpunkten darauf verständigt, daß der Zusatzbeitrag, den eine Krankenkasse erheben darf, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem geplanten Gesundheitsfonds nicht hinkommt, ein Prozent des Einkommens der Versicherten nicht überschreiten darf. Rürup macht in seinem Gutachten deutlich, daß er diese „Ein-Prozent-Überforderungsregelung“ grundsätzlich ablehnt. Die in den Eckpunkten „vereinbarte Überforderungsklausel ist in hohem Maße dysfunktional und würde zu nicht hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen führen“, schreibt er.

Der Ökonom weist darauf hin, daß bei steigenden Gesundheitsausgaben auch der Eigenanteil steigen muß, den Versicherte über die Zusatzprämie zahlen. „Wenn die Beitragsbelastung auch für Geringverdiener gleich bleiben soll, muß der zumutbare Eigenanteil steigen“, heißt es in Rürups Gutachten. „Grundsätzlich hat eine Erhöhung des Eigenanteilssatzes einen ähnlichen Charakter wie eine Beitragssatzerhöhung im heutigen System. Auch im heutigen System steigen bei einer Beitragssatzerhöhung die Belastungen für Geringverdiener.“

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