19.08.2009 · Das Bundeskabinett hat die für Herbst angekündigten Massenimpfungen gegen die Schweinegrippe beschlossen. Allerdings gibt es weiter Streit um die Finanzierung: Die CSU kritisiert, dass die Verordnung Patienten erster und zweiter Klasse schaffe.
Von Andreas MihmDas Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verordnung beschlossen, in der die Zahlungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für die zum Herbst angekündigten Massenimpfungen gegen die sogenannte Schweinegrippe festgelegt wird. Das Gesundheitsministerium teilte anschließend mit, damit werde die Impfung für jeden Versicherten, der sich impfen lassen wolle, von der Krankenkasse beglichen; Gleiches gelte für Privatversicherte.
In der Verordnung, die von den Ländern umgesetzt werden muss, wird empfohlen, chronisch Kranke, Schwangere und Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie bei Polizei und Feuerwehr als Erste zu immunisieren. Die Impfung biete wirksamen Schutz, sagte Schmidt. Die Erkrankungen verliefen in Deutschland überwiegend mild. Mit Zunahme der Fallzahlen sei mit dem Auftreten schwerer Erkrankungs- oder Todesfälle zu rechnen. Deshalb sei es richtig, Vorsorge zu treffen.
Bund muss eigene Notreserve anlegen
Der Streit darüber, wer am Ende die Impfung bezahlen soll, geht indes weiter. Nach dem von Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) vorgelegten Papier müssen die Krankenkassen in diesem Jahr die Kosten für die Impfung der ersten 30 Prozent ihrer 70 Millionen Versicherten aus eigenen Mitteln zahlen. Weitere Details sind darin nicht festgelegt. Schmidt hatte mit den Kassen verabredet, dass sie die Kosten für die erste Hälfte ihrer Versicherten tragen, Bund und Länder den Rest übernehmen würden. Das war mit den Ländern nicht abgesprochen.
Entsprechend groß ist deren Widerstand. Die Vereinbarung mit den Kassen werde in der Verordnung nicht abgebildet, kritisierte Bayerns Gesundheitsminister Söder (CSU) gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Schmidt schaffe damit Patienten erster und zweiter Klasse. Denn es sei unklar, wer für die zweite Hälfte der gesetzlich Versicherten die Impfung zahle. „Die Kassen müssen für jeden, der sich impfen lassen will, auch die Kosten übernehmen“, sagte Söder. Er kritisierte Schmidt, weil sie die Massenimpfung vor allem durch Gesundheitsämter vornehmen lassen will. Kranke benötigten aber die Beratung ihres Hausarztes. Zudem müsse der Bund wie bei antiviralen Medikamenten für Impfstoffe eine eigene Notreserve anlegen.
nebenwirkungen sind gegenüber der haupwirkung zuvernachlässigen?
Sven Kaulbars (faz-kaule)
- 20.08.2009, 09:49 Uhr